Gewerbeerlaubnis nach § 34c

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, was bedeutet, dass du dich mit jeder gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen darfst, sobald du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast. Gründer wie du können nach der Anmeldung ihres Gewerbes und dem Erhalt eines Gewerbescheins ihre Geschäftsidee anschließend direkt umsetzen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel. Deshalb ist es ratsam, dass du dir vor dem Start, detailliertes Wissen beschaffst. Dazu gehört beispielsweise die Frage, inwieweit die geplante Tätigkeit in deiner Wunschbranche eine Gewerbeerlaubnis oder sogar weitere Nachweise erforderlich macht. Nur dann kannst du sichergehen, dass du Stolpersteine beim Gründungsprozess vermeidest und es zu keinen Verzögerungen kommt. Mach dich also schlau und prüfe, ob deine geplante Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder nicht. Finde anhand dieses Beitrags heraus, welche Nachweise du als Selbstständiger für dein Gewerbe erbringen musst und welche Kosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren auf dich zukommen.

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Gründung
Entwicklungsphase
Ampel zeigt grünes Männchen, Artikelbild zu Gewerbeerlaubnis, LEXROCKET Wissen
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Gewerbe sind häufig erlaubnisfrei

Du möchtest dich selbstständig machen und hast recherchiert, dass du in vielen Fällen dein Wunschgewerbe ohne besondere Nachweise ausüben darfst. In der Gewerbeordnung (GewO) spricht man in diesem Kontext vom erlaubnisfreien Gewerbe. Zur Anmeldung deiner gewerblichen Tätigkeit musst du lediglich zur Stadtverwaltung, dich ausweisen und deinen formalen Antrag abgeben. Zu den erlaubnisfreien Gewerben zählen die sogenannten „überwachungsbedürftigen“ Tätigkeitsprofile. Das sind z. B.:

  • Detekteien
  • Auskunfteien
  • Ehe- und Partnervermittlungen
  • Reisebüros
  • Altmetallhandel
  • Gebrauchtwarenhandel

Gründest du in diesen Branchen, musst du zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt zwar keine Gewerbeerlaubnis, aber Dokument zum Nachweis deiner Seriosität bzw. Zuverlässigkeit einreichen. Damit ist ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemeint. Eine Anmeldung deines erlaubnisfreien Gewerbes kannst du als Antragsteller sehr gut zu Hause vorbereiten.

Anträge gibt es online zum kostenlosen Download auf der Webseite der IHK bzw. HK oder deiner zuständigen Stadtverwaltung. Weitere Schritte, wie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhältst du beim Finanzamt und die Anmeldung bei einer Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft kannst du häufig ebenfalls online durchführen.

Info

Unzuverlässigkeit als Untersagungsgrund

Erlaubnisfreie Gewerbe können nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs von der Behörde wieder untersagt werden, wenn nachweislich Gründe für eine Unzuverlässigkeit vorliegen. Das können Straftaten, Steuerrückstände oder mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sein.

Was ist die Gewerbeerlaubnis?

Für bestimmte Gewerbearten verlangt der Staat bei Gründung jedoch eine besondere Erlaubnis von dir. Per Definition stammt der Begriff „Gewerbeerlaubnis“ aus den Rechtsgrundlagen der Gewerbeordnung (GewO) Deutschlands. Darin wird unter anderem genau geregelt, welche Tätigkeiten von Gewerbetreibenden erlaubnispflichtig sind.

Wenn du beispielsweise gewerbemäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln möchtest, unterliegst du bzw. deine Geschäftsidee der Erlaubnispflicht nach § 34, Absatz c, der GewO. Das gilt auch für Tätigkeiten, die du als Bauträger oder Baubetreuer in fremdem oder eigenen Auftrag ausübst bzw. wenn du gemeinschaftliches Wohnungseigentum Dritter oder Mietverhältnisse über Wohnräume für Dritte verwaltest. In jenen Fällen verlangt der Gesetzgeber von Existenzgründer eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Du bist verpflichtet, diese noch vor Beginn deiner Tätigkeit einzuholen.

