GbR gründen: Alles, was du wissen musst

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel, den im Gesellschaftsvertrag definierten Zweck in der dort festgelegten Art und Weise zu erreichen. Natürliche Personen sind Privatpersonen, juristische Personen des privaten Rechts können beispielsweise Kapitalgesellschaften – wie die GmbH oder AG – sein. Manchmal spricht man statt von GbR auch von einer BGB-Gesellschaft. Du kannst beide Begriffe also synonym verwenden. Da es vergleichsweise einfach und kaum kostenintensiv ist eine GbR zu gründen, starten viele Gründer, die für ihr Startup mehrere Anteilseigner haben möchten, mit dieser Rechtsform in die Selbständigkeit. Überlegst auch du, eine GbR zu gründen? Dann lies online auf LEXROCKET in unserer Checkliste alles, was du dazu wissen musst.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Gründung
Entwicklungsphase
Lächelnde Frau im eigenen Blumenladen, Artikelbild zu GbR gründen, LEXROCKET Wissen
Foto: 
© Amina Filkins - pexels.com

Wer darf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen?

Es gibt keine Einschränkung: jeder kann sich mit weiteren Personen zusammenschließen und eine GbR gründen. Die GbR wird auch von vielen natürlichen und juristischen Personen als Rechtsform genutzt, beispielsweise als Zusammenschluss:

  • in den rechts- und steuerberatenden Berufen, z.B. Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern
  • von Architekten oder von Angehörigen anderer freier Berufe, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten
  • von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (sog. ARGE)
  • von Künstlern, z.B. Musikern, die eine Band gründen mit dem Zweck, gemeinsam aufzutreten und Konzerte zu geben
  • von Privatpersonen zu einer Fahrgemeinschaft, sofern es sich nicht um eine reine Gefälligkeitsverbindung handelt, sondern die Fahrgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, um (Benzin-) Kosten zu sparen usw. - das gilt analog für eine Wohngemeinschaft (WG).

Die GbR eignet sich also für eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke und Unternehmungen.

Info

Können auch Freiberufler eine GbR gründen?

Ja, auch Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten usw.) können eine GbR, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gründen. Ebenso frei schaffende Künstler: Wenn Musiker als Duo, Trio oder Band bzw. als musikalische Ensembles (z.B. Chor) gemeinsam auftreten und Konzerte geben, nehmen sie – auch ohne jeden formalen (Rechts-)Akt die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts an. Durch sog. konkludentes Handeln – in dem Fall das gemeinsame Konzertieren bei gemeinsamer Gage – entsteht auch ohne schriftlich fixierten Gesellschaftsvertrag eine GbR. Die Regeln für die GbR kommen dann nicht aus dem Gesellschaftsvertrag bzw. GbR Vertrag, der ja nicht existiert, sondern aus den Rechtsnormen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Freilich ist es überhaupt nicht empfehlenswert, eine GbR durch konkludentes Handeln unter Verzicht auf einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu gründen – möglich ist es aber dennoch. Denn die Gesetzgebung schreibt keine zwingenden Formerfordernisse vor.

Vor- und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Vorteile
Nachteile
einfach, kostengünstige Gründung der GbR
keine Registrierung im Handelsregister: Da die GbR keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, kann sie nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
keine Mindestsumme als Startkapital notwendig, das unterscheidet die GbR als Personengesellschaft von den Kapitalgesellschaften GmbH oder Aktiengesellschaft (AG)
die persönliche Haftung der Gesellschafter, die unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haften
hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten für jeden Gesellschafter
keine Bilanzierungspflichten
keine Buchführungspflicht, d. h. keine Pflicht zur doppelten Buchführung, sodass die Buchhaltung frei gestaltbar ist
eine GbR zu gründen bietet Vorteile bei den Steuern, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest

Voraussetzungen bzw. Formalitäten bei der Gründung einer GbR

Im Unterschied zu anderen Rechtsformen gibt es keine formalen Voraussetzungen zur Gründung einer GbR. Es besteht keine Pflicht, den Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkunden bzw. beglaubigen zu lassen. Du kannst dastun, wenn du das möchtest, etwa um auch nach Jahrzehnten noch Sicherheit über die vereinbarten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu haben und dir ein schriftlich fixierter Vertrag nicht ausreichend erscheint. Für bestimmte Fälle ist das empfehlenswert – aber im Standardfall sollte das nicht nötig sein.

