Abschreibung: Grundwissen für junge Unternehmer
Für den Start deines Unternehmens musst du einiges anschaffen, wie zum Beispiel Büroausstattung oder weitere Geräte für die Produktion. Alle Anschaffungen sind Teile deines Betriebsvermögens, die du buchhalterisch erfassen musst. Die Kosten, die dir dafür entstehen, kannst du in deinem Jahresabschluss ansetzen und so deine Steuerlast reduzieren. Doch nicht alle Anschaffungen kannst du direkt und mit den vollen Kosten steuerlich geltend machen. Du musst sie stattdessen über ihre Nutzungsdauer abschreiben und kannst jährlich nur einen Teil der Kosten geltend machen. Was es mit Abschreibungen im Detail auf sich hat, wofür diese sind und wie du beim Abschreiben vorgehst, erklären wir dir im folgenden Beitrag.
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Viele Anlagegüter deines Unternehmens sind in ihrer Nutzungsdauer eingeschränkt, da sie sich auf natürlichem Weg abnutzen, dem Anschaffungswert mit der Zeit nicht mehr entsprechen und somit auch ein Wertverlust entsteht. Das betrifft auch wertvolle Wirtschaftsgüter mit hohen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Für diese Absetzung in Form von Abschreibungen gibt es genaue handels- und steuerrechtliche Regelungen. Die Definition der Abschreibung sagt, dass du mit der Methode der Abschreibung die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes nicht sofort und vollständig bei deiner Steuererklärung angeben, sondern du im Jahresabschluss deines Start-ups nur einen Anteil dieser Investitionen in einer Gewinn- und Verlustrechnung festhalten darfst. Die Abschreibung richtet sich nach den Jahren der Nutzung, was die Fachleute auch als „Absetzung für Abnutzung“ oder kurz als „AfA“ bezeichnen, wozu es auch eine wichtige Tabelle gibt, auf die wir weiter unten genauer eingehen.
Der § 7 Abs. 1 EStg (Einkommensteuergesetz) legt fest, dass dies Wirtschaftsgüter betrifft, die du bekanntermaßen länger als ein Jahr verwendest. In diesem Fall musst du die Anschaffungs- und Herstellungskosten kontinuierlich über die Jahre der Nutzungsdauer verteilen.
Was bedeutet die Abschreibung weiterhin für ein Unternehmen?
Die Abschreibung senkt das Vermögen deines Unternehmens. Der Vorgang der Abschreibung verringert deinen Gewinn, woraus sich wiederum eine Steuerminderung für dein Unternehmen ergibt. Mit der Abschreibung erreichst du, dass abzuschreibende Wirtschaftsgüter in ihrem Wert beständig bis auf 0 oder einen Restwert sinken. Somit verlieren die Wirtschaftsgüter in deiner Bilanz an Wert. Damit reduzierst du buchhalterisch das Vermögen deines Unternehmens. Abschreibungen, die du im gleichen Jahr buchst, wie du sie tätigst, verbuchst du als Aufwand. Die Abschreibung gehört zu den Buchhaltungs-Grundlagen.
Welche Abschreibungsarten gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Abschreibungsarten:
1. Zeitproportionale Abschreibung
In diesem Fall ist die Alterswertminderung für den Umfang der Abschreibung ausschlaggebend.
2. Leistungsproportionale Abschreibung
Diese Art der Abschreibung orientiert sich an der verrichteten Leistung. Solche Abschreibungen werden häufig in Betriebsstunden oder zurückgelegter Route in Kilometern ermittelt.
3. Substanzwertabschreibung
Eine Substanzwertminderung tritt dann ein, wenn sich die Substanz eines Wirtschaftsgutes reduziert. Dies trifft z.B. bei Rohstoffen zu. Hier spricht man dann von einer Substanzwertabschreibung.
Welche Abschreibungsmethoden stehen zur Wahl?
Aus den Abschreibungsarten hat man unterschiedliche Abschreibungsmethoden entwickelt. Du darfst frei entscheiden, welche dieser Methoden du anwenden möchtest, um deine Abschreibung zu berechnen. Dies gilt jedoch nur für das Handelsrecht. Im Steuerrecht gibt es bestimmte Richtlinien, welches Vorgehen der Abschreibungen bei welchen Wirtschaftsgütern angewendet werden muss. Dies ist in § 7 Abs. 1-5 im EstG verankert.
A. Zeitanteilige Abschreibung:
1. Lineare Abschreibung
Bei der Abschreibung der Nutzungsdauer bleibt die Wertminderung jedes Jahr gleich. Es wird also immer der gleiche Betrag abgeschrieben, auch wenn ein Wertverlust des abzuschreibenden Wirtschaftsguts entsteht. Die Nutzungsjahre müssen von Anfang an bekannt sein. Man geht hier davon aus, dass sich das Wirtschaftsgut gleichmäßig abnutzt. Dieses Vorgehen ist für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (GWG) anwendbar. Dies gilt zum Beispiel für alle, die ein Patent anmelden und dieses später abschreiben wollen.
2. Degressive Abschreibung
Innerhalb dieses Vorgehens der degressiven Abschreibung bleibt der Abschreibungssatz nicht jedes Jahr gleich, sondern er verringert sich jährlich.
