Gewerbesteuer: Die reale Steuer für dein Startup

Mit der Gründung deines neuen Start-ups wirst du zwangsweise mit dem Thema Steuern und der Berechnung der Gewerbesteuer in Verbindung kommen. Gerade in der Gründungsphase musst du wissen, welche du zahlen musst und welche Dinge hiermit zusammenhängen. Egal ob du mit einem neu-designten Produkt durch oder mit einer originellen Dienstleistung: Die Gewerbesteuer wirst du nicht umgehen. Informiere dich hier gleich weiter, damit du schon im Vorfeld genau über die Gewerbesteuer Bescheid weißt.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

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Definition

Was ist die Gewerbesteuer?

Grundsätzlich musst du als Gewerbetreibender in Deutschland Gewerbesteuer (GewSt) zahlen, sobald du dein neu gegründetes Unternehmen in der Gemeinde oder Stadt anmeldest, in der sich dein Firmenhauptsitz befindet. Voraussetzung für dein Startup ist, dass es die Kriterien eines Gewerbes erfüllt. Du solltest wissen, dass die Gewerbesteuer je nach Standort unterschiedlich ist, denn die Städte oder Gemeinden legen diese individuell fest. Deshalb wird die Gewerbesteuer auch als Gemeindesteuer bezeichnet. Bei dieser Steuerart handelt es sich um eine Sach-, Real- oder Objektsteuer. Das bedeutet, dass sie sich voll auf das zu besteuernde Objekt (= dein Unternehmen bzw. dein Gewerbebetrieb) bezieht. Die rechtliche Grundlage für die Gewerbsteuer bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Gewerbesteuer auf dem Land meist niedriger

Die Gewerbesteuer in einer Stadt ist meistens höher bzw. teurer als in einer Gemeinde. Überlege dir, ob du dein Start-up in der Stadt gründen willst, oder ob du es lieber in eine Gemeinde verlagerst, damit die Berechnung deiner Gewerbesteuer niedriger ausfällt.

Um die Gewerbesteuer zu erklären ist es hilfreich, zu definieren, was ein Gewerbe ist. Um als Gründer ein Gewerbe anzumelden, muss dein Startup bestimmte Bedingungen erfüllen.

  • Du führst eine eigenständige Tätigkeit aus.
  • Deine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
  • Es besteht die Absicht der Gewinnerzielung.

Das gilt für:

  • Gastronom
  • Ladenbesitzer, (Einzel-) Händler,
  • selbstständige Handwerker,
  • Hersteller und Produzenten,
  • Dienstleister

Die gesetzlichen Grundlagen zur Gewerbesteuer findest du im Einkommensteuergesetz § 15 (EstG) und in der Gewerbeordnung § 14 (GewO). Treffen diese Kriterien auf deinen Gewerbebetrieb zu, musst du als Neugründer eine Gewerbeanmeldung durchführen und folglich besteht für dich auch die Gewerbesteuerpflicht.

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?

Gewerbesteuerpflichtig bist du, sobald du mit deinem Start-up die oben genannten Kriterien erfüllst. Dies trifft dann zu, sobald du Einzelunternehmer bist, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gründest. Verschaffe dir zu den verschiedenen Rechtsformen eine Übersicht.

Die Gewerbesteuer musst du zahlen:

  • Wenn du eine GbR gründen willst (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • Wenn du dich zu einer OHG vereinigst (Offene Handelsgesellschaft).
  • Wenn du planst, eine KG zu gründen (Kommanditgesellschaft).
  • Wenn du dich zu einer PartG vereinigst (Partnergesellschaft).
  • Wenn du vorhast, eine GmbH zu gründen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
  • Wenn du als Start-Up eine UG gründen willst (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt).
  • Wenn dein Traum ist, eine AG zu gründen (Aktiengesellschaft).
  • Wenn du dich zu einer KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktie) vereinigst.

Wer muss die Gewerbesteuer nicht zahlen?

Die Berufsgruppe der Freiberufler ist von der Gewerbesteuer befreit. Die freien Berufe sind im Einkommensteuergesetz § 18 EstG formuliert. Daher sind die Steuern für Freiberufler bzw. die finanzielle Belastung sehr überschaubar und die Gewerbesteuer entfällt für diese Berufsgruppe.