Info

Gesellschaftsvertrag und Formfreiheit

Von der grundsätzlichen Formfreiheit ist aber folgender Sachverhalt zu unterscheiden: Wenn ein Gesellschafter seinen Anteil beispielsweise in Form einer Immobilie in die GbR einbringt, ist nach § 311b BGB die Einschaltung eines Notars unumgänglich. Denn die Übertragung von Immobilien ist nicht formfrei möglich, sondern ein formbedürftiger Akt, der zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vorsieht. Deshalb muss dann der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.

Wie viele Gründer und Gesellschafter benötigt eine GbR?

Eine Einzelperson kann Einzelunternehmer sein, aber keine GbR gründen. Folgende Voraussetzungen gelten für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

  • Es gibt mindestens zwei Gesellschafter in der GbR.
  • Die Gesellschafter können natürliche Personen, also Privatpersonen, oder juristische Personen des privaten Rechts, z.B. GmbHs, AGs oder eingetragene Vereine, Stiftungen usw. sein.
  • Die beiden Gesellschafter sind zugleich die Geschäftsführer der Gesellschaft. Es ist jedoch möglich, Aufgaben der Geschäftsführung Dritten zu übertragen. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass mindestens einer der beiden Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis immer wahrnehmen kann.
  • In einem Gesellschaftsvertrag ist geregelt, wer zur Geschäftsführung befugt ist.

Wichtig: Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, kannst du auch eine GbR gründen – du brauchst zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur mindestens einen weiteren Gesellschafter. Das Merkmal „Kleingewerbetreibender“ steht einer GbR-Gründung nicht entgegen.

Ist bei GbR-Gründung automatisch eine Gewerbeanmeldung Voraussetzung?

Ob eine Gewerbeanmeldung bei Gründung einer GbR nötig ist oder nicht, hängt von der Tätigkeit der Gesellschaft ab. Für Gewerbetreibende, die sich in einer GbR zusammenschließen, ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Dann muss jeder Gesellschafter das Gewerbe anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung stellt das Gewerbeamt den Gewerbeschein aus. Gründen dagegen Freiberufler eine GbR, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Dann reicht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.

Wie gründe ich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – welche Schritte sind nötig?

Bevor du eine GbR gründest, solltest du mit deinem künftigen Gesellschafter – sofern deine GbR zwei Gesellschafter hat – bzw. mit allen Gesellschaftern, wenn deine GbR mehr als zwei Gesellschafter hat – folgende Punkte klären:

  • Höhe des Kapitalbedarfs: Wie viel Kapital ist zur Gründung einer GbR bzw. danach nötig?
  • Geschäftsführung: Wer wird Geschäftsführer (bei einer GbR mit mehr als zwei Gesellschaftern)? Sollen die Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte übertragen werden?
  • Entscheidungsbefugnisse: Welche Entscheidungen treffen die Gesellschafter eigenverantwortlich und welche gemeinschaftlich?
  • Gewinnverteilung: Werden Gewinne nach Kapitalanteilen oder pro Kopf verteilt?
  • Gewinnentnahme: Wie hoch dürfen beispielsweise die monatlichen Privatentnahmen sein?
  • Geschäftsbezeichnung: Wie ist die Geschäftsbezeichnung der GbR?

Diese Punkte sind der Input für den zu erstellenden Gesellschaftsvertrag, für den du am besten einen Anwalt beauftragst. Der Anwalt wird dich beraten und dir konkret sagen, welche Punkte für die Gründung deiner GbR zu regeln sind und was du beim Gesellschaftsvertrag zu beachten hast. Denn die Regelungsinhalte hängen vom konkreten Zweck und den individuellen Gegebenheiten der Gesellschaft und der GbR ab.

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Kann ich für meine GbR eine Fantasiebezeichnung als Firmennamen verwenden?

