Mobiles Arbeiten im Ausland: Das ist bei der Organisation wichtig

Seit der Corona-Pandemie haben die meisten Unternehmen und Mitarbeiter:innen das Homeoffice schätzen gelernt. Als Gründer:in wirst du wahrscheinlich selbst im Homeoffice arbeiten oder es zu deinen Anfangszeiten gemacht haben. Noch attraktiver wird das Arbeitsmodell, wenn es mit einem Aufenthalt im Ausland einhergeht –mobiles Arbeiten aus dem Ausland ist insbesondere in den letzten Monaten zum echten Trend geworden, der die Work-Life-Balance positiv beeinflussen kann. Den Arbeitsplatz an den Strand, in die Berge oder in eine pulsierende Metropole zu verlegen, klingt zunächst verlockend. In diesem Beitrag erklären wir dir, was Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei der Organisation von mobiler Arbeit im Ausland unbedingt beachten müssen und klären dabei die Frage, ob überhaupt ein Anspruch darauf besteht.

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Eine Frau sitzt auf einem Balkon und arbeitet mit einem Laptop, Artikelbild zu Arbeiten im Ausland, LEXROCKET Wissen
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Unterschied Homeoffice und mobile Arbeit

Als Homeoffice wird die zeitweise oder permanente Arbeit von zu Hause aus bezeichnet. Das Homeoffice aus dem Ausland fällt dabei klar unter die Bezeichnung „mobile Arbeit“. Der Unterschied zwischen Homeoffice im klassischen Sinne und mobiler Arbeit ist, dass letztere an keinen festen Arbeitsplatz gebunden ist: Theoretisch kannst du deine Tätigkeiten also von jedem Ort aus durchführen – sei es in einem Café oder Co-Working-Space in Deutschland oder eben im Ausland.

Darf man Homeoffice im Ausland machen?

Mobiles Arbeiten im Ausland ist zwar erlaubt, es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer:innen. Sich als Gründer:in selbstständig zu machen bedeutet, dass du dein eigener Chef oder deine eigene Chefin bist und für mobiles Arbeiten im Ausland keine Genehmigung eines Unternehmens brauchst. An sich spricht gesetzlich auch nichts gegen das Homeoffice im Ausland für deine Angestellten. Allerdings müssen sie das zunächst im jeweiligen Betrieb abklären: insbesondere den Aufenthaltsort und die Aufenthaltsdauer. Diese Absprachen betreffen auch dich, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem du eigene Mitarbeiter:innen einstellst. Das Arbeitsgericht München entschied beispielsweise im August 2021, dass Arbeitgeber:innen den Antrag auf mobiles Arbeiten im Ausland ablehnen dürfen, sofern sie die Kosten und den Aufwand für die Klärung von Rechtsfragen nicht übernehmen möchten. Dazu zählen Themen wie die Aufenthaltsgenehmigung und sämtliche Versicherungen.

Unser Tipp

Feste Regeln in puncto Homeoffice

Die allgemeinen Regelungen zum Homeoffice werden grundsätzlich im Tarifvertrag, in der betrieblichen Vereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. Prinzipiell liegt es im Ermessen der einzelnen Arbeitgeber:innen, ob sie Homeoffice erlauben. Allerdings dürfen sie ihre Mitarbeiter:innen nicht dazu verpflichten.

Homeoffice im Ausland: Was müssen Arbeitgeber:innen beachten?

Seinen Mitarbeiter:innen mobiles Office im Ausland anzubieten, ist ein attraktiver Benefit. Für Unternehmen birgt es das Potenzial, talentierte Kandidat:innen als Mitarbeiter:innen anzuwerben, die sich mehr als ein klassisches Arbeitsmodell wünschen. In einer Zusatzvereinbarung können Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen dafür Details wie die Aufenthaltsdauer und Arbeitszeiten regeln. Darüber hinaus sollten unbedingt die rechtlichen Voraussetzungen für das mobile Arbeiten im Ausland geklärt werden. Folgendes gilt:

Arbeitsrecht

In Bezug auf das geltende Arbeitsrecht beim Homeoffice im Ausland kommt es auf die Dauer des Aufenthalts an. Solange Mitarbeiter:innen nur vorübergehend im Ausland tätig sind, wird weiterhin das deutsche Arbeitsrecht angewandt. Das ist beispielsweise bei Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsrecht wichtig. Geht es um dauerhaftes Homeoffice im Ausland, ist die deutsche Rechtswahl nicht mehr so einfach möglich. In diesem Fall muss die spezifische Situation je nach Aufenthaltsort rechtlich abgesichert werden.

Sozialversicherungsrecht

Grundsätzlich gilt, dass Personen in dem Land sozialversicherungspflichtig sind, in dem sie ihrer Beschäftigung nachgehen. Davon betroffen sind beim Homeoffice im Ausland die Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Unterschiede basieren auf der Frage, ob das mobile Arbeiten im EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland stattfindet:

  • EU-Ausland: Findet das Homeoffice im EU-Ausland statt, kann die Sozialversicherung bis zu 24 Monate beibehalten werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine A1-Bescheinigung vorliegt, der Aufenthalt eine Entsendung vom Unternehmen ist und es dort eine Betriebsstätte hat. Allerdings geht das nur, sofern das Homeoffice im Ausland kein Urlaub ist oder aus anderen privaten Gründen zustande kommt. Andernfalls wird die Sozialversicherung beim mobilen Arbeiten im Ausland fällig, sobald die Mitarbeiter:innen dort länger als drei Monate bleiben.
  • Nicht-EU-Ausland: Hier gilt zu prüfen, ob ein Abkommen zwischen Deutschland und den jeweiligen Staaten besteht. Es ist wichtig zu klären, wo der Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten im Ausland greift, um dabei eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Aufenthaltsrecht

Wird das mobile Arbeiten im EU-Ausland durchgeführt, brauchen Arbeitnehmer:innen aufgrund des Freizügigkeitsabkommens keine Aufenthaltserlaubnis. In EWR-Staaten, also Island, Liechtenstein und Norwegen, dürfen sie sich bis zu drei Monate ohne Erlaubnis aufhalten. Für längere Aufenthalte sowie bei Homeoffice im Nicht-EU-Ausland gilt das jeweilige Aufenthaltsrecht.

