Bilanz erstellen
Du bist nun seit einem Jahr mit deinem Startup unterwegs und nach den ersten zwölf Monaten kann sich dein Erfolg sehen lassen. Gegen Ende deines ersten Geschäftsjahres steht jedoch noch eine wichtige Aufgabe bevor – du musst deinen Jahresabschluss inklusive Bilanz erstellen. Als Gründer oder Gründerin sind dir wirtschaftliche und buchhalterische Prozesse nicht ganz fremd, aber hast du bei Steuern und Bilanzen noch Klärungsbedarf? In diesem Ratgeber erhältst du die notwendigen Basics, damit auch du die Bilanz für dein Unternehmen erstellen kannst und weißt, was eine Bilanz ist.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Pflichten: Wer muss eine Bilanz erstellen?
Gesetzlich ist die Bilanz in § 242 des HGB (Handelsgesetzbuch) festgelegt. Das Gesetz definiert in erster Linie, dass alle Kaufleute zur Buchführung verpflichtet sind. Das heißt für dich, dass du als junger Gründer aus allen Geschäftsabläufen des vergangenen Jahres einen Jahresabschluss zusammenstellen musst. Hauptbestandteil hiervon ist einerseits die Bilanz, andererseits die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Ob du die erstellte Bilanz beim Finanzamt abgeben musst und daher auch zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, richtet sich nach einigen Kriterien:
- Musstest du eine Handelsregistereintragung durchführen?
- Wie hoch ist dein Umsatz eines Wirtschaftsjahres?
- Wie ertragreich ist dein Gewinn?
- Welche Rechtsform hat dein Unternehmen?
Lauten deine Antworten auf diese Frage Ja, wirst du eine Bilanz erstellen müssen.
1. Umsatz- und Gewinngrenze:
Du bist dann zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet, wenn dein Umsatz in einem Wirtschaftsjahr höher als 600.000 Euro ist und gleichzeitig dein Gewinn die Grenze von 60.000 Euro übersteigt.
2. Rechtsform:
Verschaffe dir eine Übersicht aller Rechtsformen für Unternehmen, damit du diese kennst. Entscheidest du dich, dein Start-up als Personengesellschaft zu gründen, musst du in Zukunft auch eine Bilanz erstellen. Allerdings gibt es hier eine Trennung, manchen Personengesellschaften sind von der Bilanzierungspflicht befreit, andere wiederum nicht. Frage dich vorher, welche Art der Personengesellschaft du führen willst.
Für dich besteht die Bilanzierungspflicht außerdem, wenn es sich bei deinem Start-up um eine Kapitalgesellschaft handeln soll: Ziehst du in Erwägung:
Ein Kriterium der Kapitalgesellschaften ist, dass diese haftungsbeschränkt sind. Damit sich deine Gläubiger ein transparentes Bild von deinen Finanzen machen können, bist du laut HGB zur Bilanzierung verpflichtet, das heißt, dass du jährlich eine Bilanz erstellen musst. Weitere Transparenz erzielst du durch die Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger.
Wer muss keine Bilanz erstellen?
1. Freiberufler
Die Buchführungspflicht trifft auf dich nicht zu, wenn du Freiberufler bist. Dann musst du auch keine Bilanz erstellen. Die rechtliche Definition der freien Berufe findest du in § 18 des Einkommensteuergesetz (EstG).
Hierzu zählst du, wenn deine Tätigkeit in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich.
- Medizinischer Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
- Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o.Ä.
- Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.
- Weitere: Ingenieur, Architekt o.Ä.
Bist du Freiberufler, dann reicht es aus, wenn du deinen Umsatz und deine Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufzeigst.
2. Einzelunternehmer
Als Kleingewerbetreibende:r bist du nicht im Handelsregister eingetragen. Zu deiner Gründung musstest du lediglich eine Gewerbeanmeldung durchführen. Für dich gilt in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung, wenn du im vergangenen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz und im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftest. Dann bist du von der Bilanzierung befreit und es reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wie ist eine Bilanz aufgebaut?
Die Bilanzstruktur ist gesetzlich in § 246 Abs. 1 im Handelsgesetzbuch verankert. Wie ausführlich du bilanzieren musst, ist abhängig von der Rechtsform deines Unternehmens. Die Bilanzgliederung ist unterteilt in Bilanz Aktiva und Passiva. Auf der Aktiv-Seite listest du alle Vermögensgegenstände, die Passiv-Seite setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen.
Die Bilanz resultiert immer aus dem Inventar des Unternehmens, welches du in Verbindung mit der jährlichen Inventur bestimmst. Häufig liest du für die Bilanz auch die Bezeichnung „Einheitsbilanz“, da es im Detail noch die Unterscheidung zwischen Handels- und Steuerbilanz gibt.
Während der Inventur ermittelst du bzw. deine Buchhaltung alle Vermögensgegenstände und Schulden deines Start-ups für die Bilanzanalyse. Es handelt sich bei der körperlichen Inventur um das alljährliche Zählen, Wiegen oder Messen von Produkten oder Warenbeständen. Zum gesamten Betriebsvermögen gehören außerdem sämtliche Möbel und Maschinen deines Unternehmens. Bei der Buchinventur gibt es Komponenten, wie beispielsweise Verbindlichkeiten an Banken, Grundstücke oder Patente, die nur mit Dokumenten oder Verträgen belegbar sind. Bei der Erstellung der Bilanz im Bilanzkonto musst du oder dein Bilanzbuchhalter alle Mengenangaben in Geld umrechnen.
Welche Bilanzveränderungen können eintreten?
Aus allen finanziellen Transaktionen innerhalb deines Unternehmens resultieren Änderungen in deiner Bilanz. Während du die Bilanz erstellst, können dabei vier verschiedene Fälle eintreten:
1. Aktivtausch
Hier veränderst du oder dein Bilanzbuchhalter bei der Bilanz Positionen auf der Aktivseite, wobei die Bilanzsumme gleichbleibt.
2. Passivtausch
Im umgekehrten Fall ordnest du bei der Bilanz Positionen auf der Passivseite neu an. Auch hier berücksichtigst du, dass die Bilanzsumme sich nicht ändert.
3. Aktiv-Passiv-Mehrung
Tritt dieser Umstand ein, erhöhst du in deiner Bilanzrechnung sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite um denselben Betrag. Diesen Vorgang solltest du auch als Bilanzverlängerung kennen.
4. Aktiv-Passiv-Minderung
Umgekehrt kannst du die Aktiv- und Passivseite bei deiner Bilanz auch mit dem gleichen Betrag reduzieren. In diesem Fall führst du eine Bilanzverkürzung durch.
Wie sind die Aufbewahrungsfristen für die Bilanz?
Wenn du für dein Startup eine Bilanz erstellen musst, solltest du diese für Prüfungszwecke auch einige Jahre aufheben. Für Bilanzen gilt laut §257 HGB die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Laufzeit dieser zehn Jahre fängt mit dem Ende des Kalenderjahres an, in dem du die Bilanz erstellt hast.
Als Initiative von Lexware haben wir uns zum Ziel gesetzt, das Gründen wieder attraktiver und einfacher zu machen. Dazu bedienen wir uns dem vielseitigen Know-How von Lexware sowie der gesamten Haufe Group, nutzen die Expertise unserer Partner:innen oder arbeiten mit Fachautor:innen zusammen, die uns helfen, komplexe Sachverhalte für dich verständlich zu formulieren. Du hast Anregungen oder Feedback für uns? Melde dich einfach!