Gewerbe anmelden: So meldest du dein Unternehmen an

Du spielst schon länger mit dem Gedanken, als Selbstständiger durchzustarten. Dass hiermit eine Gewerbeanmeldung zusammenhängt, hast du schon öfter gehört. Was es damit konkret auf sich hat, erfährst du in diesem Beitrag.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:07.03.2024

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Damit du ein Einzelunternehmen gründen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es kommt darauf an, welche Art der Selbstständigkeit du ausführst. Hierbei musst du zwischen freiberuflicher und gewerbetreibender Selbstständigkeit unterscheiden. 

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden

Du bist Freiberufler, wenn bestimmte Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen oder du einen bestimmten Beruf ausübst:

  • Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich.
  • Medizinischer Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt.
  • Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o.ä.
  • Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.
  • Weitere: Ingenieur, Architekt o.ä.

Treffen all diese Merkmale auf dich zu, musst du kein Gewerbe anmelden. Gesetzlich sich freiberufliche Tätigkeiten im Einkommensteuergesetz § 18 EstG definiert.

Kriterien für ein Gewerbe

Damit du dich als Gewerbetreibender einordnen kannst, musst du als Gründer folgende Kriterien erfüllen:

  • Du führst eine eigenständige Tätigkeit aus.
  • Deine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
  • Es besteht die Absicht der Gewinnerzielung.

Ein Gewerbe anmelden musst du also, wenn du dich zu dieser Berufsgruppe zählst.

Das gilt für:

  • Gastronomiebetreiber
  • Ladenbesitzer, (Einzel-) Händler
  • selbstständige Handwerker
  • Hersteller und Produzenten

Die gesetzlichen Grundlagen findest du im Einkommensteuergesetz § 15(EstG) und in der Gewerbeordnung § 14 (GewO).

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Kriterien für die Anmeldung und Ausnahmen

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Sobald du die oben genannten Kriterien erfüllst, musst du ein Gewerbe bzw. Gewerbebetrieb anmelden. Freibetrag, Umsatzgrenze, oder Nebengewerbe sind erst einmal außen vor. Sobald du eine Beschäftigung ausführst, die den gewerblichen Attributen entspricht, musst du dich als Gewerbetreibender registrieren. Du darfst die Anmeldung zu jedem Zeitpunkt des Jahres durchführen.

Welche Rechtsformen müssen ein Gewerbe anmelden?

Die Kriterien, die grundsätzlich für die Definition eines Gewerbes gelten, treffen auch auf alle anderen Rechtsformen von Unternehmen zu. Egal, ob es sich bei deiner Gründung bzw. Unternehmensform um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt: ein Gewerbe beantragen musst du in jedem Fall.

 

Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

Du hast für dich geklärt, dass deine Tätigkeit in den Bereich des Gewerbes fällt. Informiere dich im zweiten Schritt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), ob du als Gründer für eine Gewerbeerlaubnis besondere Genehmigungen oder Zulassungen brauchst. Dies ist zum Beispiel für eine Gründung im Gastronomiebereich die Hygiene- und Gesundheitsbelehrung, die du vom Gesundheitsamt erhältst.

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Meldung bei Behörden

Bist du dabei einen Handwerksbetrieb zu gründen, musst du dich neben der IHK auch noch bei weiteren Behörden anmelden:

  • Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, dich mit deinem Gewerbe bei der IHK anzumelden und dort auch Mitglied zu sein.
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Berufsgenossenschaft (BG)

Diese Dokumente musst du zusammen haben

Im nächsten Schritt musst du einige Unterlagen zusammensuchen, um dein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden. 

  • Gültiger Personalausweis
  • Alle notwendigen Genehmigungen und Zulassungen
  • Handwerkskarte: Diese benötigst du, wenn du einen Handwerksbetrieb gründen willst. Du erhältst diese, wenn du dich in der Handwerksrolle registrierst. 
  • Gewerbekarte: Diese brauchst du bei einem handwerksähnlichen Betrieb.
  • Handelsregisterauszug: Dieser ist fällig, wenn du dein Gewerbe auch im Handelsregister  anmelden musst.
  • Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters
  • Antrag bzw. Formular zur Gewerbeanmeldung: Dies ist natürlich das wichtigste Dokument. Du findest es entweder im Internet auf der zentralen Seite zur Gewerbeanmeldung, oder du holst es dir bei dem entsprechenden Amt, wo du dein Unternehmen anmelden willst. Hauptsächlich machst du hier Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb. Das Formular macht dich auf die gesetzliche Grundlage mit den Paragrafen 14 und 55c der Gewerbeordnung (GewO) aufmerksam.

