Homeoffice: Das solltest du bei der Arbeit von zuhause beachten
Mit Homeoffice ist das Erledigen der Arbeitsaufgaben im privaten Umfeld, also von zuhause aus, gemeint. Voraussetzungen dafür sind, dass Arbeitgeber dem Homeoffice zustimmen und die Tätigkeiten auch von Zuhause aus erledigt werden können. Dabei besteht allerdings keine Homeoffice-Pflicht, d.h. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht zur Heimarbeit zwingen. Wenn du dir dein eigenes Arbeitszimmer zuhause einrichtest, kannst du dies sowie anteilige Kosten für Miete, Strom und Heizung steuerlich absetzen. Ausgaben für notwendiges Mobiliar und Arbeitsmittel wie z.B. Laptop und PC, die das Arbeiten von Zuhause erst ermöglichen, werden vom Arbeitgeber übernommen.
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Was versteht man unter Homeoffice?
Unter Homeoffice versteht man das Erfüllen von Arbeitsaufgaben im privaten Umfeld. Sprich Homeoffice ist eine Art flexibles Arbeitsmodell. Arbeitnehmer sind also nicht dazu verpflichtet die anfallende Arbeit im Büro zu verrichten, sondern können das stattdessen von zuhause aus erledigen.
Homeoffice oder Telearbeit: Wo liegt der Unterschied?
Alternativ wird Homeoffice auch als Telearbeit bezeichnet. Der große Unterschied hier ist, dass die Telearbeit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegt. Ihr zufolge haben Arbeitgeber die Pflicht, einen sicheren Arbeitsplatz mit sämtlichen Arbeitsmitteln und Mobiliar bei ihren Arbeitnehmern einzurichten. Wichtig sind eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und somit der Schutz der Gesundheit. Diese Vorgaben für das Homeoffice sind in einer Betriebsvereinbarung oder direkt im Arbeitsvertrag festgesetzt. Dazu gehört auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice. Arbeitgeber müssen vorab analysieren, ob Risikopotenziale wie von Arbeitsstoffen oder psychischen Belastungen ausgehen.
Wann kann man im Homeoffice arbeiten?
Voraussetzung für mobile Arbeit oder Homeoffice ist, dass Arbeitgeber dem zustimmen und die Aufgaben der jeweiligen Tätigkeit es zulassen: Meist ist Homeoffice bei Schreibarbeiten und weiteren Bürotätigkeiten problemlos möglich. Bleiben Arbeitnehmer wiederholt ohne Einstimmung der Chefetage zuhause, drohen Abmahnungen und sogar die Kündigung. Die Bundesregierung verordnete im Rahmen der Corona-Pandemie bis zum 20. März 2022 die Homeoffice-Pflicht für Unternehmen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprachen. Auch weiterhin setzt sich ver.di im Dienstleistungssektor für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten und Homeoffice, das dem Arbeitsschutz entspricht, ein.
Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland haben keine Möglichkeit, im Homeoffice tätig zu werden. Grund dafür sind ihre alltäglichen Aufgaben. Betroffen sind unter anderem:
- Pflegekräfte
- Ärzte
- Lagerfachkräfte
- Mitarbeiter im Einzelhandel
- Handwerker
- Friseure & Kosmetiker
- Erzieher
Typische Arbeitsfelder hingegen, die Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen, sind beispielsweise:
- Journalismus
- Online-Marketing
- Grafikdesign
- Web Development
- Projektmanagement
- Beratung
- Kundenservice
Homeoffice und Steuererklärung: Wo trägt man Homeoffice in der Steuererklärung ein?
Nutzen Arbeitnehmer zuhause ein eigenes Büro, dürfen sie von der Steuer ihr Arbeitszimmer absetzen. Von dieser Regelung können auch Selbstständige Gebrauch machen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen separaten Raum in der Wohnung oder im Haus handelt, der zu 90 % für das Homeoffice genutzt wird. Weiterhin dürfen die Kosten für Miete, Strom und Heizung anteilig und abhängig von der gesamten Wohnfläche steuerlich geltend gemacht werden. Schließlich sind die Ausgaben für die Einrichtung des Arbeitszimmers vollständig absetzbar – dazu zählen unter anderem Möbel, Laptop, Vorhänge und Lampen.
Wer trägt die Kosten bei Arbeit im Homeoffice?
Stimmen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dem Homeoffice zu, muss das jeweilige Unternehmen die anstehenden Kosten tragen. Darunter fallen Ausgaben für das Mobiliar oder Arbeitsmittel wie Laptop, PC und Handy – eben all das, was für einen Bürojob im Homeoffice gebraucht wird und auch vor Ort zur ordentlichen Ausführung der Tätigkeiten benötigt würde. Das Unternehmen kann den Arbeitnehmer all das zur Verfügung stellen oder die Anschaffung finanzieren. Zwar können sich beide Parteien auf die Nutzung der privaten Geräte einigen, dazu verpflichtet werden können Arbeitnehmer jedoch nicht. Auch die Kosten für Strom, Telefon und Internet müssen anteilig erstattet werden. Da es schwierig ist, genau nachzuweisen, wie viel davon jeweils für das Homeoffice und privat genutzt wird, kannst du in der Regel eine monatliche Pauschale von 50 Euro vereinbaren.
Was sind die Vorteile und Nachteile von Homeoffice?
Als Gründer wirst du bereits einige Erfahrungen im Homeoffice gesammelt und dir deine Meinung über das Arbeitsmodell gebildet haben. Für diejenigen unter euch, die gerade ihre ersten Versuche starten, lohnt sich ein Blick auf die Vor- und Nachteile von Homeoffice.
Vorteile von Homeoffice
Nachteile von Homeoffice
Fazit: Homeoffice – Das Arbeitsmodell der Zukunft?
Homeoffice bringt viele Vorteile mit sich und ist in der heutigen Arbeitswelt inzwischen kaum noch wegzudenken. Je nach Branche sollte abgewogen werden inwiefern die Heimarbeit und das Einrichten eines Heimbüros sinnvoll sind. Doch gerade für Gründer bietet das Arbeiten im Homeoffice viele Chancen und spart vor allem zu Beginn der Selbstständigkeit Kosten.
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