Förderungen und Zuschüsse zur Existenzgründung

Als Gründer brauchst du eine gute Idee, Mut und Ehrgeiz. Aber vor allem brauchst du finanzielle Unterstützung. Nur dann generiest du ein Umfeld für deine Existenzgründung, das dir eine reelle Chance auf Erfolg in der freien Wirtschaft bietet. Erhalte hier einen Überblick zu gängigen Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, um deine Existenzgründung zu sichern. Nutze das Experten-Wissen von LEXROCKET und informiere dich hier über die Voraussetzungen für staatliche Zuschüsse zur Existenzgründung. Mithilfe kostenloser Online-Tools kannst du ganz leicht die richtigen Fördermittel finden, damit deiner Existenzgründung nichts mehr im Wege steht!

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

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Das kleine 1x1 der Förderung für Existenzgründer

Damit aus deinen Visionen echte Perspektiven werden und du ein Unternehmen gründen kannst, brauchst du Liquidität und Partner, die an dich und deine Geschäftsidee glauben. Reicht dein Eigenkapital nicht aus, kannst du als Existenzgründer Förderungen und Finanzhilfen beanspruchen. Bund, Land und EU bieten dir als Gründer Unterstützung, zum Teil handelt es sich dabei sogar um Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung. Ein solides Finanzpolster ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Im Idealfall verfügst du bei deinem Start in die Selbstständigkeit über ausreichend finanzielle Eigenmittel.

Damit kannst du

  • ein Sicherheits- und Risikopolster aufbauen, um finanzielle Engpässe aufzufangen.
  • deine Kreditwürdigkeit innerhalb der Bank steigern, weil du bereit bist, Eigenkapital in dein Geschäft einzubringen.

Expertentipp: Unter 20 Prozent sollte der Anteil deines Eigenkapitals am Gesamtkapitalbedarf nicht liegen. Darum solltest du alle Geldquellen identifizieren, die du für dich nutzen kannst:

  • private Bargeldreserven
  • Sachmittel für deinen geplanten Betrieb
  • Eigenleistungen
  • Kapitalbeteiligungen privat
  • Kapitalbeteiligungen durch Investoren

Allerdings kann nicht jeder Gründer seine Geschäftsidee mithilfe eigener Finanzkraft über Jahre hinweg am Leben erhalten. In der Regel braucht es deshalb zusätzliche Darlehen oder Förderungen durch Dritte. Wichtig für dich als Existenzgründer ist es, die geeignete Art der Förderung zu finden. Darum suche dir Unterstützung und lass dich im Rahmen einer Beratung z. B. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Bank deines Vertrauens aufklären über

  • Zuschüsse zur Existenzgründung für Jungunternehmer
  • EU-Fördermittel zur Existenzgründung
  • spezielle Förderprogramme vom Staat
  • Produkte der KfW zur Förderung von Existenzgründer

Du solltest dich frühzeitig mit der Materie beschäftigen und prüfen, welche Gründungsfinanzierung zu dir und deinem Unternehmen passt.

Finde heraus, welche Möglichkeiten dir offen stehen

Als Existenzgründer musst du in viele Bereiche investieren. Das können bei deiner Selbstständigkeit z.B. Maschinen, Geräte, Immobilien und Personal sein. Auch private Kosten für deinen Lebensunterhalt solltest du für die Finanzplanung erfassen, um eine realistische Aussage über die Höhe deines Kapitalbedarfs treffen zu können. Denke auch immer an deine private Absicherung und investiere in eine Berufsunfähigkeits- und eine Krankenversicherung. Kalkuliere genau und erfasse alle Daten und Zahlen in einem übersichtlichen Businessplan. Er wird deine Visitenkarte sein, wenn du bei der Bank deinen Antrag auf Förderung als Existenzgründer einreichst.

Unser Tipp

Welche Tools gibt es für Start-ups?

Hilfreiche Tools für Start-ups z.B. zur Datei-Organisation findest du auch in unserem Tools-Bereich.