Der Name für dein Startup, ist natürlich auch ein wichtiger Grund, wenn du eine GbR gründen und anmelden möchtest. Hierzu musst du wissen: Eine Fantasiebezeichnung als Firmenname kannst du bei der Rechtsform der GbR nicht verwenden. Denn die GbR ist mangels Firmierung keine Firma. Folglich gibt es keinen Firmennamen! Viele sprechen zwar von ihrer „Firma“. Aber eine Firma existiert nur, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Gerade das ist aber bei einer GbR nicht möglich. Deshalb scheiden Fantasiebezeichnungen aus, wenn du für deine GbR einen Firmennamen finden musst. Vom Firmennamen zu unterscheiden ist die Geschäftsbezeichnung der GbR. Bei einer Fantasiebezeichnung als Geschäftsbezeichnung ist zu beachten, dass es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt, sondern es auf die Rechtsansicht der im Einzelfall sachlich und örtlich zuständigen Behörden (z.B. IHK, Finanzamt, Gewerbeamt) ankommt. Deshalb solltest du die Geschäftsbezeichnung deiner gegründeten Gesellschaft entsprechend abklären, bevor die GbR ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt. Diese Aufgabe kannst du einem Anwalt übertragen, wenn du sie nicht selbst erledigen willst. Beachte bitte auch, dass, wenn eine Fantasiebezeichnung in der Geschäftsbezeichnung deiner GbR für zulässig befunden wurde, du diese dann auch für deine Gesellschaft bürgerlichen Rechts benutzen musst. Du kannst also nicht nach Belieben sowohl „Sisyphos, Max Mustermann, Lieschen Müller GbR“ als auch „Max Mustermann, Lieschen Müller GbR“ verwenden. Sondern du musst dich für eine Variante des Namens für deine GbR entscheiden – vorausgesetzt, die Fantasiebezeichnung ist zulässig.

Der GbR-Vertrag: Was muss ich als Gesellschafter beim Vertrag beachten?

Grundsätzlich brauchst du keinen Gesellschaftsvertrag, um eine GbR zu gründen. Der Gesetzgeber stellt nämlich keine Formerfordernisse an die GbR-Gründung. Du kannst auch per „Handschlag“ mit deinem Gesellschafter (wenn ihr nur zweit gründet) bzw. mit allen Gesellschaftern (wenn ihr mehrere Gründer seid) dein Startup als GbR gründen. Aber empfehlenswert ist das nicht. Denn wie willst du – oder ein anderer Gesellschafter – später, also auch nach Jahren bzw. Jahrzehnten beweisen, was die Gesellschafter und du mündlich per Handschlag besprochen habt? Das ist kaum vorstellbar. Deshalb ist es sehr viel besser, einen Gesellschaftsvertrag durch einen Anwalt erstellen zu lassen, der mindestens für folgende Aspekte Regelungen vorsieht:

  • Gesellschaftszweck: Was ist der Zweck der Gesellschaft, was ist das Business?
  • Gesellschaftsanteile: Was bringt jeder Gesellschafter ein und in welcher Form bzw. Höhe?
  • Beteiligungsverhältnis: Wie ist die Beteiligung geregelt – nach Kopf oder nach Anteilen?
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Wie sind Gewinne und Verluste auf die Gesellschafter zu verteilen?
  • Tätigkeitsvergütung und Wettbewerbsverbot: Wie wird die Tätigkeit vergütet und besteht ein Wettbewerbsverbot, d.h. die Gesellschafter dürfen nicht anderweitig bei Wettbewerbern tätig werden?
  • Entnahmerecht: Wie hoch dürfen die (z.B. monatlichen) Entnahmen sein?
  • Vertretung der Gesellschaft: Wer führt die Geschäfte und vertritt die GbR? Gibt es Organe, die die Geschäftsführung überwachen (insbesondere, wenn Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte übertragen werden)? Welche Grenzen der Vertretungsmacht bestehen?
  • Beschlussfassung (besonders bei einer GbR mit mehr als zwei Gesellschafter): Wie erfolgt die Beschlussfassung – z.B. bei der Gesellschafterversammlung – und wie ist das Stimmrecht)?
  • Fortbestand der Gesellschaft: Was ist vorgesehen, wenn ein Gesellschafter die GbR verlassen möchte? Wie sind die Regelungen, wenn ein Gesellschafter stirbt?
  • Auflösung der Gesellschaft: Wie kann die Gesellschaft aufgelöst werden und was soll im Insolvenzfall passieren?

Diese grundsätzlichen Regelungstatbestände bei der Gründung einer GbR sind hier weder vollständig noch abschließend, sondern nur eine Auswahl. Denn die Regelungsinhalte hängen von deinem konkret zu gründenden Startup ab. Deshalb: Hände weg von sog. „Musterverträgen“! Musterverträge beinhalten nur typische Regelungstatbestände für einen abstrakten Vertrag, aber nie individuelle, die auf den ganz konkreten Einzelfall passen.