Bist du dir bei manchen Sachen unsicher, hole dir im Voraus Beratung. Rufe bei der jeweiligen Behörde an und informiere dich umfassend. Hilft dir das nicht weiter, halte mit anderen Ämtern Rücksprache oder nimm eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch.

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Anmeldung bei der Stadt oder Gemeinde

Dein Gewerbe meldest du immer in der Stadt oder in der Gemeinde an, wo sich deine Werkstatt, dein Laden, deine Büroräume etc. befindet. Hier gehst du zum zuständigen Gewerbeamt. Die Gewerbeanmeldung hat nichts mit deinem Wohnort zu tun.

Diese Kosten fallen an

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, kommen auch einige Kosten auf dich zu. Bevor du mit allen notwendigen Unterlagen zum Gewerbeamt gehst, informiere dich, wie hoch die Gebühr für den Gewerbeschein ist. Du meldest dich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde, in der sich dein Bürogebäude oder deine Werkstatt befindet. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde und bewegen sich zwischen 10-65 Euro.

Beachte aber, dass du so ziemlich bei jedem Behördengang und für jede Bescheinigung Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühren bezahlst. Es bleibt als nicht allein bei den maximal 65 Euro für den Gewerbeschein. Hinzu kommen:

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Eintrag Handwerksrolle (Handwerkskarte)
Eintrag Handwerksrolle (Handwerkskarte) Unterschiedlich je nach Kammer 50 - 200 Euro
Eintrag Handelsregister Einzel­unternehmer: 200 – 300 Euro 200 - 700 Euro
Auszug Führungszeugnis/ Gewerbezentral - register 13 Euro 13 Euro
Mitgliedschaft IHK Je nach Behörde variabel:
Kleingewerbe:
Handelsregister­unternehmen:
Ca. 120 Euro
ca. 30 – 75 Euro

120 Euro
Mitgliedschaft Handwerkskammer Je nach Handwerks­kammer und Rechtsform unterschiedlich 150 – 550 Euro
Gewerbekarte Variabel je nach Region 80 – 250 Euro
Max. ca. 1.900 Euro

Diese weiteren Behörden sind involviert

Nachdem du dich beim Gewerbeamt anmeldest, gehen deinen Informationen an weitere Dienststellen. Die Sachbearbeiter leiten deine Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. Vom Finanzamt erhältst du den Fragebogen, mit dem du steuerlich erfasst wirst. Zudem werden, wenn du ein Gewerbe anmeldest, folgende Behörden benachrichtigt: 

  • Die Berufsgenossenschaft
  • Das Amtsgericht
  • Das Statistisches Landesamt
  • Die Gewerbeaufsicht
  • Die Industrie- und Handelskammer
  • Die Handwerkskammer

Diese Behörden informieren dich über notwendige Formulare und über weitere Schritte.

Wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung

Kann ich meine Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

 

Ja. Bei den meisten Gewerbeämtern kannst du dein Unternehmen bzw. Gewerbebetrieb auch online registrieren. Dieser Vorgang kann je nach Behörde variieren. Bei manchen Ämtern musst du neben der Online-Anmeldung bestimmte Dokumente noch per Post übermitteln. Die notwendigen Informationen erhältst du auf der Webseite des jeweiligen Amtes. Die erforderlichen Unterlagen gleichen sich mit den oben gelisteten Dokumenten.

Die Online-Registrierung bringt Vorteile mit sich. Du sparst dir Zeit, da du nicht zu jedem Behördengang antreten musst, was durchaus mit Wartezeiten verbunden sein kann.

Muss ich als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden?

 

Ja, auch als Kleinunternehmer musst du dich beim Gewerbeamt melden, wenn du gewerblich tätig bist. Als Kleingewerbe gilt dein Unternehmen, wenn du die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nutzt. Diese gilt, wenn der Jahresgewinn im laufenden Geschäftsjahr bei weniger als 50.000 Euro liegt und der Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro beträgt.

Anstatt für den Begriff Kleingewerbe liest du oft auch die Bezeichnungen Kleinunternehmen. Im Grunde beziehen sich alle drei Fachwörter auf das gleiche Prinzip, dass du die Umsatz- bzw. Gewinngrenze im Sinne der Kleinunternehmerregelung einhältst. Ein Kleingewerbe anmelden ist ebenfalls mit Richtlinien verbunden.

