Die Markenanmeldung: So sicherst du dir dein Label
Mit deinem neu gegründeten Unternehmen willst du ein innovatives Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringen. Damit du deinen Kunden in Erinnerung bleibst und dich von der Konkurrenz absetzt, braucht dein Start-up einen markanten Namen und ein wiedererkennbares Logo. Um sicher zu gehen, dass auch nur du über bestimmte Firmenzeichen verfügst, kannst du diese mit der Markenanmeldung schützen. Wir erklären dir, welche Schritte du beachten musst, um deine Marke egal ob Textmarke oder Bildmarke erfolgreich zu registrieren.
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Individualität entscheidend
Mit der enormen Konkurrenz und dem steigenden Wettbewerb geht es in der Wirtschaft immer mehr um Individualität. Damit dein neues Produkt oder deine Dienstleistung auf dem Markt hervorsticht und sich von anderen abgrenzt, musst du den richtigen Firmennamen finden und ein Logo mit einzigartigen Farben, die kein anderer deiner Konkurrenten benutzt. Hast du deine Wunschmarke gefunden, wird deine Ware nicht nur ein Produkt, sondern sie wird zu einer Marke. Deine neu entwickelte Marke musst du schnell schützen und am besten direkt eine Markenregistrierung durchführen, damit sie allein für dein Unternehmen steht.
Aufgrund der hohen Konkurrenz in der heutigen Zeit, will jeder Unternehmer ein höchstes Maß an Individualität. Daher gibt es neben den oben genannten Marken auch noch weitere Spezifizierungen:
- Markenrecht auf Düfte & Duftkombinationen
- Markenrecht auf Geschmackskombinationen
- Die Positionsmarke
- Die Kennfadenmarke
- Die Mustermarke
- Die Bewegungsmarke
- Die Hologrammmarke
Dein Produkt oder deine Dienstleistung ist sicher auf einen bestimmten Kundenstamm ausgerichtet. Bestimmte Zielgruppen sprichst du auch noch intensiver mit einem entsprechenden Logo oder Namen an. Mit einer Zielgruppenanalyse findest du deine Käufer oder Klienten heraus, was du beim Entwickeln deiner Marke bzw. deinem Markenzeichen miteinbeziehen kannst.
Zeitpunkt: Wann solltest du deine Marke eintragen?
Damit Name, Logo und Farbe(n) für dein neu entwickeltes Produkt oder deine Dienstleistung individuell bleiben, solltest du so schnell wie möglich deine Marke registrieren und einreichen.
Berücksichtige, ähnlich wie beim Patent anmelden, folgendes Vorgehen:
1. Überlege, welchen Marken-Typ du schützen willst: Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke.
Meldest du zum Beispiel eine Wortmarke an, gilt das nur für deinen Firmennamen oder ein Betriebs-Motto. Umfangreicher ist es, wenn du eine Bildmarke oder eine Wort-Bild-Marke anmeldest. Zu deinem Namen oder Slogan ergänzt du in diesem Fall auch noch ein Symbol oder ein Logo, um deine Wiedererkennung zu verstärken.
2. Recherchiere nach bereits existierenden Marken.
Du solltest wissen, dass das Markenamt nicht prüft, ob bereits ein anderer Unternehmer über deinen gewünschten Markennamen verfügt. Recherchiere daher im Vorfeld sehr genau oder wende dich an einen professionellen Markenbeauftragten. Prüfe neben dem Internet auch die Datenbank des DPMA, um eine Markenrechtsverletzung zu umgehen.
3. Hol’ dir ein Angebot von einem Markenanwalt.
Rein rechtlich gesehen darfst du die Markenanmeldung selbst durchführen. Registrierst du deine Brand ohne juristische Hilfe, also ohne Fachanwalt, kann es jedoch sein, dass das Gericht deinen Eintrag ablehnt.
Daher ist es besser, wenn du deine Marke von einem Anwalt anmelden lässt. Der Spezialist für Markenrecht stellt mit einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche fest, ob deine gewünschte Marke bereits vergeben ist. Verfügt eine andere Firma über ähnliche Namen oder Logos, liegt eine Kollision vor. Der Jurist schätzt ein, ob dein Label neben bereits existierenden Marken bestehen kann. Im Zweifel rät er dir von deiner Wunschmarke ab und du musst weiteren Markenzeichen recherchieren.
Ablauf der Markenanmeldung beim DPMA
Damit deine Markeneintragung vollständig ist, musst du diese beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) melden. Der Fachanwalt nimmt die Markenanmeldung vor.
