Anlage EÜR ausfüllen: Für Unternehmer ein Muss
Als Gründer oder Selbstständige bist du Jahr um Jahr verpflichtet, der Finanzbehörde deine Umsätze bzw. Gewinne transparent und korrekt nachzuweisen – und das auf digitalem Weg. Per Einkommenssteuergesetz ist geregelt, wer hierfür eine Bilanz bzw. alternativ eine sogenannte „Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)“ liefern muss, dazu benötigst du bei der Steuererklärung die Anlage EÜR.
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Bist du beispielsweise Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder liegst als Selbstständiger unter bestimmten Umsatz- sowie Gewinngrenzen, darfst du dein Zahlenwerk mithilfe der Anlage EÜR via ELSTER erfassen. Diese Daten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung reichst du jedes Jahr zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein. Dazu konnten Unternehmer und Gründer bislang eine spezielle Software der Finanzverwaltung nutzen: ELSTER – die elektronische Steuererklärung. Damit ist jetzt Schluss, denn das sogenannte „ELSTER-Formular“ steht Steuerzahlern nicht länger zur Verfügung. Lerne, was bei der Anlage EÜR zu beachten ist und wie bzw. wann du deine EÜR an die Behörde übermitteln musst sowie weitere nützliche Hinweise.
Wer darf eine EÜR erstellen?
Der Vollständigkeit halber erfährst du in folgender Übersicht, wer eine EÜR, im Sinne einer einfachen Buchführung, erstellen darf – das sind:
- Freiberufler
- Kleingewerbetreibende
- Gewerbetreibende (z. B. eingetragene Kaufleute, GbRs oder Partnergesellschaften), die weniger als 60.000 Euro Gewinn bzw. weniger als 600.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften
- Landwirtschaftliche Betriebe mit einem Nutzflächenwert von weniger als 25.000 Euro und weniger als 60.000 Euro Gewinn
Folgerichtig dürfen Gesellschaftsformen wie UGs, GmbHs oder AGs keine EÜR machen. Diese Rechtsformen für Unternehmen zwingen sie dazu, stets eine doppelte Buchführung zu leisten.
Anlage EÜR bei Elster finden und richtig ausfüllen
Die Abkürzung „Elster“ bedeutet „Elektronische Steuererklärung“ und wurde schon vor Jahren in Deutschland eingeführt. Mit einer zentralen Webseite www.elster.de präsentiert sich Steuerpflichtigen seither ein digitales Finanzamt. Um elektronische Steuererklärungen inklusive EÜR und Steueranmeldungen zu erstellen, nutzten Privatleute wie Unternehmer bis 2020 das offizielle und kostenlose Programm der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, genannt Elster-Formular. Darin konnten z. B. Gründer:innen bis vor kurzem auch ihre vorab errechneten Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer EÜR eintragen und verschlüsselt via Internet beim Finanzamt abgeben. Der vom Elster-Programm automatisch ermittelte Gewinn ergab sich aus der simplen Gleichung „Einnahmen minus Ausgaben“. Alternativ konnte man die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis Ende 2020 auch mit kommerziellen Software-Systemen erstellen, die ELSTER-kompatibel sind bzw. sich dort anmelden konnten.
Seit 2017 ist die Nutzung bzw. Datenübermittlung per Elster-Formular immer anwenderfreundlicher geworden, denn eingeloggte Nutzer wie du können sich dort ganz bequem eine individualisierte Startseite einrichten und die Steuererklärung mit Anlage EÜR ganz einfach erstellen. Dazu musst du nur eine für dich passende Benutzergruppe „z. B. Unternehmer“ wählen. Diese Art zur Erstellung der Steuererklärung am PC zuhause oder in deinem Büro mithilfe des Elster-Formulars hat nun ein Ende. Mit der seit 2020 gültigen Option „Mein Elster“ kannst du Folgendes tun:
- „Mein Elster“ bzw. „Elster Online“ ersetzt das bisherige „Elster-Programm“: Alle Funktionen kannst du direkt im Browser nutzen – kostenlos.
- Der Vorteil ist, dass du keine Software mehr laden und installieren bzw. regelmäßig aktualisieren musst. Stattdessen erledigst du deine Steuererklärung mit Anlage EÜR direkt im Browser. Nur in Härtefällen stellen die zuständigen Finanzbehörden eine Papierversion zur Verfügung.
