Freiberufler und Steuern: Rechte und Pflichten

Du planst deine Zukunft als selbstständiger Unternehmer und möchtest mit einem freien Beruf bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit durchstarten? Dann teilst du diesen Traum mit zahlreichen Gründern. Der Status eines Freiberuflers ist jedoch an bestimmte Qualifikationen gebunden und hängt ganz konkret von der Ausbildung und dem Know-How desjenigen ab, der in bestimmten Branchen und Bereichen unternehmerisch tätig werden möchte. Gelingen kann das nur, wenn dein Berufsbild zu den sogenannten freien Berufen zählt, die es bereits seit hunderten von Jahren gibt. Das sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, aber auch Kunstschaffende oder relativ neu - Coaches. Sie alle eint, dass sie sich an einer Hochschule oder Universität, als Autodidakt oder durch besondere berufliche Erfahrung relevantes Wissen und Können erworben haben. Mehr zum Thema Freiberufler wie z.B. die genaue Definition und alles zu Rechten, Steuern und Pflichten erfährst du im Folgenden.

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Gründung
Steuern
Entwicklungsphase
Freiberuflerin sitzt vor Laptop mit Büchern und Wasserglas, Artkelbild für LEXROCKET Wissensbereich
Foto: 
© Anna Shvets - pexels.com

Freiberufler und Gewerbetreibende: Laut Definition ein Unterschied

Im Vergleich zu Gewerbetreibenden, die ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden müssen, nehmen Freiberufler im Steuerrecht einen völlig anderen Status ein und genießen, auch verwaltungsrechtlich gesehen, sogar den einen oder anderen Vorteil:

  • Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und müssen daher zum Abschluss eines Kalenderjahres im Rahmen ihrer Steuererklärung für Freiberufler:in nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
  • Genauer gesagt: Freiberufler ersparen sich für die Steuer eine Bilanz sowie eine komplexe Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Als Freiberufler musst du keine Gewerbeanmeldung am Ort deines Firmensitzes durchführen.
  • Du zahlst als Freiberufler deshalb keine Gewerbesteuer.
  • Du meldest deine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und erhältst dort als Freiberufler eine Steuernummer.
  • Außerdem besteht keine Pflicht, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zu werden bzw. Mitgliedsbeiträge dafür zu zahlen.

Wann gilt ein Selbstständiger als Freiberufler?

Das Einkommenssteuergesetz regelt im § 18 in Form eines Katalogs, welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Findest du deinen ausgeübten Beruf darunter, unterliegst du folglich nicht der Gewerbeordnung und kannst davon ausgehen, dass dein zuständiges Finanzamt dich nach Prüfung als Freiberufler anerkennt. Diese sogenannten „Katalogberufe“ wurden vom Gesetzgeber jedoch nicht in jedem Fall eindeutig definiert. Der Gesetzestext spricht am Ende der Auflistung relevanter freier Berufe von „. ...sowie ähnliche Berufe“. Ob also deine geplante Tätigkeit als Selbstständiger ebenfalls zu den freien Berufen zählt, musst du vorab mit deinem Finanzamt vor Ort klären. Du kannst auch einen Steuerberater finden und dich von ihr bzw. ihm zum Thema „Freiberufler und Steuern“ beraten lassen. Bei kniffeligen Fragen dieser Art, lohnt sich ein Steuerberater immer.

Die Liste der freien Berufe

Freie Berufe unterliegen, wie du nun weißt, nicht der Gewerbeordnung, weil ihre Vertreter keinem Gewerbe nachgehen, sondern ihre Tätigkeiten wissenschaftlichen, erzieherischen bzw. schriftstellerischen sowie künstlerischen Berufsprofilen zuzuordnen sind. Auch Rechtsanwälte, ärztliches Fachpersonal und Steuerbevollmächtigte sowie Trainer und Lehrer gehören zu den Katalog-Berufen und können freiberuflich, unter Berücksichtigung spezieller Steuern, ausgeübt werden.

Folgende Übersicht fasst für dich nochmals jene Berufszweige, welche als freiberufliche Tätigkeiten gesehen werden, zusammen:

  • Ärztliches und zahnärztliches Fachpersonal
  • Architekten und Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Rechtsbeistände
  • Heilpraktiker
  • Psychologisches Fachpersonal
  • Designer diverser Genres
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten sowie Schriftsteller
  • Schauspieler und Musiker
  • Maler und Bildhauer

Prinzipiell kannst du selbst keinen Anspruch darauf erheben, als Gründer und Unternehmer zu den Freiberuflern gezählt zu werden. Diese Entscheidung trifft ausschließlich das Finanzamt.