Steuerrecht

Bei Homeoffice im Ausland hat das Steuerrecht eine klare Richtlinie, und zwar die 183-Tage-Regelung. Angestellte sind weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, solange sie nicht länger als 183 Tage abwesend sind. Die Steuer wird beim mobilen Arbeiten im Ausland erst dann nicht mehr in Deutschland gezahlt, wenn sich der Wohnort dauerhaft ändert, beziehungsweise für mehr als 183 Tage verlegt wird. Zahlreiche Länder nehmen an dem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen teil. Das bestimmt, dass die Steuer nur im Wohnsitzland abzuführen ist. Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Staaten findest du auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Es lohnt sich, wenn du dich mit den steuerrechtlichen Bestimmungen etwas auskennst, denn Steuerfehler kommen dich teuer zu stehen.

Datenschutz und Co.

Es gibt zwar kein offizielles Gesetz zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei mobiler Arbeit im Ausland, jedoch müssen Unternehmen laut BfDI (datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes wie auch für bestimmte Träger der sozialen Sicherung) angemessene Maßnahmen zum Schutz von sensiblen Daten umsetzen. Einige Tipps vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) lauten da, dass beispielsweise Unbefugte keinen Zugriff auf den Dienstlaptop haben dürfen und Datenträger verschlüsselt werden sollten.

Homeoffice aus dem Urlaub: Sind Workations möglich?

Neben der mobilen Arbeit aus dem Ausland steht auch das Prinzip der Workation hoch im Kurs. Unter einer Workation versteht man eine Kombination aus Arbeit und Urlaub. Das ist ein relativ neues Arbeitsmodell, das es Arbeitnehmer:innen ermöglicht, weniger Urlaubstage in Anspruch zu nehmen und ihre Freizeit nach der Arbeit an einem Ort ihrer Wahl zu verbringen. Auch hier gelten ähnliche Bestimmungen in Bezug auf das Arbeits-, Sozialversicherungs-, Aufenthalts- und Steuerrecht.

Grundsätzlich sind Workations möglich – inzwischen gibt es dafür sogar eine Vielzahl an professionellen Anbieter:innen – allerdings müssen Arbeitnehmer:innen hierfür ebenfalls die ausdrückliche Zustimmung ihrer Arbeitgeber:innen einholen. Zusätzlich sollten Details wie die Erreichbarkeit, Arbeitszeiten und Rückkehr vorzeitig abgestimmt werden. Für dich als Gründer:in sind Workations nicht nur eine hervorragende Möglichkeit, um eine gute Balance zwischen Arbeit und Beruf herzustellen, sondern auch eine Chance, um neue Inspiration zu schöpfen und hilfreiche Kontakte zu knüpfen.

Mobiles Arbeiten im Ausland: Vorteil oder Risiko?

Wie du siehst, müssen für das mobile Arbeiten im Ausland einige rechtliche Fragen geklärt werden, sei es in Bezug auf die Sozialversicherung oder das Arbeitsrecht. In jedem Fall tun Arbeitgeber:innen gut daran, sich im Vorfeld umfassend damit auseinanderzusetzen. Das kann folgenreiche Probleme und Streitigkeiten vermeiden. Auch wenn du als Selbstständige:r keine Vereinbarungen mit Arbeitgeber:innen treffen musst, solltest du Regelungen wie das Steuer- und Aufenthaltsrecht der jeweiligen Staaten kennen, bevor du mit dem mobilen Arbeiten im Ausland startest.

Mobiles Arbeiten im EU-Ausland

Mobiles Arbeiten im EU-Ausland ist mit vielen Erleichterungen verbunden. Daher sollte es für Arbeitgeber:innen kein Problem sein, ihren Mitarbeiter:innen diese Möglichkeit zu bieten. Besonders, wenn man bedenkt, dass flexible Arbeitsmodelle immer populärer werden und in einigen Unternehmen bereits zum Standard geworden sind. Möchtest du als Unternehmer:in im „War for Talents“ nicht untergehen und weiterhin qualifizierte Leute an dich binden, ist die Auseinandersetzung mit dem Thema „Arbeiten aus dem Ausland“ unumgänglich. Komplexer wird das Homeoffice im Ausland, wenn es sich um eine permanente Verlegung des Arbeitsplatzes, insbesondere ins EU-Ausland, handelt. In solchen Fällen ist Unterstützung von Steuer- und Rechtsexpert:innen das A und O.

Unser Tipp

Finanzierung der Arbeitsmittel

Auch bei mobiler Arbeit im Ausland sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen die notwendigen Arbeitsmittel wie Laptop, Tablet oder Handy zu finanzieren. Denn es muss den Arbeitnehmer:innen möglich sein, weitestgehend genauso produktiv wie im Büro arbeiten zu können.

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