GbR gründen: Alles, was du wissen musst
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel, den im Gesellschaftsvertrag definierten Zweck in der dort festgelegten Art und Weise zu erreichen. Natürliche Personen sind Privatpersonen, juristische Personen des privaten Rechts können beispielsweise Kapitalgesellschaften – wie die GmbH oder AG – sein. Manchmal spricht man statt von GbR auch von einer BGB-Gesellschaft. Du kannst beide Begriffe also synonym verwenden. Da es vergleichsweise einfach und kaum kostenintensiv ist eine GbR zu gründen, starten viele Gründer, die für ihr Startup mehrere Anteilseigner haben möchten, mit dieser Rechtsform in die Selbständigkeit. Überlegst auch du, eine GbR zu gründen? Dann lies online auf LEXROCKET in unserer Checkliste alles, was du dazu wissen musst.
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Wer darf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen?
Es gibt keine Einschränkung: jeder kann sich mit weiteren Personen zusammenschließen und eine GbR gründen. Die GbR wird auch von vielen natürlichen und juristischen Personen als Rechtsform genutzt, beispielsweise als Zusammenschluss:
- in den rechts- und steuerberatenden Berufen, z.B. Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern
- von Architekten oder von Angehörigen anderer freier Berufe, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten
- von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (sog. ARGE)
- von Künstlern, z.B. Musikern, die eine Band gründen mit dem Zweck, gemeinsam aufzutreten und Konzerte zu geben
- von Privatpersonen zu einer Fahrgemeinschaft, sofern es sich nicht um eine reine Gefälligkeitsverbindung handelt, sondern die Fahrgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, um (Benzin-) Kosten zu sparen usw. - das gilt analog für eine Wohngemeinschaft (WG).
Die GbR eignet sich also für eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke und Unternehmungen.
Vor- und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Voraussetzungen bzw. Formalitäten bei der Gründung einer GbR
Im Unterschied zu anderen Rechtsformen gibt es keine formalen Voraussetzungen zur Gründung einer GbR. Es besteht keine Pflicht, den Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkunden bzw. beglaubigen zu lassen. Du kannst dastun, wenn du das möchtest, etwa um auch nach Jahrzehnten noch Sicherheit über die vereinbarten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu haben und dir ein schriftlich fixierter Vertrag nicht ausreichend erscheint. Für bestimmte Fälle ist das empfehlenswert – aber im Standardfall sollte das nicht nötig sein.
Wie viele Gründer und Gesellschafter benötigt eine GbR?
Eine Einzelperson kann Einzelunternehmer sein, aber keine GbR gründen. Folgende Voraussetzungen gelten für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Es gibt mindestens zwei Gesellschafter in der GbR.
- Die Gesellschafter können natürliche Personen, also Privatpersonen, oder juristische Personen des privaten Rechts, z.B. GmbHs, AGs oder eingetragene Vereine, Stiftungen usw. sein.
- Die beiden Gesellschafter sind zugleich die Geschäftsführer der Gesellschaft. Es ist jedoch möglich, Aufgaben der Geschäftsführung Dritten zu übertragen. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass mindestens einer der beiden Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis immer wahrnehmen kann.
- In einem Gesellschaftsvertrag ist geregelt, wer zur Geschäftsführung befugt ist.
Wichtig: Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, kannst du auch eine GbR gründen – du brauchst zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur mindestens einen weiteren Gesellschafter. Das Merkmal „Kleingewerbetreibender“ steht einer GbR-Gründung nicht entgegen.
Ist bei GbR-Gründung automatisch eine Gewerbeanmeldung Voraussetzung?
Ob eine Gewerbeanmeldung bei Gründung einer GbR nötig ist oder nicht, hängt von der Tätigkeit der Gesellschaft ab. Für Gewerbetreibende, die sich in einer GbR zusammenschließen, ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Dann muss jeder Gesellschafter das Gewerbe anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung stellt das Gewerbeamt den Gewerbeschein aus. Gründen dagegen Freiberufler eine GbR, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Dann reicht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
Wie gründe ich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – welche Schritte sind nötig?