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Zulassungsanforderungen für Freiberufler

Für einige der aufgelisteten Berufe gibt es spezielle Zulassungsanforderungen. Wenn du einen bestimmten Katalogberuf ausüben möchtest, musst du z. B. dein Know-How bzw. eine einschlägige Ausbildung nachweisen. Beispiel: Möchtest du als freiberufliche Heilpraktiker arbeiten, musst du eine umfassende Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt ablegen. So stellst du die geforderte Sachkenntnis unter Beweis. Gelten für deinen Wunschberuf keine Regeln, ist es ausreichend, deine Gründung beim Finanzamt anzumelden, denn auch als freiberuflicher Künstler zahlst du Steuern.

Freiberufler und Steuern: Ihr Status bei der Finanzbehörde

Beim Finanzamt herrscht mitunter immer noch eine gewisse Unsicherheit, ob dein Berufsbild zu den freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten zählt. In der Vergangenheit mussten z. B. Freiberufler aus der IT-Branche häufig darum kämpfen, auch entsprechend anerkannt zu werden und die Anmeldung zur freiberuflichen Tätigkeit akzeptiert wurde. Das Finanzamt legt im Zweifelsfall eine Mischform fest. Dir kann es also passieren, dass dich deine zuständige Behörde teilweise als freiberuflich tätig und teilweise als gewerbetreibend einstuft.

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Beispiel Arztpraxis mit Pflegeprodukten

Wenn in einer Arztpraxis z. B. auch medizinische Pflegeprodukte angeboten werden, liegt eine Mischform vor. Das Finanzamt verlangt von dir in solchem Fall eine Trennung deiner Einkünfte als Arzt sowie als Gewerbetreibende:r, der mit Pflegeartikeln Umsatz generiert. Am besten ist es, du legst hierfür in deiner Buchhaltung separate Konten an, die deine gewerbliche Nebentätigkeit als Freiberufler:in transparent machen. Wenn du unsicher bist, wende dich direkt an dein Finanzamt und kläre direkt das Thema Steuern bei einer Selbstständigkeit.

Es gibt eine Faustregel, die dich in die Lage versetzt, deine freiberufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit steuerlich vorteilhaft zu gewichten: Bei einer Mischform muss der freiberufliche Anteil größer sein als der gewerbliche. Dann wird dir das Finanzamt deine Freiberuflichkeit anerkennen. Im Zweifelsfall solltest du einen Experten für Existenzgründer oder ein Steuerbüro um Rat fragen, bevor du dich als Freiberufler, ohne Kenntnisse zu Steuern, beim Finanzamt anmeldest.

Welche Steuern zahlen Freiberufler?

Themen wie Buchhaltung und Steuern stellen für viele Gründer zunächst einmal eine Herausforderung dar. Zu komplex sind die Regelwerke und Paragraphen, als dass du als künftiger Solo-Selbstständiger sofort einen professionellen Durchblick hättest. Prinzipiell kannst du sicherlich einen Steuerberater zu Rate ziehen oder einen Buchhalter beschäftigen, doch gerade am Anfang deiner selbstständigen Tätigkeit ist es sinnvoll, wenn du dir selbst steuerliches Grundwissen aneignest und dich mit den Themen Selbstständigkeit und Steuern auskennst. So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe: Du sparst Kosten für Fachleute und begreifst, wie du z. B. deine jährliche Steuererklärung mit Einnahmen und Betriebsausgaben korrekt und formgerecht beim Finanzamt einreichst. Folgende Übersicht zeigt dir, welche Arten von Steuern für dich als Freiberufler relevant sind:

Einkommenssteuer für Freiberufler

Für freiberufliche Tätigkeiten unterliegst du als Selbstständiger der Einkommenssteuerpflicht – das gilt im Übrigen für jeden Unternehmer. Der vom Finanzamt erhobene Steuersatz für Freiberufler hängt von deinen erzielten Einnahmen, abzüglich deiner Ausgaben ab. Zur Berechnung deiner Steuerschuld zieht das Finanzamt von dir als Freiberufler tatsächlich alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit heran. In Deutschland steigt der Steuersatz für die Einkommenssteuer mit steigendem Gewinn sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch bei einer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit progressiv an: Je mehr du einnimmst, desto höher die Steuerlast.

Damit deine Steuerschuld am Ende eines Geschäftsjahres nicht zu hoch wird, musst du als Freiberufler Abschlagszahlungen für Steuern leisten. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich nach der Höhe der Einkommenssteuer des Vorjahres. Bist du Gründer und stehst noch ganz am Anfang, wird dieser Steuerbetrag im ersten Jahr geschätzt. Folgende Stichtage musst du für deine Abschlagszahlungen einplanen:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September und
  • 10. Dezember

Diese Steuervorauszahlungen darfst du entweder zu den jeweiligen Stichterminen überweisen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Am Ende des ersten Steuerjahres wird auf Basis deiner jährlichen Steuererklärung die reelle Steuerschuld ausgerechnet. Kommt dabei eine Differenz heraus, wird dir diese entweder gutgeschrieben oder als Steuernachzahlung abgebucht.

