Gewerbe anmelden für dein Startup
Du spielst schon länger mit dem Gedanken, als Selbstständige:r durchzustarten. Dass hiermit eine Gewerbeanmeldung zusammenhängt, hast du schon öfter gehört. Was es damit konkret auf sich hat, weißt du aber trotzdem nicht genau? Keine Sorge: Die Anmeldung für ein Gewerbe ist gar nicht so schwer. Wir geben dir eine Checkliste an die Hand, damit du weißt, ab wann du ein Gewerbe anmelden musst und wie du dein Gewerbe richtig anmeldest.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Damit du ein Einzelunternehmen gründen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es kommt darauf an, welche Art der Selbstständigkeit du ausführst. Hierbei musst du zwischen freiberuflicher und gewerbetreibender Selbstständigkeit unterscheiden.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden
Du bist Freiberufler:in, wenn bestimmte Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen oder du einen bestimmten Beruf ausübst:
- Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich.
- Medizinischer Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
- Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o. Ä.
- Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.
- Weitere: Ingenieur, Architekt
Trifft eines dieser Merkmale auf dich zu, musst du kein Gewerbe anmelden. Gesetzlich sind freiberufliche Tätigkeiten im Einkommensteuergesetz § 18 EstG definiert.
Kriterien für ein Gewerbe
Damit du dich als (Klein-)Gewerbetreibende:r einordnen kannst, musst du als Gründer folgende Kriterien erfüllen:
- Du führst eine eigenständige Tätigkeit aus.
- Deine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
- Es besteht die Absicht der Gewinnerzielung.
Ein Gewerbe anmelden musst du also, wenn du dich zu dieser Berufsgruppe zählst.
Das gilt für:
- Gastronomiebetreiber
- Ladenbesitzer, (Einzel-) Händler
- selbstständiger Handwerker
- Hersteller und Produzent
Die gesetzlichen Grundlagen findest du im Einkommensteuergesetz § 15 (EstG) und in der Gewerbeordnung § 14 (GewO).
Welche Rechtsformen müssen ein Gewerbe anmelden?
Die Kriterien, die grundsätzlich für die Definition eines Gewerbes gelten, treffen auch auf alle anderen Rechtsformen von Unternehmen zu. Egal, ob es sich bei deiner Unternehmensform um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt: Ein Gewerbe beantragen musst du in jedem Fall.
Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Du hast für dich geklärt, dass deine Tätigkeit in den Bereich des Gewerbes fällt. Informiere dich im zweiten Schritt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), ob du als Gründer für eine Gewerbeerlaubnis besondere Genehmigungen oder Zulassungen brauchst. Dies ist zum Beispiel im Gastronomiebereich die Hygiene- und Gesundheitsbelehrung, die du vom Gesundheitsamt erhältst.
Diese Dokumente musst du zusammen haben
Im nächsten Schritt musst du einige Unterlagen zusammensuchen, um dein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden.
- Gültiger Personalausweis
- Alle notwendigen Genehmigungen und Zulassungen
- Handwerkskarte: Diese benötigst du, wenn du einen Handwerksbetrieb gründen willst. Du erhältst diese, wenn du dich in der Handwerksrolle registrierst.
- Gewerbekarte: Diese brauchst du bei einem handwerksähnlichen Betrieb.
- Handelsregisterauszug: dieser ist fällig, wenn du dein Gewerbe auch im Handelsregister anmelden musst.
- Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters
- Formular zur Gewerbeanmeldung: Dies ist natürlich das wichtigste Dokument. Du findest es entweder im Internet auf der zentralen Seite zur Gewerbeanmeldung, oder du holst es dir bei dem dementsprechenden Amt, wo du dein Unternehmen anmelden willst. Hauptsächlich machst du hier Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb. Das Formular macht dich auf die gesetzliche Grundlage mit den Paragrafen 14 und 55c der Gewerbeordnung (GewO) aufmerksam.
Bist du dir bei manchen Sachen bei der Gewerbeanmeldung unsicher, hole dir im Voraus Beratung. Rufe bei der jeweiligen Behörde an und informiere dich umfassend. Hilft dir das nicht weiter, halte mit anderen Ämtern Rücksprache oder nimm eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch.
Diese Kosten fallen an
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, kommen auch einige Kosten auf dich zu. Bevor du mit allen notwendigen Unterlagen zum Gewerbeamt gehst, informiere dich, wie hoch die Gebühr für den Gewerbeschein ist. Du meldest dich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde, in der sich dein Bürogebäude oder deine Werkstatt befindet. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde und bewegen sich zwischen 10 bis 65 Euro.
Beachte aber, dass du so ziemlich bei jedem Behördengang und für jede Bescheinigung Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühren bezahlst. Es bleibt als nicht allein bei den maximal 65 Euro für den Gewerbeschein. Hinzu kommen:
Diese weiteren Behörden sind involviert
Nachdem du dich beim Gewerbeamt anmeldest, gehen deinen Informationen an weitere Dienststellen. Die Sachbearbeiter leiten deine Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. Vom Finanzamt erhältst du den Fragebogen, mit dem du steuerlich erfasst wirst. Hier erfährst du, wie du diesen schließlich korrekt ausfüllst.
Zudem werden, wenn du ein Gewerbe anmeldest, folgende Behörden benachrichtigt:
- Die Berufsgenossenschaft
- Das Amtsgericht
- Das Statistisches Landesamt
- Die Gewerbeaufsicht
- Die Industrie- und Handelskammer
- Die Handwerkskammer
Diese Behörden informieren dich über notwendige Formulare und über weitere Schritte.
Wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung
Muss ich ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?
Ja, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, musst du, ein Nebengewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt mit den erforderlichen Schritten wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe. Für ein Nebengewerbe musst du bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen.
- Du gehst einer hauptberuflichen Tätigkeit nach. Diese steht an erster Stelle.
- Dein Einkommen bzw. dein erwirtschafteter Gewinn aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit und deine Arbeitszeit sind weniger bzw. kürzer als im Vergleich zur Hauptbeschäftigung. Laut Krankenkasse darfst du für dein Nebengewerbe nur 18 Stunden in der Woche arbeiten.
- Dein Arbeitgeber muss deinem Nebengewerbe einwilligen.
- Mit einem Nebengewerbe läuft deine Sozialversicherung über deine Hauptbeschäftigung weiter.
- Du musst deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe informieren.
- Bei deiner Steuererklärung musst du die Einnahmen deines Nebengewerbes unter „Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit“ eintragen.
Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Ja, du darfst dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. In § 14 der Gewerbeordnung ist der zeitliche Anmeldetermin genau festgelegt. Wenn dein Anmeldetermin für dein Gewerbe nicht zu weit zurückliegt, sind viele Gewerbeämter kulant. Dir passiert nichts, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Verstreichen mehrere Wochen (maximal 60 Wochen), musst du im Extremfall ein Bußgeld zwischen 1000 und 3.600 Euro bezahlen. Hast du dein Gewerbe nicht fristgerecht angemeldet, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und das Ordnungsamt wird sich bei dir melden.
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