- Du kannst übrigens deine bisherigen Steuerdaten aus dem ehemaligen Elster-Formular zu „Mein Elster“ oder einer alternativen Software transferieren.
- Den Start des Datenexports aus dem Elster-Formular wird mit dem Menü-Punkt „Export“ aktiviert. Vor der Datenermittlung gibt es – ganz neu – eine Plausibilitätsprüfung.
- Wenn die Daten übertragen sind, dauert es noch circa eine Viertelstunde bis die Datensätze in „Mein Elster“ eingehen.
- Zusätzlich zur Steuererklärung kannst du bei „Mein Elster“ diverse Anträge stellen, z. B. auf eine Fristverlängerung zur Abgabe deiner jährlichen Steuererklärung. Auch Einsprüche gegen erteilte Bescheide durch das Finanzamt kannst du so einreichen.
Was bedeutet EÜR konkret?
Auch wenn du dich längst dazu entschlossen hast, dich von einem Profi, wie einem Steuerberater, bei der jährlichen Steuererklärung inklusive Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Übermittlung deiner Zahlenwerke unterstützen zu lassen, solltest du dich zumindest mit den Basics der EÜR sowie den formalen Anforderungen einer Steuererklärung auskennen. Im Vergleich zu einer doppelten Buchführung, die aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht, ist eine EÜR deutlich einfacher und schneller abzuwickeln sowie auszufüllen.
Trotzdem musst du bei der elektronischen Datenübermittlung via ELSTER sicherstellen, dass die Anlage EÜR nicht fehlt. Nutzt du dazu eine moderne Buchhaltungssoftware für Gründer, erleichterst du dir und deinem Steuerberater die Arbeit noch nachhaltiger. Mit ein paar Klicks erstellst du mithilfe dieser Art digitaler Tools eine komplette Einnahmen-Überschuss-Rechnung – und das völlig fehlerfrei. Experten raten gerade Gründern, sich ein passendes Software-System anzuschaffen, das es in unterschiedlichen Größenordnungen auf dem Markt gibt, um die Anlage EÜR korrekt auszufüllen. Natürlich kannst du deine EÜR auch selbst erstellen. Was bei der Erstellung der EÜR zu beachten ist, haben wir dir hier kurz in einem Leitfaden zusammengestellt.
Anlage EÜR: Anleitung zur richtigen Übermittlung an das Finanzamt
Wenn du zu den eingangs genannten Selbstständigen gehörst, ist es dir gestattet, deinen Unternehmensgewinn mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln. Dazu musst du deiner Steuererklärung formal die sogenannte Anlage EÜR beifügen. Die Anlage EÜR braucht die Behörde, um deine Steuerschuld zu errechnen.
Für deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzt du als Gründer in der Regel die standardisierte Anlage EÜR bei ELSTER, die dir via Browser auf der Webseite der Finanzbehörde zur Verfügung steht. Darin kannst du deine Daten direkt eingeben bzw. sie aus deinem Buchhaltungsprogramm übernehmen, das eine Schnittstelle zu ELSTER besitzt. Sinnvoll ist es, wenn du dir vorab die Formulare zur Anlage EÜR ansiehst. Vor dem Ausfüllen kannst du die EÜR-Formulare bzw. Muster z. B. auf der Seite des BMF (Bundesministerium für Finanzen) als ausfüllbare PDF herunterladen und in aller Ruhe studieren.
Aufbau einer EÜR zur Gewinnanalyse
Wie du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) strukturierst, gibt dir die Anlage EÜR des Finanzamtes vor. Sie wurde vom BFA bereits 2005 eingeführt und besteht aus einem Hauptteil und diversen Anlagen, die du unter bestimmten Umständen ausfüllen musst. Folgende Abkürzungen sollten dir geläufig sein:
- Anlage EÜR: Der Hauptteil gilt der Durchführung der EÜR – diesen muss jeder Selbstständige ausfüllen.
- Anlage AVEÜR ausfüllen: In einem Anlageverzeichnis musst du eine Übersicht zu deinem kompletten Anlage- und Umlaufvermögen erstellen – das gilt für alle Unternehmer.
- Anlage ER: Im Rahmen einer Ergänzungsrechnung (ER) kannst du bei Bedarf Wertkorrekturen vornehmen – das betrifft nur Personengesellschaften.
