Bewirtungskosten absetzen
Mit deinem neu gegründeten Unternehmen hast du dich gut etabliert und hast daher schon einige Verträge abgeschlossen. Für dich gehört es dazu, eine Projektverhandlung oder einen Beratungstermin mit einem Geschäftsessen abzurunden. Vielleicht hast du in diesem Zusammenhang schon mal gehört, dass du die Aufwände dafür mithilfe eines Bewirtungsbelegs als Bewirtungskosten steuerlich absetzen kannst. Dies soll auch bei Betriebsfeiern möglich sein. Doch welche Kriterien musst du hierbei beachten? Wir erklären dir, was du wissen musst.
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Welche Regelungen gibt das Finanzamt vor?
Um Bewirtungskosten in voller Höhe absetzen zu können, musst du wie so oft, die Grundsätze des Finanzamts kennen. Die Behörde unterscheidet zwischen zwei Arten von Bewirtungsaufwendungen:
- Bewirtungen aus betrieblichem Anlass: Unter die Kategorie „Betrieblich veranlasste Bewirtungen“ zählen alle Verpflegungskosten, die aus firmenbezogenem Ereignis für deine Mitarbeiter anfallen.
Damit du deine Bewirtungsbelege einreichen und Bewirtungskosten absetzen kannst, sollte der Anlass der Bewirtung unter eines der folgenden Beispiele fallen:
- Weihnachtsfeier des Betriebs
- Sommerfest
- Weitere Firmenfeiern, bei denen du als Arbeitgeber der oder die Gastgeber bist
In diesem Rahmen ist die Bewirtung deiner Kollegen zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, solange die Bewirtungskosten pro Mitarbeiter den Betrag von 110 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Das Finanzamt erlaubt zwei solche Betriebsfeiern im Jahr. Kosten, die den Betrag von 110 Euro übersteigen, sind steuerpflichtig. Diese Bewirtungskosten kannst du also nicht mehr steuerlich absetzen.
2. Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass:
Hierunter versteht das Finanzamt das klassische Geschäftsessen, bei dem du Businesspartner einlädst.
Bei diesen beruflichen Terminen, kannst du das Geschäftsessen steuerlich absetzen. Gemäß § 4 Abs. 5 Nr.2 des Einkommensteuergesetzes sind eine Höhe von 70 Prozent der Bewirtungskosten steuerlich absetzbar.
Mit welchem Beleg sind Bewirtungskosten abzugsfähig?
Damit du dein Arbeitsessen rechtmäßig absetzen kannst, musst du einen Bewirtungsbeleg bei der Steuerbehörde abgeben. Die Rechnung bzw. der Bewirtungsbeleg dienen dient als Nachweis dafür, wann, wo und mit wem dein Essen stattgefunden hat. Achte darauf, dass all deine Angaben so genau wie möglich sind. Das Finanzamt prüft dein Dokument sehr exakt. Bei dem kleinsten Fehler im Bewirtungsbeleg kannst du das Essen bzw. die Bewirtungskosten nicht mehr absetzen und zahlst die Rechnung selbst.
Lass dir vom Restaurant zusätzlich eine Rechnung schreiben, die du dem Bewirtungsbeleg beifügst.
Was solltest du bei der Angemessenheit beachten?
Achte darauf, dass sich deine Betriebsausgaben in einer angemessenen Höhe abspielen.
1. Bei betrieblich veranlassten Bewirtungen sollte der Anlass der Feier oder der Umfang der Kosten in einem verhältnismäßigen Rahmen sein. Je mehr Mitarbeiter du bewirtest und je höher dein Geschäftsumsatz ist, desto realistischer sind auch hohe Ausgaben bzw. eine hohe Rechnung.
2. Ähnlich verhält es sich bei Dienstessen aus geschäftlichem Anlass. Frage dich:
- Wie groß ist mein Betrieb und wie hoch ist mein Umsatz?
- Um was für einen Geschäftstermin handelt es sich?
- Wie sieht der Standard einer Bewirtung innerhalb meiner Branche aus?
- Um was für einen Geschäftspartner handelt es sich?
- Besteht ein realistisches Verhältnis zwischen der Anzahl der Gäste und der Menge an Speisen und Getränken, die du bestellt bzw. bezahlt hast? Als Orientierungspunkt gilt: Bis zu 100 Euro pro Person sind Betriebsaufwendungen problemlos abziehbar und als Bewirtungskosten einfach abzusetzen.
Sind Bewirtungsspesen abzugsfähig?
Als Startup Unternehmer bist du häufig auf Geschäftsreisen, um mit Kunden Verträge abzuschließen oder neue Projekte zu verhandeln. In diesem Zusammenhang finden in der Regel dein Mittag- und Abendessen in einem Restaurant statt, wodurch für dich Verpflegungsmehraufwendungen entstehen. Diese Kosten entstehen aus einem betrieblichen Anlass. Deshalb kannst du die Bewirtungsspesen in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Zur Verpflegungspauschale kommen weitere Reisenebenkosten dazu:
- Fahrtkosten,
- Übernachtungskosten,
- Reisenebenkosten,
- Kosten für Mietwagen,
- Eintrittskarten für berufliche Events, z.B. Messen.
Fazit zum Thema Bewirtungskosten
Als Bewirtungskosten absetzen kannst du finanzielle Aufwendungen, die du bei der Verpflegung von deinen Mitarbeitern oder von Geschäftspartnern aufwendest. Bei Betriebsfeiern mit deinem Team sind Bewirtungskosten bzw. Bewirtungsaufwendungen zu 100 % abziehbar, wenn du dich im Rahmen einer Höhe von 110 Euro pro Mitarbeiter bewegst. Von einem Geschäftsessen kannst du 70 % des gesamten Betrags, inklusive Trinkgeld, als Werbungskosten angeben. Wichtig ist, dass du einen Bewirtungsbeleg fehlerfrei ausfüllst, um alle Werbungskosten absetzen zu können. Letztlich kannst du auch Bewirtungsspesen für dich und deine Mitarbeiter steuerlich geltend machen.
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