1. Anmeldung bei der DPMA
Die DPMA-Markenanmeldung erfolgt entweder:
- Per Post: Hier bekommst du auf herkömmliche Art das Formular in Papierform. Du trägst alle wichtigen Informationen zu deiner Wunschmarke ein, legst die notwendigen Bescheinigungen und Dokumente bei und schickst den Antrag an das DPMA zurück.
- Online: Hierfür findest du auf der Homepage des DPMA das entsprechende Formular für die Online-Markenanmeldung.
- Persönliche Daten: Selbstverständlich will das DPMA wissen, für wen die Registrierung der Marke erfolgt. Neben deinen persönlichen Daten musst du auch genaue Angaben zu deinem Unternehmen sowie zu deiner Wunschmarke machen.
- Beschreibung: In diesem Antrag beschreibst du deine Marke möglichst detailliert. Achte auf Rechtschreibung und Grammatik und kontrolliere deinen Antrag auf die korrekten Zahlen- und Buchstabenkombinationen. Berücksichtige auch, die einzelnen Farben oder die Schriftart in der Beschreibung so anschaulich wie möglich zu definieren.
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Aus dieser Auflistung von 45 Waren und Dienstleistungen suchst du die entsprechende Kategorie aus, die für dein Unternehmen und deiner Marke passend ist.
2. Kosten: DPMA-Gebühren bezahlen
Um eine Marke anzumelden, musst du mit einigen Kosten für das DPMA rechnen:
- Anmeldegebühr Grundbetrag (gültig für 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen): 300 Euro
- Gebühr für Online-Markenanmeldung: 290 Euro
- Schutzgebühr für jede weitere Klasse: 100 Euro
- Express-Prüfung durch das DPMA: 200 Euro
- Verlängerungsgebühr für Markenschutz: 750 Euro
- Markenschutz Klassengebühr bei Verlängerung (ab 4. Klasse): 260 Euro
- Widerspruchsgebühr: 120 Euro
- Löschungsgebühr aufgrund von Nichtigkeit mit absoluter Schutzhinderung: 120 Euro
- Löschungsgebühr, da Unternehmen & Marke verfällt: 100 Euro
Hinzu kommen die Kosten für einen Fachanwalt sowie dessen Aufwände.
Anwaltskosten: 150 - 250 Euro
- Unterstützung bei der Eintragung der Wunschmarke
- Erstellung eines Waren- und
- Dienstleistungsverzeichnisses
- Auswahl der richtigen Nizza-Klasse
- amtliche Prüfung, ob die Marke „eintragungsfähig“ ist
Anwaltskosten: 150 - 500 Euro
- Ähnlichkeitsrecherche und Markensuche durch den Rechtsanwalt (Kosten je nach Intensität)
3. Prüfung: Das DPMA prüft deine Angaben
Nachdem du das Formular und die Gebühren an das DPMA weitergeleitet hast, prüfen die Sachbearbeiter deine Angaben auf mögliche Eintragungshürden. Die Behörde richtet sich hier nach gesetzlichen Regelungen:
- Ist dein Markenschutz für deine Brand möglich?
- Hältst du bei der Anmeldung alle formalen Besonderheiten ein?
- Liegen Schutzhindernisse vor?
- Ist deine Marke irreführend oder geht eine Verbrauchertäuschung mit deiner Wunschmarke einher?
- Besteht eine deutliche Unterscheidungskraft zu anderen Marken?
- Missachtet deine Marke bestimmte Gesetze, juristische Regelungen oder moralische Werte?
4. Aufnahme: Das DPMA nimmt die Marke in das Markenregister auf
Bewerten die Sachbearbeiter deine Marke und deine eingereichten Unterlagen als zuverlässig, trägt das DPMA dein Firmenzeichen in das Register aller Marken ein.
5. Abwarten: Warte die Widerspruchsfrist ab
Das DPMA stellt dein neues Label im öffentlichen Markenblatt vor. Hierüber erfährt die Konkurrenz, welche neuen Unternehmer,Fabrikate und Marken auf dem Markt sind. In einem Zeitraum von drei Monaten dürfen Konkurrenten Beschwerde gegen deine Brand bzw. deine Marke einlegen, wenn
- Dein Name oder das Logo zu ähnlich ist und Verwechslungsgefahr besteht.
- Dein Firmenzeichen bereits an eine ältere Firma vergeben ist.
6. Registrierung: Deine Marke wird dauerhaft registriert
Verläuft die Prüfung deiner Brand bzw. Marke reibungslos und es gibt keinen Widerspruch innerhalb der drei Monate, nimmt das DPMA deine Marke dauerhaft in das Markenregister auf. Damit ist deine Signatur für die nächsten 10 Jahre geschützt.