Informiere dich deshalb rechtzeitig, z. B. im Rahmen deines Gründerseminars bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HK) deines Regierungsbezirks. Als zuständige Erlaubnis- bzw. Registrierungsstellen erklären sie dir außerdem, welche Nachweise und Dokumente du unter Umständen zusätzlich zur Gewerbeerlaubnis nach § 34 c erbringen musst.

Ohne Erlaubnis keine Gewerbeanmeldung

Hast du deine Gewerbeerlaubnis nach § 34c erfolgreich beantragt, kann es sein, dass du ergänzend zu deiner Gewerbeanmeldung bei der Stadtverwaltung, noch den ein oder anderen Nachweis vorweisen musst. Der Grund für jene Hürden, liegt im Schutz der Allgemeinheit. Das bedeutet: Die deutsche Gewerbeordnung stellt an Personen, die sich in bestimmten Branchen selbstständig machen möchten, besondere Anforderungen. So soll verhindert werden, dass Gründer mit ihrer Geschäftstätigkeit Endverbraucher oder Kunden gefährden oder ihnen Nachteile eintragen.

Info

Berufspflichten nachlesen

Die gewerberechtlichen Berufspflichten für erwähnte Gewerbetreibende kannst du im § 34c GewO und in der Makler– und Bauträgerverordnung (MaBV) nachlesen. Hierbei geht es z. B. um die Verpflichtung, dich weiterzubilden, einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen oder der Behörde einen Leitungswechsel innerhalb deines Gewerbebetriebs mitzuteilen. Die Einhaltung dieser Berufspflichten muss jährlich und auf deine Kosten von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden. Das sind z. B. Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.

Informiere dich dazu am besten bei der IHK oder dem zuständigen Gewerbeamt deiner Gemeinde. Dort wirst du Merkblätter bzw. Dokumente zu den besonderen Pflichten nach MaBV erhalten oder diese auf deren Webseite downloaden können. Es lohnt sich, dich schlau zu machen, denn sollte ein Prüfer feststellen, dass du gegen Berufspflichten verstößt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld bestraft.

Wer braucht eine Gewerbeerlaubnis?

Gründest du also dein Unternehmen in einem der beschriebenen Tätigkeitsprofilen, musst du vor dem Start deines geplanten Betriebes in jedem Fall eine offizielle Gewerbeerlaubnis beantragen. Nach erfolgreicher Anmeldung deiner Gewerbeerlaubnis erhältst du außerdem einen Gewerbeschein. Hier nochmals eine Übersicht der erlaubnispflichtigen Berufe bzw. Tätigkeiten nach § 34 c GewO:

  • Immobilienmakler
  • Darlehensvermittler
  • Bauträger
  • Baubetreuer
  • Wohnimmobilienverwalter

Wie du vielleicht selbst weißt, ist eine reine Gewerbeerlaubnis für die Ausübung dieser Berufe nicht ausreichend. Gründest du in einem erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Gewerbe, musst du häufig deine persönliche Zuverlässigkeit sowie fachliche Kompetenz nachweisen. Auch die wirtschaftliche Situation und deine Vermögenswerte können für bestimmte Tätigkeiten eine Rolle spielen.

All diese Aspekte werden vom Gewerbeamt geprüft, bevor du als Existenzgründer mit deinem Gewerbe loslegen darfst. Es folgt eine Übersicht der am häufigsten geforderten Nachweise für Gewerbe nach § 34c GewO. Folgende Unterlagen und Dokumente - abhängig von der Tätigkeit - sind für eine Gewerbeerlaubnis üblich:

  • Nachweis der fachlichen Kompetenz durch Dokumente wie Zertifikate, Zeugnisse und Bescheinigungen (Ausbildung, Studium)
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Nachweis sachlich korrekter Umsetzbarkeit des Gewerbes durch Beweis finanzieller Leistungskraft sowie nutzungsgerechter Gewerberäume
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Je nach Rechtsformen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftervertrags (bei juristischen Personen)

Lass dich von diesen Gesetzmäßigkeiten einer Gewerbeerlaubnis und dem Antrag hierfür nicht zu sehr beeindrucken. Grundsätzlich sind die Formalitäten vor gewerblicher Gründung überschaubar. Du kannst dir im Zweifelsfall Hilfe bei der IHK oder der HK in deinem Regierungsbezirk holen. Bei letzterer erfährst du, ob du deine geplante Selbstständigkeit in einem Handwerk mit oder ohne Meistertitel ausüben darfst.