Geometrisch-degressive Abschreibung:
Für diese Abschreibung wird jährlich der gleiche Prozentsatz des Wirtschaftsgutes verwendet. Mit diesem Vorgehen ist der Restwert 0 allerdings nicht erreichbar.
Arithmetisch-degressive Abschreibung:
Bei dieser Methode der arithmetisch-degressiven Abschreibung schreibst du jedes Jahr einen abnehmenden Betrag ab. Die abzuschreibende Geldsumme nennt sich Degressionsbetrag, der aus dem Quotienten aus Anschaffungskosten und der Summe der kalkulierten Nutzungsjahre entsteht.
3. Progressive Abschreibung
Die progressive Abschreibung ist das Gegenstück zur degressiven Abschreibung. In diesem Fall nimmt der Abschreibungsbetrag mit steigender Nutzungsdauer zu.
B. Leistungsabschreibung
Für die leistungsbezogene Abschreibung resultiert die abzuschreibende Summe aus der praktischen Nutzung des Wirtschaftsgutes. Bei einer Maschine musst du zum Beispiel eine gewisse Anzahl an Betriebsstunden nachweisen, damit du diese komplett abschreiben kannst. Zum Jahresende addierst du alle Stunden des gesamten Jahres und führst die Abschreibung in Relation zu den Anschaffungskosten durch.
Was ist die GWG-Abschreibung?
Unter geringwertige Wirtschaftsgüter fallen Gegenstände, die bei einem Nettoanschaffungswert bis zu 800 Euro und weniger liegen. Bei der Sonderabschreibung von geringwertigen Gütern (GWG) musst du bestimmte Konditionen und Regeln beachten.
- Bei GWGs handelt es sich um selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens.
- Wert unter 150 €: bei einem Betrag von weniger als 150 € führst du die Abschreibung von GWG sofort im Anschaffungsjahr zu 100 % durch.
- Wert zwischen 150 € und 410 €: Bei Anschaffungskosten zwischen 150€ und 410€ erledigst du die Abschreibung entweder vollständig im Anschaffungsjahr oder du tätigst die Abschreibung über Sammelposten aus diversen GWG, die über 5 Jahre geht.
Treffen all diese Kriterien zu, kannst du eine Sofortabschreibung tätigen. Führst du diese im Anschaffungsjahr nicht aus, kannst du diese nicht mehr nachträglich abschreiben.
Was ist die AfA-Abschreibung?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Vom Bundesfinanzministerium wird die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter herausgegeben. In dieser Abschreibungstabelle sind die Abschreibungsmethode und die geschätzte Nutzungsdauer festgeschrieben.
Wie verhalten sich Abschreibungen in der Bilanz?
Das Handelsrecht hat die bilanzielle Abschreibung mit Hilfe von drei Merkmalen und jeweils 2 Varianten definiert.
1. Direkte Abschreibung
Die Vermögenswerte werden bei der bilanziellen Abschreibung im Aktivkonto reduziert.
vs. Indirekte Abschreibung
Bei der indirekten Abschreibung stehen im Passivkonto und du vermerkst diese als Wertberichtigung in Form einer kulminierten Abschreibung.
2. Pagatorische Abschreibung
Mit dieser Form der bilanziellen Abschreibung gehen faktische Zahlungen einher.
vs. Kalkulatorische Abschreibung
Hier handelt es sich um eine Art der Abschreibung innerhalb der Kostenrechnung. Mit diesem Vorgehen stellst du den eindeutigen Wertverbrauch einer Maschine so genau wie möglich fest. Die Aufwendungen teilst du verursachungsgerecht auf. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist der geschätzte Wiederbeschaffungswert und nicht der Anschaffungswert. Dieser Vorgang richtet sich nicht nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften.
3. Planmäßige Abschreibung
Planmäßige Abschreibungen konzipierst du im Voraus. Laut §253 III HGB musst du dich hierfür an einen Abschreibungsplan halten. Das bedeutet, dass du die Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Objekten des Anlagevermögens laut Plan minderst. Zu Beginn legst du die Nutzungsdauer und den Verlauf der Wertminderung in einem Plan fest. Die Vermögensgegenstände und deren Wert teilst du auf die Geschäftsjahre auf, in denen du diese schätzungsweise brauchst. Das heißt, du erstellst im Vorfeld eine Ausfertigung der Abschreibungsdauer, wie sich der Gegenstand in Zukunft abnutzen wird.
vs. Außerplanmäßige Abschreibung
Unvorhersehbare Ereignisse, wie der Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung von Maschinen durch höhere Gewalt führt zur außerplanmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung darfst du nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung oder bei Finanzanlagen durchführen.
Wenn du also das Thema Abschreibung angehen willst, denke daran zu überprüfen, welche Gegenstände du unter welchen Umständen abschreiben darfst. Gleiche anhand der Kriterien ab, welche Art der Abschreibung für dich in Frage kommt und welche Abschreibungsmethode du anwenden willst oder musst. Hierbei hilft dir die AfA-Tabelle. Für die Berechnung deiner Abschreibung musst du in jedem Fall den Anschaffungspreis und die Nutzungsdauer der entsprechenden Gegenstände kennen.
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