Bevor du eine GbR gründest, solltest du mit deinem künftigen Gesellschafter – sofern deine GbR zwei Gesellschafter hat – bzw. mit allen Gesellschaftern, wenn deine GbR mehr als zwei Gesellschafter hat – folgende Punkte klären:
- Höhe des Kapitalbedarfs: Wie viel Kapital ist zur Gründung einer GbR bzw. danach nötig?
- Geschäftsführung: Wer wird Geschäftsführer (bei einer GbR mit mehr als zwei Gesellschaftern)? Sollen die Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte übertragen werden?
- Entscheidungsbefugnisse: Welche Entscheidungen treffen die Gesellschafter eigenverantwortlich und welche gemeinschaftlich?
- Gewinnverteilung: Werden Gewinne nach Kapitalanteilen oder pro Kopf verteilt?
- Gewinnentnahme: Wie hoch dürfen beispielsweise die monatlichen Privatentnahmen sein?
- Geschäftsbezeichnung: Wie ist die Geschäftsbezeichnung der GbR?
Diese Punkte sind der Input für den zu erstellenden Gesellschaftsvertrag, für den du am besten einen Anwalt beauftragst. Der Anwalt wird dich beraten und dir konkret sagen, welche Punkte für die Gründung deiner GbR zu regeln sind und was du beim Gesellschaftsvertrag zu beachten hast. Denn die Regelungsinhalte hängen vom konkreten Zweck und den individuellen Gegebenheiten der Gesellschaft und der GbR ab.
Der GbR-Vertrag: Was muss ich als Gesellschafter beim Vertrag beachten?
Grundsätzlich brauchst du keinen Gesellschaftsvertrag, um eine GbR zu gründen. Der Gesetzgeber stellt nämlich keine Formerfordernisse an die GbR-Gründung. Du kannst auch per „Handschlag“ mit deinem Gesellschafter (wenn ihr nur zweit gründet) bzw. mit allen Gesellschaftern (wenn ihr mehrere Gründer seid) dein Startup als GbR gründen. Aber empfehlenswert ist das nicht. Denn wie willst du – oder ein anderer Gesellschafter – später, also auch nach Jahren bzw. Jahrzehnten beweisen, was die Gesellschafter und du mündlich per Handschlag besprochen habt? Das ist kaum vorstellbar. Deshalb ist es sehr viel besser, einen Gesellschaftsvertrag durch einen Anwalt erstellen zu lassen, der mindestens für folgende Aspekte Regelungen vorsieht:
- Gesellschaftszweck: Was ist der Zweck der Gesellschaft, was ist das Business?
- Gesellschaftsanteile: Was bringt jeder Gesellschafter ein und in welcher Form bzw. Höhe?
- Beteiligungsverhältnis: Wie ist die Beteiligung geregelt – nach Kopf oder nach Anteilen?
- Gewinn- und Verlustverteilung: Wie sind Gewinne und Verluste auf die Gesellschafter zu verteilen?
- Tätigkeitsvergütung und Wettbewerbsverbot: Wie wird die Tätigkeit vergütet und besteht ein Wettbewerbsverbot, d.h. die Gesellschafter dürfen nicht anderweitig bei Wettbewerbern tätig werden?
- Entnahmerecht: Wie hoch dürfen die (z.B. monatlichen) Entnahmen sein?
- Vertretung der Gesellschaft: Wer führt die Geschäfte und vertritt die GbR? Gibt es Organe, die die Geschäftsführung überwachen (insbesondere, wenn Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte übertragen werden)? Welche Grenzen der Vertretungsmacht bestehen?
- Beschlussfassung (besonders bei einer GbR mit mehr als zwei Gesellschafter): Wie erfolgt die Beschlussfassung – z.B. bei der Gesellschafterversammlung – und wie ist das Stimmrecht)?
- Fortbestand der Gesellschaft: Was ist vorgesehen, wenn ein Gesellschafter die GbR verlassen möchte? Wie sind die Regelungen, wenn ein Gesellschafter stirbt?
- Auflösung der Gesellschaft: Wie kann die Gesellschaft aufgelöst werden und was soll im Insolvenzfall passieren?