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Freibetrag für Einkommen

Erst wenn dein erwirtschaftetes Einkommen als Freiberufler den sogenannten Steuerfreibetrag von jährlich 9.744 Euro übersteigt, wird für die darüber liegende Summe deiner freiberuflichen Tätigkeit Einkommenssteuer fällig. Der Steuersatz steigt dabei, je nach Einkommen, von 14 Prozent auf bis zu 42 Prozent an. Der Spitzensteuersatz gilt für Jahreseinkommen zwischen 57.919 Euro und 274.612 Euro. Entwickelt sich deine Selbstständigkeit als Freiberufler gut und du fährst starke Umsätze, solltest du dir unbedingt einen Teil des Geldes für die Steuer als Freiberufler beiseitelegen. So bist du immer auf der sicheren Seite!

Umsatzsteuer, Vorsteuer bzw. Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird für fast alle Produkte bzw. Dienstleistungen in Deutschland erhoben. Im Gründerseminar hast du sicherlich nicht nur etwas zur Buchführung sondern auch etwas zur Umsatzsteuervoranmeldung gehört. Diese musst du als Freiberufler zu festgelegten Terminen an das Finanzamt übermitteln. Darin gibst du die Mehrwertsteuersummen an, die du für Rechnungen Dritter an diese überweisen musstest. Das nennt man dann Vorsteuer, die du selbst gezahlt hast. Gleichzeitig gibst du auch jene Mehrwertsteuerbeträge an, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast. Diese werden auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Bei Letzteren handelt es sich jedoch nur um buchhalterische Durchlaufposten, die du sozusagen für das Finanzamt generierst und danach an die Behörde weitergibst. Die Umsatzsteuerbeträge gehören dir also nicht. Lass dich also von der Buchführung und deinem Kontostand nicht blenden.

Nicht vergessen darfst du in diesem Kontext, dass du bei der Abführung der genannten Steuerbeträge zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterscheiden musst. Bei der Soll-Versteuerung musst du mithilfe der formalen Umsatzsteuervoranmeldung als Freiberufler die Umsatzsteuer für alle aktuellen Rechnungen an das Finanzamt abführen – auch wenn die Kunden noch gar nicht überwiesen haben. Bei der Ist-Besteuerung zahlst du als Freiberufler die Umsatzsteuer erst, wenn der Rechnungsbetrag von den Kunden bezahlt wurde. Letztere Form schont deine Liquidität, weil du als Freiberufler für Steuern nicht in Vorleistung gehen musst.

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Mehrwertsteuersatz in Deutschland

In Deutschland liegt der Mehrwertsteuersatz bei 19 Prozent. Für alle Leistungen, die unter das Urhebergesetz fallen, müssen Gründer und Unternehmer nur 7 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Das betrifft z. B. Leistungen wie Übersetzungen, Filme, grafische Produkte wie Logos und Webseiten-Design oder journalistische Texte und Musikkompositionen.

Wesentliches zur Umsatzsteuervoranmeldung

Die Buchführung bzw. das Zahlenwerk deiner Umsatzsteuervoranmeldung kannst du oder dein beauftragter Steuerberater digital an das Finanzamt übermitteln. Dabei hilft die Webseite der Finanzbehörde des Bundes und der Länder. Dort kannst du dich unter „ELSTER online“ bzw. „Mein ELSTER“ registrieren und danach deine Daten online erfassen und übermitteln.

Bist du Gründer muss diese Anmeldung jeweils bis zum zehnten Tag des Monats für den entsprechenden Vormonat eingereicht werden. Danach sind die Termine von der Höhe deiner entrichteten Umsatzsteuerbeträge abhängig. Folgendes musst du wissen:

  • Wenn du pro Jahr mehr als 7.500 Euro Einkommenssteuer zahlst, leistest du die Umsatzsteuervoranmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit monatlich.
  • Liegt dein Steuerbetrag darunter, reicht es, wenn du dem Finanzamt deine Meldungen vierteljährlich übermittelst.
  • Überweist du gar weniger als 1.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr, wird die Umsatzsteuervoranmeldung erst nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig.

Auch für Umsatzsteuervoranmeldungen legt das Finanzamt fixe Termine fest: das sind der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar. Du kannst für diese Fristen auch eine Verlängerung beantragen, selbst das funktioniert online über das ELSTER-Portal der Webseite des Finanzamtes.

Definition

Definition ELSTER

ELSTER ist eine Abkürzung und bedeutet „elektronische Steuererklärung“. Über die Webseite der Finanzbehörden kannst du dich als Freiberufler registrieren und deine Buchführung erledigen wie z.B. Steuern einreichen, Fristverlängerungen beantragen oder Einspruch gegen erteilte Bescheide erheben.

Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung

Als Solo-Selbstständiger kannst du für dich beim Finanzamt auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung beanspruchen, wenn du im Gründungsjahr weniger als 22.000 Euro pro Jahr Umsatz generierst sowie im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartest. In diesem Fall gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Freiberufler. Der Vorteil ist, dass du deutlich weniger Verwaltungsaufwand bei Rechnungslegung hast. Zusätzlich fallen die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt weg. Außerdem bist du in der Lage, deinen Kunden Dienstleistungen günstiger anzubieten, weil die Umsatzsteuer wegfällt. Einen Nachteil hat diese Regelung: Freiberufler, die umsatzsteuerbefreit sind, können bei ihrer eigenen Steuererklärung auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn du also höhere Anschaffungskosten z. B. für die Ausstattung deines Büros planst, wirkt sich die Kleinunternehmerregelung für dich negativ aus, weil du die von dir gezahlten Umsatzsteuersummen nicht steuermindernd für dich abziehen darfst.

Nebenberuflich und freiberuflich: Welche Steuern fallen an?

Willst du deinen festen Job nicht kündigen, aber trotzdem deine Geschäftsidee als selbstständiger Freiberufler austesten, dann probiere doch zunächst einmal eine freiberufliche Nebentätigkeit aus. So hast du z. B. als Angestellter bzw. Mitarbeiter weiterhin ein kalkulierbares festes Einkommen und kannst damit deinen Lebensunterhalt absichern. Wenn du dich  nebenberuflich selbstständig machen möchtest, gibt es einige Hürden zu umgehen. Folgendes musst du wissen:

  • Deine Nebentätigkeit darf bestimmte Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, dein Arbeitgeber muss – je nach Arbeitsvertrag – deine freiberufliche Nebentätigkeit genehmigen.
  • Bevor du deine Nebentätigkeit als Freiberufler beginnst, solltest du das Finanzamt informieren und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dann bist du registriert, deine freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet und bekommst auch eine Steuernummer.
  • Die Einkünfte aus deiner freiberuflichen Nebentätigkeit dürfen nicht höher ausfallen als dein Gehalt aus der Haupttätigkeit. Liegt dein Gewinn als Freiberufler unter 9.744 Euro, ist er steuerfrei.
  • Natürlich müssen Freiberufler für Gewinne stets mit Steuern rechnen. Einerseits zahlst du Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer als Freiberufler sowie Lohnsteuer als Angestellter. Die Höhe der Steuersätze hängt von deinem Gewinn ab. Lass dich am besten von einem Steuerexperten beraten.

PartnerG: Freiberufler können auch als Team gründen

Du möchtest nicht alleine vor dich hin werkeln, sondern die Synergien eines Teams nutzen? Kein Problem. Als Freiberufler kannst du dich gemeinsam mit anderen Solo-Selbstständigen auch ohne weiteres im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft selbstständig machen. Dazu braucht es kein Startkapital. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf das Betriebsvermögen sowie das Privatvermögen. Die Befreiung von der Gewerbesteuer gilt ebenfalls. Zur Gründung einer Partnergesellschaft ist folgendes nötig:

  • Ein Partnerschaftsvertrag
  • Notarielle Beglaubigung beim Partnerschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts

Rechtsform finden

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Zusammenfassung

Interessante Steuertipps für Freiberufler

Als Freiberufler:in hast du vergleichsweise einige Vorteile und es bleibt dir eine Menge organisatorischer Papierkram erspart. Du kannst dich stattdessen gleich auf dein Kerngeschäft stürzen, vorausgesetzt, du hast dir bei Gründung deiner freiberuflichen Tätigkeit, das Placet vom Finanzamt geholt. Erst die behördliche Zustimmung eröffnet dir als Freiberufler die Option, relevante Steuern zu entrichten und z. B. von der Gewerbesteuer befreit zu werden.

Steuertipps für Existenzgründer:innen solltest du kennen und somit wissen, was du als Freiberufler:in von den Steuern absetzen darfst. Das sind:

  • Büroräume
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsmaterialien
  • Firmenwagen oder Fahrrad
  • Geschäftsessen
  • Dienstleistungen, die deine Freibeuflichkeit betreffen

Weil für dich Abgaben als Freiberufler gelten, ist es essenziell, deine Selbstständigkeit umsichtig zu planen und dir vorab alle nötigen Informationen zu beschaffen, nur so kannst du Steuern sparen. Nutze als Freiberufler doch online ganz einfach einen Steuerrechner, verschaffe dir als Freiberufler so einen Überblick und vermeide Fehler. Schließlich trägt nur einer die Verantwortung als selbstständiger Unternehmer:in in einem freien Katalogberuf – nämlich du selbst!

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