Nach dem Eintrag liegt es nun an dir, das Markenregister und das Markenblatt nach neuen Start-ups zu kontrollieren, die eine gleiche oder ähnliche Firmenbezeichnung einführen wollen. Denn dann bist du genauso im Recht, Klage bezüglich einer Markenrechtsverletzung einzulegen.
7. Verlängerung: Verlängere deinen Markenschutz nach 10 Jahren
Du wirst sehen: Die ersten zehn Jahre mit deinem Start-up vergehen schnell. Geht die Arbeit mit deinem Unternehmen danach weiter, musst du zum Jubiläum auch deinen Markenschutz um eine weitere Dekade verlängern.
Dauer: Wie lange dauert es, eine Marke anzumelden?
1. Lässt du deine Brand zu Beginn von einem Markenanwalt prüfen, braucht dieser in der Regel 1-2 Wochen, um ein umfassendes Bild von deinem Auftrag und deiner Wunschmarke zu bekommen.
2. Je nach Auftragslage innerhalb des DPMA und Umfang deines Sachverhaltes dauern auch die Prüfung und Bearbeitung innerhalb des DPMA sicher bis zu mehrere Wochen.
3. Die längste Wartezeit fällt für die Widerspruchsfrist an. Diese dauert drei Monate. Nachdem das DPMA alle Angaben für eine deutsche Markenanmeldung prüft und abschließend genehmigt, trägt es deine Marke im Markenregister ein und präsentiert die neue Marke im öffentlichen Markenblatt. Während der Zeit von drei Monaten dürfen mögliche Konkurrenten Widerspruch gegen deine neue Marke einlegen. Dieser Fall tritt ein, wenn:
- Bestehende, ältere Marken bereits mit dem gleichen Namen oder Logo existieren.
- Die Verwechslungsgefahr zu bestehenden Marken zu groß ist.
Sind die Konkurrenten mit ihrem Widerspruch erfolgreich, löscht das DPMA deine Marke und sie ist ungültig. Die Kosten für deine Markenanmeldung erhältst du nicht zurück. Daher sind eine umfassende Vorarbeit und die Kooperation mit einem Patentanwalt so wichtig, um eine Löschung deiner Marke zu umgehen.
So meldest du eine EU-Marke an
Willst du deine Marke auch in der EU anmelden, läuft dieser Prozess unter der Bezeichnung „Gemeinschaftsmarke“ oder „Unionsmarke“. Der Registriervorgang läuft hierbei nicht über das DPMA, sondern über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Eine Marke für den europäischen Raum kannst du auch online durchführen. Führe auch hier mit EU-Datenbank für die Gemeinschaftsmarke eine Markenrecherche durch.
Für eine EU-weite Markenanmeldung belaufen sich die Kosten bei 900 Euro und ist genauso für 10 Jahre gültig. Beachte hier jedoch das Widerspruchsverfahren, die bei der Markenanmeldung gilt. Gibt es gegen dein EU-Label einen einzigen Protest, sagt man dir die Registrierung deiner Wunschmarke nicht zu.
Wie erfolgt die internationale Markenanmeldung?
Nachdem du dich in das DPMA-Register eingetragen hast, kannst du auch eine IR-Marke anmelden. „IR“ steht für „International Registered“. Hier ist die Rede von einer Basismarke. Hier bestimmst du die entsprechenden Länder, die du für deine weltweite Markenanmeldung berücksichtigst. Das DPMA übergibt deinen Antrag und deine Dokumente zur Markenanmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Dieses Gremium prüft die Anfrage und legt diese bei den Ländern vor, die du vorher angeben hast. Bei der internationalen Registrierung deiner Wunschmarke beträgt die Widerspruchsfrist 12-18 Monate. Erhältst du nach dieser Zeit keine Einwände, registriert dich die WIPO als international schutzfähige Brand.
Fazit
Damit dein Unternehmen auf dem deutschen Markt individuell und wiedererkennbar ist, solltest du deine Markenrechte sichern. Dabei musst du einige Schritte beachten, wenn du deinen Markennamen anmelden willst. Bei der Markenanmeldung geht es um Einzigartigkeit. Recherchiere daher umfassend, damit du dich nicht für den gleichen oder einen ähnlichen Firmennamen entscheidest, den es bereits gibt. Lasse dich zudem von einem Patentanwalt beim Prozess der Markeneintragung beim DPMA unterstützen. Fülle das DPMA-Formular sorgfältig aus, damit deine Marke genau eingeordnet und geprüft wird. Ist deine Marke innovativ und einzigartig, kannst du deine Wunschmarke für die Jahre anmelden und beliebig oft verlängern.
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