Diese grundsätzlichen Regelungstatbestände bei der Gründung einer GbR sind hier weder vollständig noch abschließend, sondern nur eine Auswahl. Denn die Regelungsinhalte hängen von deinem konkret zu gründenden Startup ab. Deshalb: Hände weg von sog. „Musterverträgen“! Musterverträge beinhalten nur typische Regelungstatbestände für einen abstrakten Vertrag, aber nie individuelle, die auf den ganz konkreten Einzelfall passen.
Welche praktischen Schritte folgen, nachdem der Gesellschaftsvertrag erstellt ist?
- Gewerbeanmeldung: Wenn deine GbR gewerblich tätig ist, muss sich jeder Gesellschafter beim Gewerbeamt anmelden; natürlich ist dann später Gewerbesteuer beim Finanzamt zu entrichten.
- Anmeldung beim Finanzamt: Die steuerliche Anmeldung mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ muss immer erfolgen; wenn deine GbR freiberuflich tätig ist, reicht es, beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen (dann entfällt die Gewerbeanmeldung).
- Anmeldung bei Handelskammer oder Handwerkskammer: Wenn deine GbR gewerblich tätig ist, muss eine Anmeldung bei der IHK oder ggf. Handwerkskammer erfolgen (abhängig vom Gesellschaftszweck).
- Eröffnung Geschäftskonto: Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Geschäftskonto ist nicht zwingend erforderlich, empfiehlt sich aber, um geschäftliche Transaktionen von privaten eindeutig unterscheiden zu können.
- Geschäftsbriefe & -dokumente und Webauftritt einrichten: Damit die GbR ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen kann, solltest du Vorlagen für Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Visitenkarten usw. und auch die Webseiten der GbR fertig haben.
Kosten bei der GbR-Gründung
Bei den Kosten der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zu unterscheiden zwischen einmaligen und laufenden Kosten.
Einmalige Kosten:
- Gründungskosten: ggf. anwaltliche Beratungskosten für die Rechtsformwahl der GbR oder die Erstellung des Gesellschaftsvertrags (ggf. als Kosten für ein „Gründungspaket“)
- Beurkundungskosten: Notarkosten, wenn beispielsweise eine Immobilie als Anteil in die Gesellschaft eingebracht wird (ggf. abgedeckt im Rahmen eines anwaltlichen „Gründungspakets“)
- Gewerbeanmeldung: abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft, nicht für jede GbR erforderlich
- Steuerliche Anmeldung: einmalige Kosten fallen nur an, wenn du die Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beim Finanzamt nicht selbst vornimmst, sondern damit einen Steuerberater beauftragst oder einen Anwalt.
Laufende Kosten:
- Kammer-Pflichtbeitrag: abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft, nicht für jede GbR erforderlich; sofern eine IHK- oder Handwerkskammer-Pflichtmitgliedschaft besteht, ist ein jährlicher Beitrag fällig
Erbengemeinschaft und GbR
Eine Erbengemeinschaft ist keine GbR, kann aber durch GbR-Gründung in diese Rechtsform umgewandelt werden. Etwa, um rechtsverbindliche Geschäfte wie Mietverhältnisse einzugehen.
- Beispiel: Eine gemeinsam geerbte Eigentumswohnung soll vermietet werden. Dies ist rechtlich jedoch nicht nur durch einen Erben allein möglich. Im Mietvertrag kann aber auch nicht als „Vermieter“ die Erbengemeinschaft als Vertragspartner auftreten. Hier kann es der Familie bzw. allen Erben helfen, eine GbR zu gründen. Dem steht auch nicht entgegen, dass die GbR Erbengemeinschaft nicht auf Dauer, sondern nur einen begrenzten Zeitraum als Gesellschaft bürgerlichen Rechts angelegt ist.
- Beispiel: Wenn ein Erbe aus der Erbengemeinschaft stirbt, geht dessen Erbteil auf seine Nachkommen über. Die Erbengemeinschaft kann also größer werden, was beispielsweise Verhandlungen und Absprachen schwieriger macht. Durch Gründung einer GbR kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, wie im Todesfall zu verfahren ist, dass z.B. die Anteile des Verstorbenen eingezogen werden.
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