Unser Tipp

Der richtige Ansprechpartner für Freiberufler

Willst du dich als Freiberufler selbständig machen, dann ist das Institut für Freie Berufe der richtige Ansprechpartner. Dort wird dir erklärt, ob du überhaupt eine Zulassung ihrer Kammer benötigst.

Wann wird die Gewerbeerlaubnis nach § 34c nicht erteilt?

Die Gewerbeordnung sieht – wie du erfahren hast – für einige Tätigkeitsprofile strenge Vorschriften vor und kann dir, wenn du z. B. die Auflagen nach § 34c nicht erfüllst, eine Gewerbeerlaubnis versagen. In diesem Fall wäre deine Geschäftsidee geplatzt und du kannst weder ein Gewerbe anmelden noch erhältst du einen Gewerbeschein. Deshalb musst du die Vorschriften der GewO ernst nehmen, anderenfalls scheiterst du, wenn Folgendes vorliegt:

  • Fehlende Zuverlässigkeit von dir bzw. der Person, die du für die Leitung deines Betriebes oder deiner Zweigstelle einsetzt. Dieser Umstand liegt vor, wenn der verantwortliche Gewerbetreibende in den vergangenen fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Wuchers, Unterschlagung, Erpressung, Diebstahls, Betruges, Geldwäsche, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
  • Ungeordnete Vermögensverhältnisse – dies ist der Fall, wenn über dein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder du in das vom Vollstreckungsgericht geführte Registerverzeichnis eingetragen bist.

Möchtest du dich in einem Gewerbe selbstständig machen, das nach Paragraph 34c, d oder i erlaubnispflichtig ist, musst du als Antragsteller alle relevanten Nachweise erbringen und die erforderlichen Dokumente einreichen. Eine Erlaubnis kann ebenfalls juristischen Personen wie einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Hier muss dann der Geschäftsführer der jeweiligen Rechtsform die Gewerbeerlaubnis für die Gesellschaft beantragen. Das gilt ebenso für das Gründungsstadium der Gesellschaft, wenn diese noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34d und 34i

Du hast festgestellt, dass dein geplantes Gewerbe nicht unter die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO fällt? Stattdessen möchtest du als selbstständiger Gewerbetreibender Versicherungsverträge vermitteln, abschließen oder hierfür als Berater tätig sein. Dann kommst du auch in diesem Fall nicht um eine Gewerbeerlaubnis herum. Für Selbstständige in der Versicherungsbranche greift nämlich der § 34d der Gewerbeordnung. Weiterhin musst du dich gleich nach Aufnahme deiner Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Eine eigenständige Verordnung für diesen Berufszweig verlangt bei Gründung folgende Dokumente bzw. Nachweise im Original:

  • Ausgefüllte Antragsformulare
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auszug aus dem Insolvenzregister
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Sachkunde durch erfolgreiche Prüfung

Die Gewerbeerlaubnis nach §34i betrifft dich, wenn du dich als Immobiliendarlehensvermittler selbstständig machen und beispielsweise Darlehensverträge wie das Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln möchtest. Aus Gründen des Verbraucherschutzes wird von dir eine Gewerbeerlaubnis gefordert, die du vor Aufnahme deiner Arbeit beim zuständigen Gewerbeamt beantragen musst. Rechne bei der Beantragung mit Bearbeitungsgebühren. Folgende Voraussetzungen musst du bei Antragstellung außerdem erfüllen:

  • Du verfügst über die nötige Sachkunde
  • Du bist zuverlässig, d.h. nicht vorbestraft
  • Du hast als Existenzgründer Versicherungen abgeschlossen
  • Du belegst geordnete Vermögensverhältnisse

Gewerbeerlaubnis 34c beantragen: Wo und wie?