Kann ich den Ehepartner auf mein Gewerbe anmelden?

 

Sobald du als Einzelunternehmer deinen Ehepartner mit auf dein Gewerbe anmeldest, findet eine Gewerbeerweiterung deines bestehenden Gewerbes statt. Da hier praktisch zwei Gesellschafter vorliegen, wandelt sich dein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) um. Diese Erweiterung trifft auf das gleiche Unternehmen, den gleichen Standort und dieselbe Tätigkeit zu. Dein Ehepartner erhält aber einen eigenen Gewerbeschein.

Darf ich zwei oder mehrere Gewerbe anmelden?

 

Ja, laut Gewerbeordnung § 3 hast du die Erlaubnis, zwei oder mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen. Nimmst du zu deiner ersten gewerblichen Tätigkeit weitere Waren oder Dienstleistungen auf, musst du hierfür auch weitere Gewerbe anmelden bzw. das Bestehende ummelden. Sobald du dein existierendes Gewerbe mit neuen Produkten oder Dienstleistungen ergänzt, verpflichtet der Gesetzgeber zu einer weiteren Gewerbeanmeldung.

Muss ich ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?

 

Ja, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen  willst, musst du, ein Nebengewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt mit den erforderlichen Schritten wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe. Für ein Nebengewerbe musst du bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen.

  • Du gehst einer hauptberuflichen Tätigkeit nach. Diese steht an erster Stelle. 
  • Dein Einkommen und deine Arbeitszeit sind weniger bzw. kürzer als im Vergleich zur Hauptbeschäftigung. Laut Krankenkasse darfst du für dein Nebengewerbe nur 18 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Dein Arbeitgeber muss deinem Nebengewerbe einwilligen.
  • Mit einem Nebengewerbe läuft deine Sozialversicherung über deine Hauptbeschäftigung weiter. 
  • Du musst deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe informieren.
  • Bei deiner Steuererklärung musst du die Einnahmen deines Nebengewerbes unter „Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit“ eintragen.

Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?

 

Ja, du darfst dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. In § 14 der Gewerbeordnung ist der zeitliche Anmeldetermin genau festgelegt. Wenn dein Anmeldetermin nicht zu weit zurückliegt, sind viele Gewerbeämter kulant und erlauben es, dass du dein Gewerbe rückwirkend anmelden kannst. Dir passiert nichts, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Verstreichen mehrere Wochen (maximal 60 Wochen), musst du im Extremfall ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.600 Euro bezahlen. Hast du dein Gewerbe nicht fristgerecht angemeldet, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und das Ordnungsamt wird sich bei dir melden.

Ort: Wo findet die Betriebsprüfung statt?

 

Nach der Betriebsprüfungsordnung soll die Betriebsprüfung in der Regel im Unternehmen stattfinden. Nur wenn Sie in Ihrem Unternehmen definitiv keinen Platz für den Prüfer haben (oder aus plausiblen Gründen überhaupt keine Zeit), sind zwei Alternativen denkbar:

  • Prüfung in der Kanzlei Ihres Steuerberaters. Vorteil: Der Steuerberater nimmt Ihnen die Last der Betriebsprüfung durch das Finanzamt ab. Durch seine Erfahrungen mit Betriebsprüfern sicherlich nicht verkehrt. Nachteil: Die Betriebsprüfung beim Steuerberater ist meist sehr kostspielig. Doch was kostet eine Betriebsprüfung? Die Kosten für einen Steuerberater variieren und sind abhängig vom Umfang sowie der Dauer der Prüfung. Die Beratungskosten, die auf Sie zukommen, sollten Sie bei diesem Prüfungsort stets vorab vereinbaren.
    Tipp: Es ist immer ratsam, Rückstellungen für eine potentielle Betriebsprüfung zu bilden. Bei der Berechnung der anfallenden Kosten kann Ihnen Ihr Steuerberater helfen.
  • Prüfung im Finanzamt. Vorteil: Sie bringen Ihre gesamten Buchhaltungsunterlagen ins Finanzamt und müssen erst mal nur abwarten. Nachteil: Der Prüfer hat möglicherweise mehr Zeit zum Prüfen als bei Ihnen vor Ort.

In jedem Fall gilt: Soll die Betriebsprüfung nicht in Ihrer Firma stattfinden, müssen Sie die Gründe schriftlich plausibel erläutern. Gerade bei Platzproblemen wird der Prüfer aber in der Regel kein Problem damit haben, einen anderen Prüfungsort zu akzeptieren.

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