Gesellschaftsvertrag: Wann du ihn brauchst und welche Inhalte wichtig sind

Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht immer zwingend notwendig, wenn du dich selbstständig machen willst. Tatsächlich ist es abhängig von der Rechtsform, ob du zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags verpflichtet bist oder nicht. Trotzdem empfehlen wir dir, auf jeden Fall einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, - auch dann, wenn er nur optional für die Firmengründung ist. Denn mit diesem Schriftstück bist du im Fall der Fälle rechtlich auf der sicheren Seite. Zudem ist er äußerst hilfreich, wenn dein Unternehmen aus mehreren Gesellschaftern besteht. So könnt ihr die Rahmenbedingungen von Anfang an festlegen und zu Beginn bereits wichtige Entscheidungen schriftlich festhalten. In diesem Ratgeber erklären wir dir, warum ein Gesellschaftsvertrag so wichtig ist und auf welche Bestandteile eines solchen Beschlusses du auf keinen Fall verzichten darfst.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Entwicklungsphase
Gründung
Dokument mit Hinweis "Sign here", Artikelbild zu Gesellschaftsvertrag, LEXROCKET Wissen
Foto: 
© Kelly Sikkema - unsplash.com
Definition

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Im Grunde handelt es sich bei einem Gesellschaftsvertrag um nichts anderes als die rechtlichen Rahmenbedingungen für dein Unternehmen. Per Definition fungiert der Gesellschaftsvertrag als Satzung, Beschluss oder Statuten, die als Grundlage für das weitere Agieren dienen. Vereinfacht ausgedrückt: Deine Gesellschafter und du legen im Vorfeld alle wesentlichen Faktoren und Bestimmungen fest, welche euer Handeln, eure Rechte und Pflichten sowie die einzelnen Bedingungen eurer Firma beinhalten. Allerdings kannst du den Inhalt und nicht alle Entscheidungen des Gesellschaftervertrags nicht gänzlich frei wählen. Bestimmte Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung: Ein Gesellschaftervertrag ist kein Geschäftsführervertrag!

Ein Geschäftsführervertrag wird erstellt, um die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer schriftlich festzuhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Entscheidungsbefugnisse
  • Zustimmungspflichtige Geschäfte
  • Haftungen
  • Verantwortlichkeiten

Ein Geschäftsführervertrag wird zusätzlich zu einem Gesellschaftsvertrag erstellt und ersetzt diesen nicht.

Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?

Für bestimmte Rechtsformen ist ein Gesellschaftsvertrag gesetzlich verpflichtend:

Eine Übersicht zu Rechtsformen von Unternehmen haben wir Ihnen in einem gesonderten Ratgeber zusammengefasst.

Ein Gesellschaftsvertrag ist nach den aktuellen Bestimmungen bei den oben genannten Unternehmensformen verpflichtend, da diese sonst nicht entstehen dürfen. Hinzu kommen diverse Vorschriften den Inhalt betreffend, die du einhalten musst.

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist bei Personengesellschaften eine mündliche Vereinbarung normalerweise ausreichend. Wir empfehlen jedoch immer, alle Inhalte in einem formfreien Gesellschaftsvertrag schriftlich festzuhalten.

Warum ist ein Gesellschaftsvertrag sinnvoll?

Im Grunde ist ein Gesellschaftsvertrag bei jeder Rechtsform sinnvoll – ob vorgeschrieben oder nicht. Denn in diesem hältst du alle Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter fest. Durch einen Gesellschaftsvertrag senkst du das Konfliktpotential zwischen den Gesellschaftern und dir auf ein Minimum. Zudem werden bereits bei der Erstellung alle Interessen der einzelnen Beteiligten berücksichtigt. Konkrete Regelungen sind immer vorteilhaft, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass du verhinderst, dass Gesellschafter plötzlich Pflichten erfüllen müssen, die vorab nicht vereinbart oder festgelegt wurden . Achtung: Ohne einen Gesellschaftsvertrag bist du an die Gesetzesregelungen gebunden, die der Gesetzgeber vorgibt. Diese decken nicht alle Sachverhalte ab, die für dich von Interesse hin.