Von der Gewerbesteuer befreit bist du, wenn deine Tätigkeit in eine der folgenden Kategorien fällt:

  • Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich.
  • Medizinischer Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
  • Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o.ä.
  • Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerfachkraft, Wirtschaftsprüfer o.ä.
  • Weitere: Ingenieur, Architekt o,ä.
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Land-und forstwirtschaftliche Betriebe ebenfalls ausgenommen

Neben den Freiberuflern sind auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Gibt es für die Gewerbesteuer Freibeträge?

Durch das Gewerbesteuergesetz ist der Freibetrag auf 24.500 Euro festgelegt. Bewegt sich dein Gewinn unterhalb dieser Grenze, musst du keine Gewerbesteuer entrichten.

Von diesem Freibetrag und der Befreiung der Gewerbesteuer profitieren Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Gewerbetreibende, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Bei deinem Start-up handelt es sich also um eine der folgenden Rechtsformen:

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft).
  • KG (Kommanditgesellschaft).
  • PartG (Partnergesellschaft).

Erwirtschaftest du mehr als 24.500 Euro, bist du als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft zum Abzug des Freibetrags berechtigt. Von deinem erzielten Gewerbeertrag ziehst du 24.500 Euro ab. Dieser Restbetrag ist die Grundlage der Berechnung der Gewerbesteuer für dich als Gewerbetreibender.

Höhe der Gewerbesteuer

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach drei Faktoren:

1. Dem Gewerbesteuerhebesatz:

Den Hebesatz für die Gewerbesteuer legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest, weshalb dieser Wert des Habesatzes je nach Region variiert (§ 16 GewStG).

2. Dem Gewinn deines Unternehmens:

Die Gewerbesteuer ist abhängig davon, wie viel Gewerbeertrag dein Unternehmen erwirtschaftet. Bei der Gewinnermittlung berücksichtigst du sämtliche Hinzurechnungen oder Kürzungen (§§ 8 und 9 Gewerbesteuergesetz)

3. Der Steuermesszahl:

Neben dem Hebesatz gibt es bzgl. der Gewerbesteuer einen zweiten wichtigen Wert: Die Steuermesszahl. Wie bereits gesagt, ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer. Dennoch will der Staat von deiner Gewerbesteuer profitieren. Daher gibst du von deinem Gewerbeertrag 3,5% an das Finanzamt ab. Die errechnete Summe ist der Gewerbesteuermessbetrag.

Info

Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn

In Bezug auf die Gewerbesteuer ist der Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn vom laufenden Gewinn zu trennen, da sie steuerbegünstigt sind und nicht mit der Gewerbesteuer versehen sind.

Berechnung der Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuerberechnung musst du nun die genannten Ausgangspunkte berücksichtigen:

1. Ermittle deinen Gewerbeertrag: Da du die Gewerbesteuer in Form von Vorauszahlungen abführst, schätzt du die Höhe des Gewerbeertrags ein.

2. Hinzurechnungen und Kürzungen: Zu deinem Gewinn addierst du Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) oder ziehst Kürzungen ab (§ 9 GewStG). Der Gewinn, der hiernach entsteht, bezeichnet man in der Gewerbesteuer als Übergangsgewinn.

3. Ziehe den Freibetrag ab: Nach den ersten beiden Schritten ziehst du den Freibetrag von 24.500 Euro ab.

4. Berechne den Gewerbesteuermessbetrag: Aus dem Ergebnis berechnest du die Steuermesszahl von 3,5 %.

Info

Gewerbesteuerzerlegung

Hast du von deiner Firma mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird auch deine Gewerbesteuer unterschiedlich berechnet. In diesem Fall spricht man bei der Berechnugn der Gewerbesteuer von einer Gewerbesteuerzerlegung.

5. Berechne den Gewerbesteuerhebesatz ein: Den Steuermessbetrag multiplizierst du mit dem Hebesatz der Gemeinde, wo dein Firmensitz ist. Der Mindesthebesatz liegt bei 200 %. In Berlin ist ein Hebesatz von 410 % festgelegt.

In einem Beispiel sieht dies folgendermaßen aus:

Gewinn
250.000 €
Hinzurechnungen
+ 2.000 €
252.000 €
Kürzungen
- 3.000 €
249.000 €
Gewerbeertrag
= 249.000 €
Freibetrag
+ 24.000 €
224.500 €
Gewerbesteuer­messbetrag (3,5 % aus 224.500 €)
- 7.857,50 €
Hebesatz (200 % = 7.857,50 € x 2)
15.715 €

Die Gewerbesteuer aus diesem Beispiel liegt also bei 15.715 €.