LEXROCKET beantwortet an dieser Stelle gerne deine Fragen zur Gewerbeerlaubnis bzw. wie und wo du diese beantragen kannst:

Zählt deine Gründungsidee zu einem Gewerbe nach § 34c GewO, musst du bei der zuständigen IHK als Registrierungs- und Erlaubnisstelle nur einen Antrag auf Gewerbeerlaubnis einreichen. Die Dokumente und Formulare dazu kannst du ganz leicht online downloaden, zu Hause ausfüllen und postalisch übermitteln. Alternativ steht dir seit einigen Jahren das Online-Verfahren zur Verfügung. Hiermit kannst du als angehender

  • Immobilienmakler
  • Darlehensvermittler
  • Bauträger
  • Baubetreuer oder
  • Wohnimmobilienverwalter

nach § 34c GewO die benötigte Gewerbeerlaubnis online beantragen.

Nutze diese Gelegenheit und organisiere deine Gewerbeerlaubnis online – Behörden, wie die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sind die richtigen Ansprechpartner. Dort finden Gründer Hilfe. Die Bearbeitungsdauer für die Gewerbeanmeldung nimmt in etwa drei bis fünf Wochen in Anspruch. Für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c kommen Kosten auf dich zu. Pauschal lässt sich kein einheitlicher Satz für diese Gebühr feststellen, er ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und hängt zudem von folgenden Aspekten ab:

  • Region der Erlaubnisstelle, z. B. IHK
  • Rechtspersönlichkeit des Antragstellers (natürliche oder juristische Person)
  • Umfang der geplanten Tätigkeiten nach § 34c (pro Erlaubnis günstigstenfalls knapp 300 Euro)
  • Anzahl der erlaubnispflichtigen Gewerbe

Andere Nachweise, die du zur Ausübung deiner Geschäftsidee brauchst, wie zum Beispiel das Führungszeugnis, kostet nochmals knapp 20 Euro.

Unser Tipp

Ist die IHK auch Ansprechpartner bei Änderungen?

Formulare zur Änderungsmitteilung z. B. zum Gewerbesitz oder deiner Rechtsform oder zum Erlaubnisverzicht findest du ebenfalls auf der Webseite deiner zuständigen IHK. Denn es kann vorkommen, dass sich nach der Erlaubniserteilung Änderungen ergeben. Das können z. B. Adressänderungen, Namens- oder Firmenänderungen sein sowie ein Wechsel in der Geschäftsführung. In solchen Fällen gibt es spezielle Formulare und Dokumente zum Download. Verzichtest du auf die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ganz oder teilweise, kannst du das deiner zuständigen Behörde ebenfalls mithilfe eines Online-Formulars mitteilen.

Weitere genehmigungspflichtige Branchen

Die Gewerbeordnung Deutschlands sieht auch für weitere Gewerbezweige eine besondere Genehmigungspflicht vor. Hier nur einige Beispiele, die dir zeigen sollen, dass es lohnend ist, dich vor Gründung über die Anforderungen deines Wunschgewerbes zu informieren:

  • Es gibt zulassungspflichtige Handwerke, die einen Meistertitel fordern.
  • Willst du eine Gaststätte oder ein Hotel eröffnen, brauchst du eine Gaststättenerlaubnis und eine Unterweisung bei der IHK.
  • Eine Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe fordert persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit sowie Sicherheiten; auch hier ist ein Kurs bei der IHK Vorschrift.
  • Verkehrsgewerbe – das ist die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen, Taxi oder Bus. Konzessionen erteilt Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium.
  • Reisegewerbe ohne festen Betriebssitz brauchen als Nachweis eine Reisegewerbekarte vom Gewerbeamt.
  • Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte benötigen Zulassungen ihrer Kammern, um sich selbstständig zu machen.

Richtig informiert, stellen Genehmigungs- bzw. Erlaubnispflichten, z. B. nach § 34c, kein Problem für dich dar. Wichtig ist nur, dass du dich mit dem notwendigen Wissen ausstattest und dir ausreichend Zeit einplanst. Vereinbare also Termine mit den jeweiligen Behörden wie Stadtverwaltung, IHK bzw. HK und kläre alle relevanten Fragen und Unklarheiten. Kalkuliere Bearbeitungszeiten realistisch ein. Manchmal dauert es, bis die Genehmigung auf dem Tisch liegt. Das liegt oftmals an internen Strukturen der Behörden und deshalb brauchst du Geduld. Denn erst wenn du die letzte erforderliche Genehmigung oder Nachweis in Händen hältst, darfst du mit deinem Wunschgewerbe starten.

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