Welche praktischen Schritte folgen, nachdem der Gesellschaftsvertrag erstellt ist?

  • Gewerbeanmeldung: Wenn deine GbR gewerblich tätig ist, muss sich jeder Gesellschafter beim Gewerbeamt anmelden; natürlich ist dann später Gewerbesteuer beim Finanzamt zu entrichten.
  • Anmeldung beim Finanzamt: Die steuerliche Anmeldung mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ muss immer erfolgen; wenn deine GbR freiberuflich tätig ist, reicht es, beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen (dann entfällt die Gewerbeanmeldung).
  • Anmeldung bei Handelskammer oder Handwerkskammer: Wenn deine GbR gewerblich tätig ist, muss eine Anmeldung bei der IHK oder ggf. Handwerkskammer erfolgen (abhängig vom Gesellschaftszweck).
  • Eröffnung Geschäftskonto: Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Geschäftskonto ist nicht zwingend erforderlich, empfiehlt sich aber, um geschäftliche Transaktionen von privaten eindeutig unterscheiden zu können.
  • Geschäftsbriefe & -dokumente und Webauftritt einrichten: Damit die GbR ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen kann, solltest du Vorlagen für Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Visitenkarten usw. und auch die Webseiten der GbR fertig haben.
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GbR und Haftung: Diese Haftungsfragen musst du bei einer GbR beachten

Im Gegensatz zur GmbH hat die GbR kein Stammkapital, das zur Haftung herangezogen werden kann. Stattdessen haften die Gesellschafter der GbR unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei Verbindlichkeiten denkst du vielleicht an einen Kredit und dessen monatliche Raten – zu den Verbindlichkeiten gehören aber beispielsweise auch Steuerschulden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Gesellschafter die Steuerschulden verschuldet hat – er haftet immer unabhängig vom Verschulden.

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Kosten bei der GbR-Gründung

Bei den Kosten der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zu unterscheiden zwischen einmaligen und laufenden Kosten.

Einmalige Kosten:

  • Gründungskosten: ggf. anwaltliche Beratungskosten für die Rechtsformwahl der GbR oder die Erstellung des Gesellschaftsvertrags (ggf. als Kosten für ein „Gründungspaket“)
  • Beurkundungskosten: Notarkosten, wenn beispielsweise eine Immobilie als Anteil in die Gesellschaft eingebracht wird (ggf. abgedeckt im Rahmen eines anwaltlichen „Gründungspakets“)
  • Gewerbeanmeldung: abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft, nicht für jede GbR erforderlich
  • Steuerliche Anmeldung: einmalige Kosten fallen nur an, wenn du die Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beim Finanzamt nicht selbst vornimmst, sondern damit einen Steuerberater beauftragst oder einen Anwalt.

Laufende Kosten:

  • Kammer-Pflichtbeitrag: abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft, nicht für jede GbR erforderlich; sofern eine IHK- oder Handwerkskammer-Pflichtmitgliedschaft besteht, ist ein jährlicher Beitrag fällig
Unser Tipp

Kosten als Betriebskosten absetzen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gründung deiner GbR stehen, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen als Betriebskosten steuerlich absetzbar.

Erbengemeinschaft und GbR

Eine Erbengemeinschaft ist keine GbR, kann aber durch GbR-Gründung in diese Rechtsform umgewandelt werden. Etwa, um rechtsverbindliche Geschäfte wie Mietverhältnisse einzugehen.

  1. Beispiel: Eine gemeinsam geerbte Eigentumswohnung soll vermietet werden. Dies ist rechtlich jedoch nicht nur durch einen Erben allein möglich. Im Mietvertrag kann aber auch nicht als „Vermieter“ die Erbengemeinschaft als Vertragspartner auftreten. Hier kann es der Familie bzw. allen Erben helfen, eine GbR zu gründen. Dem steht auch nicht entgegen, dass die GbR Erbengemeinschaft nicht auf Dauer, sondern nur einen begrenzten Zeitraum als Gesellschaft bürgerlichen Rechts angelegt ist.
  2. Beispiel: Wenn ein Erbe aus der Erbengemeinschaft stirbt, geht dessen Erbteil auf seine Nachkommen über. Die Erbengemeinschaft kann also größer werden, was beispielsweise Verhandlungen und Absprachen schwieriger macht. Durch Gründung einer GbR kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, wie im Todesfall zu verfahren ist, dass z.B. die Anteile des Verstorbenen eingezogen werden.