Formvorschriften eines Gesellschaftsvertrags

Wie bereits erwähnt, bist du beim Gesellschaftsvertrag inhaltlich an bestimmte Vorgaben gebunden. Für eine GmbH findest du diese beispielsweise in § 3 GmbHG. Diese dienen dazu, alle Eventualitäten rechtswirksam abzudecken. Zu den grundlegenden Inhalten des Gesellschaftsvertrags (unabhängig von der gewählten Rechtsform) gehören beispielsweise:

  • Zweck bzw. Geschäftsfeld
  • Sitz
  • Name
  • Dauer
  • Einlagen- und Anteilshöhe der Gesellschafter
  • Geschäftsführung
  • Stimmrecht
  • Gründe für eine Auflösung
  • Regelungen für Nachfolge und Todesfall

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags alle relevanten Informationen vorliegen: Wer beteiligt sich an der Firma und wie hoch ist das jeweilige Stammkapital. Ebenso wichtig bei der Gründung eines Unternehmens ist es, einen Firmennamen zu finden, den du eintragen kannst.

Unterschiede zwischen den Rechtsformen

Je nach Rechtsform gilt es bestimmte Vorschriften im Gesellschaftsvertrag inhaltlich umzusetzen:

1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH:

  • Geschäftszweck
  • Firmensitz
  • Stammkapital
  • Geschäftsanteile

2. Gesellschaftsvertrag einer OHG, GbR oder KG:

Hierbei handelt es sich um Personengesellschaften. Ein mündlicher Gesellschaftsvertrag reicht vollkommen aus. Du bist zudem an keine Formvorschriften oder Bestimmungen gebunden.

3. Gesellschaftsvertrag einer AG:

  • Gründerangaben
  • Geschäftszweck
  • Firmensitz
  • Grundkapital
  • Stückaktien
  • Aktiengattungen
  • Regelungen bezüglich der Ausstellung der Aktien
  • Informationen zur Hauptversammlung, zum Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vorstandsmitglieder
  • Bekanntmachungsform

Optionale Bestandteile

Zu folgenden Inhalten bist du in einem Gesellschaftsvertrag zwar nicht verpflichtet. Um Konfliktpotential zu reduzieren, können sie aber durchaus sinnvoll sein:

  • Verteilung der Gewinne
  • Vorabentnahme der Gesellschafter
  • Arbeitsleistung sowie Urlaub der Gesellschafter
  • Regelungen Krankheits- oder Todesfall
  • Befugnisse
  • Geschäftsführung
  • Mehrheiten für Beschlüsse
  • Kündigung des Gesellschaftsvertrags und Folgen
  • Aufteilung und Regelung bezüglich der Entscheidungsgewalt
  • Organe der Gesellschaft
  • Befugnisse des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin/ der Geschäftsführer
  • Aufgaben der einzelnen Gesellschafter
  • Anteilsübertragungen
  • Gewinnverteilung
  • Sonderrechte
  • Abfindungen
  • Ausschluss eines Gesellschafters
  • Geschäftsjahr
  • Regelungen Gesellschafterversammlung
  • Regelungen Jahresabschluss
  • Vorgehen Kündigung oder Tod eines Gesellschafters
  • Verschwiegenheitsverpflichtung
  • Buchführung und Bilanzierung
  • Dauer der Gesellschaft
  • Erbfolge

Es macht durchaus Sinn, einzelne Aspekte bereits im Vorfeld zu klären. So können die Gesellschafter und du im Falle des Falles auf die beschlossenen Punkte und festgelegten Entscheidungen im Gesellschaftsvertrag verweisen und habt direkt eine Anleitung zum weiteren Vorgehen.