Weil deine Firmengründung Kapital verschlingt, musst du dich intensiv mit unterschiedlichen Fördermitteln und Zuschüssen für Existenzgründer auseinandersetzen. Tatsächlich gibt es eine große Vielfalt an staatlichen Wirtschaftsförderprogrammen zur Finanzierung. Einen aktuellen Überblick über Zuschüsse für Gründer bietet dir die Förderdatenbank des Bundes. Dort kannst du dich umfassend informieren zum Beispiel zu

Recherchearbeit sparst du dir, indem du dich von deiner Bank beraten und dir Förderprogramme für Existenzgründer sowie diverse Gründerzuschüsse empfehlen lässt, die zu deinem Kapitalbedarf und deiner Branche passen.

Wie erhalte ich überhaupt Zuschüsse und Co.?

Als Antragsteller musst du für einen öffentlichen Gründungszuschuss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bund und Länder unterstützen Existenzgründer mit diversen Förderkonzepten zur Unternehmensgründung. Die praktische Antragstellung für einen Existenzgründerzuschuss geht jedoch immer über deine Geschäftsbank z. B. die Sparkasse. Ausnahmen bilden Anträge auf Mikrodarlehen, Beratungskostenzuschüsse, EXIST und Zuschüsse zur Firmengründung von Arbeitsagenturen.

Staatliche Förderung mit den ERP-Gründerkrediten der KfW-Förderbanken

Förderdarlehen des Bundes und der Länder bieten im Gegensatz zu Geschäftsbanken günstigere Konditionen. Die Zinsen sind niedriger und teilweise über viele Jahre festgeschrieben. Manche Förderprodukte und Zuschüsse erlauben dir sogar, mit der Rückzahlung der Tilgungsrate erst nach zwei Jahren zu beginnen. Das ist eine große Erleichterung, gerade in der Anfangsphase deiner Existenzgründung und deiner Selbstständigkeit. Damit schützt du deine Liquidität.

Erleichtert wird dir der Zugang zu bestimmten ERP-Förderprodukten zusätzlich, weil sie keine oder alternative Sicherheiten verlangen. Bekannt ist mittlerweile der ERP-Gründerkredit-Universell und das ERP StartGeld. welche du bei Existenzgründung beantragen kannst. Beide haben sich als effiziente Förderprodukte des Bundes im Mittelstand einen guten Ruf erworben. Unterstützt werden damit Start-ups bzw. junge Unternehmen in der Selbstständigkeit bis fünf Jahre nach deren Unternehmensgründung mit zinsgünstiger Förderung. Die Höhe der Fördersumme reicht, je nach ERP-Kreditprodukt, von 125.000 Euro bis höchstens 25 Millionen Euro.

Mikromezzaninfonds aus der EU und dem ERP-Sondervermögen des Bundes

Der Mikromezzaninfond wird aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens des Bundes sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und richtet sich an dich, wenn du Kleinunternehmer bzw. junger Gründer bist. Möchtest du zum Beispiel in deinem Betrieb ausbilden, so kannst du dich für diese Förderung für Existenzgründer bewerben.

Einen Antrag auf Förderung für Existenzgründer kannst du ebenfalls stellen, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchtest oder deinen Betrieb als Frau bzw. Unternehmer mit Migrationshintergrund führst. Antragsteller aus gewerblich ausgerichteten Sozialunternehmen und umweltorientierten Betrieben zählen auch zum Personenkreis berechtigter Antragsteller. Sanierungsfälle oder Unternehmer in Schwierigkeiten werden daraus nicht unterstützt. Die Förderung erfolgt als „Stille Beteiligung“ durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in dem jeweiligen Bundesland, in dem du als Antragsteller aktiv bist.

Info

Sachsicherheiten

Wichtig: Du musst keine Sachsicherheiten stellen. Deinen Antrag musst du über die im jeweiligen Bundesland ansässigen "Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften" stellen.