FAQ: Diese Fragen zur GbR könnten dich auch noch interessieren

1. Welche Kosten kommen bei der GbR Gründung auf mich zu?

Bei der GbR Gründung kommen einmalige Kosten wie z.B. anwaltliche Beratungskosten für die Gründung, Beurkundungskosten sowie Kosten für die Gewerbe- und steuerliche Anmeldung auf dich zu. Allerdings solltest du auch mit laufenden Kosten rechnen wie z.B. dem Kammer-Pflichtbeitrag, der jährlich fällig ist. Kosten, die mit der Gründung deiner GbR zusammenhängen, kannst du jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen als Betriebskosten steuerlich absetzen.

2. Kann man als Gesellschafter eine GbR ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter auflösen?

Das hängt zunächst davon ab, ob die GbR zeitlich befristet oder unbefristet besteht. Für Gesellschaften, die für einen zeitlich unbefristeten Zeitraum eingegangen werden, hat der Gesetzgeber in § 723 BGB eine einseitige Kündigungsmöglichkeit vorgesehen. Es ist aber auch der Grund zu prüfen, der zur Auflösung der Gesellschaft führt: Die gesetzliche Rechtsfolge bei Kündigung eines Gesellschafters führt dazu, dass die GbR aufgelöst wird. Wurde dagegen im Gesellschaftsvertrag (einer GbR mit mindestens drei Gesellschaftern) vereinbart, dass die Gesellschaft beim Ausscheiden eines Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgeführt werden kann, dann kommt es nicht zur Auflösung der GbR. Die Gesellschaft wird in diesem Fall entweder ohne den ausscheidenden Gesellschafter (bei Neuverteilung der Anteile) oder mit einem neu aufzunehmenden Gesellschafter weiter geführt. Es hängt also immer vom individuellen Einzelfall bzw. dem konkreten Gesellschaftsvertrag ab, wann und wie es zu einer Auflösung der Gesellschaft und des Gesellschaftsvertrags kommt.

3. Was kann bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) abgesetzt werden?

Ob die GbR-Gründungskosten als vorweg genommene Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Gesellschaftszweck der GbR ab: Zielt eine GbR auf wirtschaftliche Einnahmen, sodass eine Erwerbsquelle im wirtschaftlichen Zusammenhang steht, können beispielsweise die Kosten für Rechts- und Steuerberatung und ggf. die Notarkosten, die bei einer GbR anfallen,abgesetzt werden. Dies setzt Folgendes voraus: Die im Zusammenhang mit der Gründung anfallenden Rechnungen sind auch auf die GbR ausgestellt – und nicht auf dich als Privatperson oder die anderen Gesellschafter als Privatpersonen.

Zusammenfassung

GbR eine geeignete Rechtsform für Startups mit mehreren Gründern

Du weißt jetzt, was eine GbR ist, dass sie zu ganz verschiedenen Zwecken gegründet werden kann, und wie die GbR-Gründung zustande kommt – dass dafür sogar der „Handschlag“ der Gesellschafter ausreicht, was jedoch nicht empfehlenswert ist.

Besser ist es vielmehr, wenn du eine GbR gründen möchtest, trotzdem einen Vertrag von einem Anwalt aufsetzen zu lassen, der genau die Bedürfnisse regelt, die deinen konkreten Fall abdecken. Dass zur Gründung ein Notar nur im Ausnahmefall nötig ist, hast du ebenfalls erfahren und auch, welche Kosten bei einer GbR-Gründung zu berücksichtigen sind.

Schließlich hast du gelernt, dass auch die aus dem Steuerrecht resultierenden Pflichten dich als Gesellschafter einer GbR treffen und vor Gründung eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll ist. Es ist immer besser, sich vorab Hilfe zu holen, wenn du kein Rechtsfachmann bist und nicht genau weißt, was eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder andere Rechtsformen sind. Denn eine gut vorbereitete Gründung ist die halbe Miete zu einem erfolgreichen Unternehmen.

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