- Anlage SE: In diesem Anlageformular erfasst du Sonderberechnungen hinsichtlich von Sonderbetriebseinnahmen sowie -ausgaben – sie ist ebenfalls nur für Personengesellschaften relevant.
Die Anlage EÜR innerhalb von ELSTER ist stets der wichtigste Teil deiner EÜR. Sie gliedert sich in folgende Bereiche, die du verstehen solltest:
Angaben zum Betrieb
Das Finanzamt erwartet von dir zunächst allgemeine Angaben zu deinem Unternehmen bzw. zu deiner Person. Zu den Ziffern 1 bis 8 trägst du ein:
- Namen der Firma und deinen Vor- und Nachnamen
- Die Steuernummer
- Art des Betriebs, z. B. Friseursalon
- Rechtsform des Unternehmens
- Betriebsinhaber:innen
- Einkunftsart
Willst du die Anlage EÜR ausfüllen, musst du zum Beispiel der Behörde auch mitteilen, ob du deine Selbstständigkeit im jeweiligen Geschäftsjahr beendet oder ob du Grundbesitz oder ähnliches entnommen bzw. verkauft hast.
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Der zweite Bereich der formalen EÜR gilt der Ermittlung des Gewinnes und ist unterteilt in Einnahmen und Ausgaben bzw. Gewinnhöhe. In den Zeilen 1 bis 11 trägst du deshalb alle relevanten Einnahmen ein:
- Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen
- Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer:in
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (So gründest du in der Landwirtschaft)
- Umsatzsteuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie Einnahmen
- Private Kfz-Nutzung
- Auflösung von Rücklagen und Ausgleichssummen
- Andere Leistungs-, Nutzungs- oder Sachentnahmen
Wenn du alle Posten addiert hast, gibst du jene Endsumme in Zeile 22 an.
Als nächstes folgt die Erfassung deiner Ausgaben. Fülle bei den Betriebsausgaben in der Anlage EÜR aber nur jene Zeilen aus, die für dich zutreffend sind. Das können sein:
- Aufwendungen für Grundstück(e) oder Raumkosten
- Rohstoffe, Waren inklusive Nebenkosten
- Erhaltene Fremdleistungen
- Personalausgaben
- Absetzen von Wirtschaftsgütern
- Andere unbeschränkt abziehbare Ausgaben wie Reise- und Fortbildungskosten, Werbekosten, Steuerberatung etc.
- Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben wie häusliches Arbeitszimmer, Geschenke usw.
- Kraftfahrzeug
- Nicht abziehbare Beträge
- Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufe wie Journalist:innen, Künstler:innen, nebenberufliche Wissenschaftler:innen, Forst- und Landwirte usw.
Die Gesamtsumme daraus trägst du in Zeile 88 ein.
Simple Rechnung zur Gewinnermittlung
Jetzt fehlt nicht mehr viel zur Ermittlung deines Gewinns und die Erstellung der Anlage EÜR. Hierfür trägst du die Summe der Einnahmen sowie die der Ausgaben in die vorgegebenen Felder ein. Dazu rechnest du steuerfreie Beträge, die dir zustehen und ziehst die „nicht abziehbaren Beträge“ innerhalb der Anlage EÜR ab. Gegebenenfalls kommt noch folgendes hinzu:
- Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften
- Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart – z. B. Wechsel von doppelter auf EÜR nach einfacher Buchführung.
- Investitionsabzug vergangener Jahre
Zuletzt wird dein Gewinn auch noch mit bereits berücksichtigten Beträgen und einem Abzug von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Einkommenssteuergesetz (EStG) verrechnet. Deinen zuletzt ermittelten steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust trägst du in die Zeile 109 der Anlage EÜR ein.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angaben von Einzelunternehmern
Innerhalb dieses Abschnitts im Formular der Anlage EÜR in ELSTER gibst du deine stillen Reserven sowie Rücklagen an. Dazu zählen beispielsweise geringfügige Wirtschaftsgüter, Vermögensgegenstände beim Anlagevermögen bzw. Nachzahlungen. Führst du ein Einzelunternehmen musst du zudem Entnahmen für Gehalt und Einlagen aufführen.
Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben
Diese Grundformel zur Gewinnermittlung klingt einfach. Damit jedoch alles am Ende eines Geschäftsjahres funktioniert, solltest du stets den Überblick über deine Zahlen haben. Dazu zählt auch, dass du deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben dokumentierst und nach geeigneten Kategorien ablegst. Am besten nutzt du ein professionelles Journal, das du im besten Fall mithilfe einer modernen EÜR-Software oder einer Buchhaltungslösung zur Erstellung der EÜR betreibst. Dieses digitale Tool rechnet automatisch mit, sobald du neue Beträge eingibst. Am Jahresende musst du dann nur noch die Beträge in die korrekte Spalte der Anlage EÜR einpflegen. Viele gute Buchhaltungssysteme verfügen eine Schnittstelle zu „Mein Elster“ oder „Elster Online“, wie viele es auch nennen.
Gibt es Besonderheiten bei der Anlage EÜR via ELSTER?
Grundsätzlich betrachtet, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als einfache Form der Buchführung simpler als eine doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Wenn du deinen Gewinn kalkulierst, musst du jedoch auf einige Besonderheiten achten, die im Rahmen einer EÜR speziell gehandhabt werden:
Anlagenbuchhaltung
Damit du die Anlage AVEÜR des Finanzamtes richtig ausfüllen kannst, musst du eine einfache Anlagenbuchhaltung leisten. In einem speziellen Anlagenverzeichnis dokumentierst du deine Wirtschaftsgüter, die du im Laufe des Geschäftsjahres erworben oder angeschafft hast. Dazu notierst du auch den Nettokaufpreis, die gezahlte Vorsteuer, die Höhe der Abschreibungen und ihre Laufzeit sowie abnutzbares wie nicht abnutzbares Anlagevermögen. Die Anlage AVEÜR bietet folgende Bereiche:
- Umlaufvermögen
- Finanzanlagen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Bewegliche Wirtschaftsgüter
- Grundstücke
- Grundstücksgleiche Rechte
- Häusliches Arbeitszimmer
Bar- und Sacheinlagen
Bar- und Sacheinlagen sind keine Einnahmen, die sich auf den Gewinn auswirken. Sie lassen sich auch nicht steuermindernd abschreiben, deshalb haben sie, wenn du deine Anlage EÜR ausfüllst, keine nennenswerte Bedeutung. Sacheinlagen können beispielsweise ein technisches Bürogerät wie ein Drucker sein, den du schon vor Gründung deines Unternehmens privat gekauft hast. Verwendest du diesen nun zu mehr als 50 Prozent im Rahmen deiner Geschäftstätigkeit, wird er zu einer Sacheinlage und du schreibst ihn wie alle anderen Wirtschaftsgüter ab. Allerdings nicht zum Kaufwert, sondern zum Zeitwert.
Aufnahme von Krediten bzw. Darlehen
Eine Geschäftsidee finden und anschließend ein Darlehen oder einen Kredit aufnehmen, das stellt für Gründer häufig den ersten Schritt in die Selbstständigkeit dar. Die damit verbundenen Kreditzahlungen gelten jedoch nicht als Einnahmen in der Anlage EÜR. Umgekehrt stellt die Tilgung der Kreditschuld auch keine Ausgabe in der Anlage EÜR im eigentlichen Sinn dar. So wirken sich Geldmittel dieser Art nicht auf den Gewinn deines Unternehmens aus.
Umsatzsteuerpflicht in der Anlage EÜR bei ELSTER?
Du bist umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und fragst dich, was mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer geschieht? Die Steuersummen, die du in Rechnungen für deine Leistungen an Kunden ausweist, zählst du in der Anlage EÜR zu Einnahmen. Bei Waren oder Dienstleistungen, die du für deine Firma gekauft hast, gilt jene Steuerart als Ausgabe in der Anlage EÜR.
Umstellung von EÜR auf Bilanz?
Tatsächlich erhältst du als Gründer Post vom Finanzamt, wenn du die vorgeschriebenen Umsatz- sowie Gewinngrenzen für eine EÜR mit deiner Geschäftstätigkeit überschreitest. Dann nämlich bist du ab dem folgenden Geschäftsjahr sofort buchführungspflichtig. Das bedeutet, dass du entweder alleine oder mithilfe eines Steuerberaters eine Bilanz sowie eine GuV leisten musst.
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