Förderung für Existenzgründer durch die Bundesländer

Bist du auf der Suche nach einem Zuschuss für deine Selbstständigkeit bzw. deiner Existenzgründung, dann wirst du vielleicht zuerst versuchen, deine Finanzierungslücke mithilfe von Bankkrediten zu schließen. Schwierig wird es, wenn Geschäftsbanken im Gegenzug bankübliche Sicherheiten oder Bürgschaften verlangen. Denn sie gewähren nur dann Darlehen, wenn sie erwarten können, dass sie das geliehene Geld innerhalb eines bestimmten Zeitfensters verzinst zurückerstattet bekommen. Schaffst du die Rückzahlung deines Darlehens für die Selbstständigkeit nicht, verkaufen sie zum Beispiel das, was du der Bank für die Kreditlaufzeit als Sicherheit gewährt hast, z. B. eine Immobilie. Eine besondere Form von Sicherheiten sind Bürgschaften. Dabei garantieren Dritte die Rückzahlung deines Darlehens, sobald du es alleine nicht mehr leisten kannst.

Wichtiger als Zuschüsse für deine Selbstständigkeit sind dein Businessplan und deine persönliche Expertise – sie sind Erfolgsfaktoren, wenn es darum geht, von deinem Bankberater positiv bewertet zu werden. Wie du einen Businessplan erstellen kannst, zeigt dir das Online-Tool von LEXROCKET!

Fehlen dir „nur noch“ Sicherheiten für die Kreditvergabe, kommen die 16 Bürgschaftsbanken des Bundes ins Spiel. Gemeinsam mit der Bank deines Vertrauens stellst du bei der Bürgschaftsbank deines Bundeslandes den Antrag für eine sogenannte „Ausfallbürgschaft“. Die Bürgschaftsbank prüft deinen Antrag – folglich auch deinen Businessplan und andere aussagekräftige Daten – und übernimmt nach positiver Beurteilung die Bürgschaft für dich und deine Unternehmens- bzw. Existenzgründung.

Unser Tipp

Bürgschaften

Wichtig: Bürgschaften dieser Art decken maximal 60 Prozent des Kreditrisikos bei deiner Bank ab, die restlichen 20 Prozent gehen zulasten deiner Bank, die dann die Haftung dafür übernimmt. Du verantwortest natürlich 100 Prozent, wenn deine Gründungsidee erfolglos bleibt.

Wichtig: Bürgschaften dieser Art decken maximal 80 Prozent des Kreditrisikos bei deiner Bank ab, die restlichen 20 Prozent gehen zulasten deiner Bank. Du verantwortest natürlich 100 Prozent, wenn deine Gründungsidee erfolglos bleibt.

Hilfe von der Bundesregierung – effektive Förderung durch Mikrokredite

Bist du Jung- oder Kleinunternehmer und hast dich erfolglos bei deiner Geschäftsbank um ein Bankdarlehen für deine Geschäftsidee beworben, hilft dir der Bund mit seinem Angebot aus dem Mikrokreditfond Deutschland. Jene Kreditart wendet sich prinzipiell an alle Personengruppen, aber besonders an Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund sowie an kleinere Betriebe, die ausbilden möchten.

Diese Art der Förderung für Existenzgründer wird in Form eines Darlehens vergeben. Solch ein Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Die Kreditaufnahme soll dabei in kleinen Schritten erfolgen. Je nach Situation kannst du z. B. mit 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro beginnen. Läuft die Rückzahlung dieses Erstkredits reibungslos ab, kannst du anschließend einen zweiten Kredit beantragen. Das gesamte Kreditvolumen darf 25.000 Euro nicht übersteigen.

Voraussetzung zur Antragstellung des Darlehens als Zuschuss für eine Existenzgründung: Du musst nachweisen, dass du für die Umsetzung deiner Gründeridee auf Fremdkapital angewiesen bist. Deine Gründeridee muss überzeugen und ein solides Unternehmenskonzept vorweisen. Du darfst den Mikrokredit nur für dein Unternehmen verwenden und nicht privat z. B. zur Schuldentilgung nutzen. Deinen Antrag kannst du ausschließlich an ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut (MFI) richten. Es ist alleiniger Ansprechpartner. Kreditgeber ist die GRENKE Bank AG in Zusammenarbeit mit den MFIs.