Gesellschaftsvertrag: Muster und Vorlagen

Für Rechtsformen wie die GmbH oder die UG gibt es Musterprotokolle vom Bund. Diese können einen Gesellschaftsvertrag ersetzen, sind jedoch nicht individuell anpassbar. Du solltest dir daher genau überlegen, ob du die Vorlage nutzen oder eine eigene Satzung entwerfen willst. Die Vorteile des Musterprotokolls liegen natürlich auf der Hand: Du hast weniger Arbeit, geringere Kosten und bist auf der sicheren Seite. Gleichzeitig ist aber keinerlei Flexibilität gegeben. Wenn du auf die einzelnen Bedürfnisse deiner Gesellschafter eingehen möchtest, empfehlen wir dir immer, zusammen mit einem Anwalt einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, auch wenn die Kosten dadurch höher ausfallen.

Info

Achtung bei gemeinnützigen Rechtsformen

Musterprotokolle als Gesellschaftsvertrag darfst du nicht bei gemeinnützigen Rechtsformen verwenden. In den Vorlagen ist der gemeinnützige Aspekt nämlich nicht aufgenommen. Dieser ist aber wichtig, wenn du einen Gesellschaftsvertrag für eine gemeinnützige Organisation erstellst.

Kosten eines Gesellschaftsvertrags

Sofern die Gesellschafter und du selbst einen Gesellschaftsvertrag erstellt, kostet euch der Entwurf zunächst nichts. Ausgaben kommen erst auf dich bzw. euch zu, wenn du einen Anwalt hinzuziehst –was wir sehr empfehlen. Hinzu kommen ansonsten lediglich die Kosten für den Eintrag ins Handelsregister nach der Gründung des Unternehmens.

Ist es möglich, Änderungen an einem Gesellschaftsvertrag vorzunehmen?

Ja, Änderungen an einem Gesellschaftsvertrag sind durchaus möglich. Jedoch ist dies je nach Rechtsform nicht ganz einfach. Bei einer Ein-Personen-GmbH ist es denkbar einfach, da du der alleinige Eigentümer des Unternehmens bist. Sofern die Änderungen des Gesellschaftsvertrags den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sind sie problemlos möglich. Denk nur daran, dass ein Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beglaubigt und beurkundet werden muss – dies ist ebenfalls bei Änderungen der Fall.

Doch warum sollte es zu einer Änderung des Gesellschaftsvertrags kommen? Gründe gibt es viele:

  1. Ein neue Gesellschafter will in die Firma einsteigen.
  2. Das Stammkapital ändert sich und es kommt zu einer Kapitalerhöhung.
  3. Der Firmensitz wird verlagert oder der Geschäftszweck ändert sich.

Wichtig ist, dass Änderungen von allen Beteiligten vorgenommen werden müssen, die bei der ursprünglichen Erstellung des Gesellschaftsvertrags ebenfalls beteiligt waren. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag. Diese erleichtert das Abändern ungemein.

Wichtig ist, dass Änderungen von allen Beteiligten vorgenommen werden müssen, die bei der ursprünglichen Erstellung des Gesellschaftsvertrags ebenfalls beteiligt waren. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Mehrheitsklausel. Diese erleichtert das Abändern ungemein.

Diese Fehler solltest du bei einem Gesellschaftsvertrag vermeiden

1. Klauseln:

Es ist immer ratsam, bestimmte Klauseln im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Beispielsweise für einen Todesfall, fürs Ausscheiden eines Gesellschafters oder für Abfindungen. Hier solltest du die Devise vertreten, dass Vorsicht besser ist als Nachsicht. Lieber im Vorfeld alle Rahmenbedingungen und Entscheidungen klären, als dass du im Ernstfall vor dem Problem stehst, dass du nichts festgelegt hast.

2. Anwalt:

Ein Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Sollte dieser unwirksame Klauseln oder Angaben enthalten, wird er abgelehnt. Aus diesem Grund solltest du immer einen Experten bei der Erstellung zu Rate ziehen, damit der Gesellschaftsvertrag auch rechtswirksam ist. Ist der Gesellschaftsvertrag nämlich nichtig, gehst du ein hohes Haftungsrisiko ein.

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