Genehmigungen für Gründer: ein Überblick
Gründerwissen ist häufig kleinteilig und doch lohnt es sich, dich diszipliniert mit allen wesentlichen Details auseinanderzusetzen und dabei zu klären, welche Genehmigungen vor Gründung dich betreffen. Wenn du dich mit deinem Geschäftsmodell erfolgreich selbstständig machen möchtest, gilt es hierfür alle relevanten Risiken und Problematiken zu identifizieren. Gemeint sind zum Beispiel branchenspezifische Zulassungen, fachliche Qualifikationen oder Genehmigungen, die du nachweislich vor Geschäftseröffnung besitzen musst. Wichtiger Ansprechpartner in allen Fragen zu diesem Thema sind beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HK) in deinem Bezirk. Wenn du Lust hast, lies dich vorab im Wissensportal von LEXROCKET ein. So kannst du dir ganz leicht einen Überblick zu den wichtigsten Genehmigungen für Gründer:innen verschaffen. Viel Spaß bei der Lektüre!
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Genehmigungspflichtiges oder genehmigungsfreies Gewerbe?
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben darf. Gründer:innen können sich somit mit ihrer Geschäftsidee hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig machen und benötigen hierfür keine Zulassung. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel und so mussst du als Existenzgründer:in wissen, ob dein zukünftiges Unternehmen bzw. deine Tätigkeit genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Dafür hilft dir ein Blick in die Gewerbeordnung, sie definiert im § 29 ff., ob du eine amtliche Erlaubnis und/oder Genehmigungen für dein Gewerbe brauchst. Je nach Tätigkeit geht es dabei um Nachweise, die folgendes betreffen:
- fachliche Voraussetzungen
- sachliche Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
Im Einzelhandel sind zum Beispiel für bestimmte Bereiche Sachkundenachweise erforderlich. Auch die Beförderung von Personen ist stets genehmigungspflichtig. Ganz genau sind die Behörden, wenn du eine Gründung im Bereich der Gastronomie planst. Hierfür musst du unter anderem die Teilnahme an einer sogenannten Belehrung durch das Gesundheitsamt zum Schutz der Allgemeinheit nachweisen. Am besten ist es, du informierst dich frühzeitig bei der IHK oder der HK, welche Erlaubnisregeln für dich und die Ausübung deiner Geschäftsidee gelten und welche nicht.
Welche Branchen sind genehmigungspflichtig?
Folgende Geschäftsmodelle gehören auf jeden Fall zu den genehmigungspflichtigen Branchen:
- Reisegewerbe,
- Spielhallen und Casinos,
- Pfandleihen,
- Versicherungsvertretungen,
- Immobilien,
- Anlageberatung,
- Durchführen von Versteigerungen,
- Fahrschulen.
Unterliegt deine Branche bzw. Geschäftstätigkeit nachweislich keiner Genehmigungspflicht, kannst du laut § 14 der Gewerbeordnung deine Selbstständigkeit direkt beim Gewerbeamt deines künftigen Standortes anmelden.
Wichtige Genehmigungen für Gründer:innen: Branchenbeispiele
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für einige Branchen und Berufe mit besonderen Hürden gepflastert. Der Vorschriftendschungel in Deutschland sieht in vielerlei Hinsicht den Nachweis notwendiger Kenntnisse für die angestrebte Tätigkeit vor oder verlangt sogar einen konkreten Bildungsabschluss, wenn du ein Unternehmen gründest. Auch Genehmigungen wie Sachkundenachweise oder die Teilnahme an zertifizierten Unterrichtungen werden von Behörden mitunter verlangt. Im Folgenden erklärt dir eine Übersicht, worauf in den jeweiligen Branchen mit Blick auf Genehmigungen für Gründer:innen zu achten ist:
Gastronomie
Immer dann, wenn es um den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln geht, schauen öffentliche Stellen genauer hin. Falls du also ein Restaurant eröffnen und Alkoholika anbieten möchtest, brauchst du eine sogenannte Gaststättenkonzession. Zu diesem Zweck musst du dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt melden. Dort wirst du informiert, was weiter zu tun ist. Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Teilnahme an Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die IHK
- Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt
- Erwerb einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt
- Ein Führungszeugnis
- Nachweis der Eignung der gekauften bzw. gemieteten Räumlichkeiten für gastronomische Zwecke – z. B. müssen diese über die geforderten sanitären Anlagen verfügen
Handwerk
Wenn du dich in einem handwerklichen Beruf selbstständig machen möchtest, solltest du wissen, dass hierfür meistens der Nachweis eines Meistertitels Pflicht ist. Falls du selbst noch kein:e Meister:in bist, kannst du dir behelfen, in dem du einen Fachmann mit Meistertitel einstellst. Betroffen sind von dieser Regelung zum Beispiel Gerüstbauer:in, Bäcker:in, Maurer:in, Optiker:in und Steinmetz:in sowie Metzger:in. Zur Sicherheit solltest du dich immer bei der zuständigen Handwerkskammer informieren, denn es gibt Berufe, die von der Meisterpflicht befreit sind. Dazu gehören z. B. der Berufsstand des Schornsteinfegers, Zahn- und Orthopädietechnikers sowie des Uhrmachers. Für Letztere reicht eine Gewerbeanmeldung.