Gründerzuschuss beim Arbeitsamt beantragen

Bist du arbeitslos und möchtest die Situation nutzen, um dich endlich selbstständig zu machen und ein Unternehmen gründen, dann kannst du bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Gründerzuschuss beantragen.

Wichtig: Du hast darauf keinen Rechtsanspruch. Die Mitarbeiter des Jobcenters prüfen von Fall zu Fall, ob dir eine Förderung für Existenzgründer für dein Unternehmen gewährt werden kann. Damit du diesen Gründerzuschuss beim Arbeitsamt beantragen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du übst die geplante Selbstständigkeit und die Existenzgründung hauptberuflich aus und beendest dadurch deine Arbeitslosigkeit.
  • Bei Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit hast du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Du musst mithilfe einer „fachkundigen Stelle“ (IHK, Handwerkskammer oder Banken) nachweisen, dass deine Geschäftsidee sowie deine persönliche Expertise ausreichen, um langfristig als Selbstständiger erfolgreich zu sein.

Dein Berater im Arbeitsamt wird in einem persönlichen Gespräch mit dir klären, ob er deine Kompetenzen mit Blick auf Förderung einer Unternehmensgründung für ausreichend erachtet. Wenn ja, dann erhältst du den Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate für deine Existenzgründung. Wie hoch der Existenzgründerzuschuss ausfällt, hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab. Dabei gilt: Der Gründungszuschuss pro Monat entspricht der Höhe des zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes plus 300 Euro.

Nach einem halben Jahr kannst du den Gründerzuschuss verlängern und weitere neun Monate jeweils 300 Euro erhalten. Dafür musst du nachweisen, dass du deiner selbstständigen Tätigkeit hauptberuflich nachkommst. Den Antrag auf Gründerzuschuss kannst du nur persönlich bei deiner für dich zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Scheitert deine Existenzgründung, kannst du erst nach Ablauf von 24 Monaten einen neuen Gründerzuschuss für deine Selbstständigkeit beantragen.

Antrag auf Gründerzuschuss aus der Anstellung heraus?

Wenn du dich als Angestellter mit einer eigenen Geschäftsidee selbstständig machen möchtest oder vielleicht sogar musst, kannst du den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt trotzdem beantragen. Wichtig ist die Frage, ob du eine Ruhe- bzw. eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt fürchten musst. Wenn nicht, dann kannst du bereits zwei Tage nach deinem letzten Arbeitstag gründen.

Nach welchen Kriterien dein Antrag auf Gründerzuschuss bewilligt wird, ohne dass eine Arbeitslosigkeit vorliegt, ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Hier lohnt es sich, vor Kündigung deines Arbeitsplatzes, mit einem Berater der Arbeitsagentur zu sprechen. Er kennt die Situation in deinem Bundesland und kann dir Tipps geben, wie du deinen Gründungswunsch als Antragsteller am besten erklärst.

Gründerzuschuss: Auswirkungen auf  die Steuererklärung

Prinzipiell wird der Gründungszuschuss für deine Existenzgründung steuerfrei ausgezahlt. Das heißt für dich, dass diese Art von geförderten Einnahmen keine Auswirkungen auf deine Steuerlast haben. Deshalb musst du eine Gründerförderung auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Folglich musst du deshalb auch keine Steuernachzahlung wegen jenes Gründerzuschusses fürchten.

Wichtig: Der Zuschuss für deine Existenzgründung ist eine Leistung des Staates zur Förderung deiner Selbstständigkeit und muss nicht zurückgezahlt werden.

Gründerzuschuss ist nicht sozialversicherungspflichtig

Hat dein zuständiges Arbeitsamt einen Gründerzuschuss bewilligt, bist du nicht automatisch Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb fallen keine zwangsläufigen Sozialversicherungsabgaben an. Nutze die 300 Euro vom Staat sinnvoll: Investiere den monatlichen Gründerzuschuss vom Jobcenter in eine Krankenversicherung. So sicherst du deine Lebensbasis.

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