Aber keine Sorge. Die Gewerbesteuer musst du nicht selbst berechnen. Entweder du erhältst den Wert durch das Finanzamt oder du nutzt den kostenlosen Online-Gewerbesteuerrechner von lexoffice.

Info

Gewerbesteuerbescheid

Zudem musst du auch keine Gewerbesteueranmeldung durchführen. Nach dem Jahresabschluss erhältst du vom Finanzamt einen Gewerbesteuerbescheid.

Was du allerdings am Ende des Geschäftsjahres abgeben musst, ist eine Gewerbesteuererklärung. Für die Gewerbesteuererklärung führst du unterschiedliche Summen auf:

  • Gewinn deines gewerblichen Unternehmens
  • Hinzurechnungen
  • Kürzungen
  • Gewerbeertrag
  • Gewerbeverluste
  • Angaben zur Verlustfeststellung

Da du den Gewinn deines Startups im Voraus nur schätzt, kann es sein, dass deine Gewerbesteuervorauszahlungen zu hoch ausfallen. In diesem Fall erhältst du vom Finanzamt eine Rückzahlung.

Hast du deine Gewinnangaben im Vorfeld zu gering eingeschätzt und zu wenig Gewerbesteuer gezahlt, fordert das Finanzamt von dir eine Steuernachzahlung.

Wann musst du die Gewerbesteuer bezahlen?

Du weißt nun, welche Kriterien du für die Gewerbesteuer erfüllen musst und wie du die Gewerbesteuer berechnest. Sicher fragst du dich, zu welchem Zeitpunkt du die Gewerbesteuer entrichten musst. Die Gewerbesteuer führst du, genau wie die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, in Form von vierteljährlichen Steuervorauszahlungen im Laufe des Jahres ab.

Die Termine für die Zahlung der Gewerbesteuer sind immer zur Mittel des Quartals:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Wie verhält sich die Gewerbesteuer zur Einkommensteuer?

Bezüglich der Steuerzahlungen ergibt sich die Frage, ob du die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen kannst. Auf diesem Weg könntest du deinen Gewinn mindern, den du versteuern musst. Seit 2008 besteht für gewerbliche Unternehmer bzw. Gewerbetreibende die Regel, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe angegeben werden kann. Seit 2008 zählt die Gewerbesteuer zu den Privatentnahmen.

Info

Gewerbesteuer nicht mit Körperschaftsteuer verrechnen

Auch in diesem Fall sind Kapitalgesellschaften im Nachteil. Denn so wie Einzelunternehmer oder Personengesellschaften dürfen GmbH, UG, AG und KGaA die Gewerbesteuer nicht mit der Körperschaftssteuer verrechnen. Was der Unterschied zwischen Einkommen- und Körperschaftssteuer ist, erfährst du in einem Überblick der Steuerarten für Unternehmen.

Dennoch gibt es die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, womit du die Steuerlast deines Gewerbebetriebs senkst. Dazu multiplizierst du die gezahlte Gewerbsteuer mit 3,8%. Das Ergebnis ziehst du von deiner regulären Einkommensteuer ab und erhältst so den geminderten Betrag.

Ist ein Verlustrücktrag möglich?

Innerhalb der Gewerbesteuer kann kein Verlustrücktrag durchgeführt werden. Bei dieser Steuerform ist nur ein Verlustvortrag möglich. Im Unterschied dazu ist jedoch bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ein Verlustrücktrag möglich.

Zusammenfassung

Gewerbesteuer kompakt zusammengefasst

Die Gewerbesteuer zu verstehen ist gar nicht so schwer. Sobald du mit deinem Start-up keines der freiberuflichen Kriterien erfüllst, gilt dein Unternehmen als Gewerbebetrieb und du musst Gewerbesteuer zahlen. Dabei ist es auch egal, für welche Rechtsform du dich entscheidest. Der Freibetrag richtet sich nach deiner Unternehmensform und dem Gewinn, den du erzielst. Erwirtschaftest du im Geschäftsjahr weniger als 24.500 Euro, zahlst du keine Gewerbesteuer. Ist dein Start-Up eine GbR, OHG, KG oder PartG, darf dein Gewinn gerne höher sein. Dann darfst du als Personengesellschaft den Freibetrag von deinem Gewinn abziehen. Wie sich die Gewerbesteuer berechnet, solltest du zwar wissen, du kannst aber auch einen Online-Gewerbesteuerrechner heranziehen. Merke dir, dass du durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine Steuererleichterung merkst.

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