Bewachungsgewerbe
Das sogenannte Bewachungsgewerbe bietet seine Dienstleistungen als Pförtner:in und Wachdienst großen Betrieben sowie öffentlichen Einrichtungen an. Wenn du dich hierin selbstständig machen willst, brauchst du neben deinem Antrag auf Gewerbeerlaubnis eine spezielle Haftpflichtversicherung, einen Nachweis der IHK über die Teilnahme an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe sowie ein aktuelles Führungszeugnis.
Beförderungsgewerbe
Du planst die Gründung einer Spedition oder möchtest Personen befördern? Dann benötigst du jeweils eine spezielle Konzession dafür. Erteilungsberechtigte Behörden sind entweder das zuständige Gewerbeamt oder das Regierungspräsidium. Als Taxifahrer:in musst du beispielsweise eine besondere Prüfung ablegen bzw. brauchst eine sogenannte Taxigenehmigung, die du in bestimmten Zeitfenstern immer wieder neu beantragen und einholen musst. Weitere Genehmigungen für Gründer:innen werden nach Art des Unternehmens erteilt: Unterschieden wird zwischen:
- Güterkraftverkehr
- Straßenpersonenverkehr
- Taxi- und Mietwagengewerbe
Versicherungsberatung
Auch wenn du als Versicherungsvermittler selbstständig arbeiten möchtest, brauchst du eine Erlaubnis. Das gilt für:
- unabhängige Versicherungsmakler:in
- Versicherungsvertreter:in
Den Antrag für die Erlaubnis stellst du bei der IHK deiner Region. Dort musst du einen sogenannten Sachkundenachweis ablegen, indem du bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestehst. Anerkannt werden dir in diesem Zusammenhang einschlägige Berufsqualifikationen bzw. -erfahrungen. Am besten du vereinbarst vorab einen Termin und sprichst mit dem zuständigen IHK-Sachbearbeiter:in. Er wird dir über relevante Anforderungen und Möglichkeiten zur Ausübung deiner zukünftigen Arbeit Auskunft geben können.
An Baugenehmigungen denken und Antrag stellen
Existenzgründungen gehen häufig mit der Anmietung oder sogar mit dem Kauf von Immobilien einher. Nicht immer entsprechen Grundrisse bzw. Gebäudeausstattung deinen oder den behördlichen Anforderungen. Wenn du also Gebäude oder Teile davon umbauen möchtest, musst du daran denken, eine Baugenehmigung einzuholen. Vergisst du diese, dann kann es wegen nachträglicher Antragstellung zu Verzögerungen bzw. Ärger mit dem zuständigen Bauamt deiner Stadt kommen. Eine Erlaubnispflicht gilt für folgende bauliche Änderungen:
- Umbau des Gebäudebestands
- Neubau eines Gebäudes
- Nutzungsänderungen von bestehenden Räumen
- Vergrößerung eines Gebäudes unter Einbeziehung angrenzender Grundstücksflächen
Fazit: Zeitmanagement und Formalitäten
Egal in welcher Branche du dich selbstständig machen möchtest: Es ist immer ratsam, dich rechtzeitig über eventuell geforderte Genehmigungen vor Existenzgründung zu informieren. Erfrage bei den Ämtern zusätzlich deren Bearbeitungszeit sowie Gebühren, so kannst du realistisch einschätzen, wann du mit den wichtigen Genehmigungen für Gründer rechnen kannst und was sie dich kosten. Denn klar ist: Erst wenn die letzte Genehmigung bei dir eingetroffen ist, darfst du deine geplante Gründertätigkeit starten. Vergiss nicht: Auch einen Firmennamen finden braucht Zeit und gehört auf deine To-do-Liste. Mitunter ist der eigene Namensfavorit für die Produktmarke oder die Internet-Domain schon vergeben und dann ist guter Rat teuer. IHK bzw. das Deutsche Patent- und Markenamt kann dir vorher helfen. So sparst du Zeit, Geld und Nerven.
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