KG-Gründung
Es war schon immer dein Traum, dich erfolgreich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen? Für die Erfüllung deines Wunsches benötigst du Kapitalgeber, möchtest aber nicht, dass sich Fremde in deine Vision einmischen? Dann wäre die Kommanditgesellschaft, kurz KG, die passende Rechtsform für dich. Diese eignet sich zum Beispiel besonders gut, wenn du im Handelsgewerbe durchstarten willst. Welche Bedingungen und Voraussetzungen du bei einer KG-Gründung erfüllen musst, erklärt dir LEXROCKET in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

KG-Gründung: Wie hoch muss die Anzahl der Gründer sein?
Für eine KG-Gründung ist die Anzahl der Gründer egal, solange es mindestens zwei Personen sind. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Mindestens ein vollhaftender Gesellschafter (Komplementär)
- Mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist)
Der Komplementär hat uneingeschränkte Befugnisse innerhalb der Kommanditgesellschaft, ist jedoch auch unbeschränkt haftbar (Privat- und Geschäftsvermögen). Der Kommanditist hingegen ist der Geldgeber im Hintergrund einer KG und haftet lediglich mit der Höhe seiner Einlage.
Sonderformen der Kommanditgesellschaft
Als Gründer stehst du am Anfang vor der Problematik, für welche Rechtsform du dich entscheiden sollst. In unserer Rechtsformen-Übersicht für Unternehmen haben wir dir die gängigsten Modelle vorgestellt. Vor einer KG-Gründung solltest du dir aber darüber im Klaren sein, dass es verschiedene Arten der Kommanditgesellschaft gibt. Zu den bekanntesten Formen zählen:
UG bzw. GmbH & Co. KG:
Bei einer Gründung kannst du dich auch mit einer GmbH als Kommanditisten zusammenschließen. Dann entsteht eine Rechtsform namens GmbH & Co. KG. Dasselbe Prinzip erfolgt, wenn es sich nicht um eine GmbH, sondern um eine UG handelt.
KGaA:
Hier sprechen wir von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Da diese Kommanditgesellschaft verschiedene Inhalte einer Aktiengesellschaft beinhaltet, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
Gerade im internationalen Raum gibt es noch weitere Möglichkeiten einer KG-Gründung:
- Kommanditgesellschaft mit britischem Komplementär: Limited & Co. KG
- Kommanditgesellschaft mit dänischem Komplementär: ApS & Co. KG
- Kommanditgesellschaft mit amerikanischem Komplementär: LLC & Co. KG
Das solltest du sonst noch wissen: Zusammenfassung zur KG-Gründung

KG gründen: Die Vorteile im Überblick
Wann ist es sinnvoll, eine Kommanditgesellschaft zu gründen?
Handels- und Familienunternehmer interessieren sich vor allem für die Rechtsform der Kommanditgesellschaft. Aus folgenden Gründen:
- Klare Befugnisse und Grenzen jeden Gesellschafters
Gerade dann, wenn für die Unternehmensfinanzierung Fremdkapital notwendig ist, wollen viele Gründer ihre Unabhängigkeit behalten und weiterhin unabhängig agieren. Dies ist nicht mit jedem Geldgeber möglich. Bei einer KG-Gründung liegt der Vorteil jedoch darin, dass du diese als Kommanditisten in deine Firma aufnehmen kannst. Sie haften dann lediglich mit ihrer Einlage und können deine Entscheidungsgewalt nicht beschränken.
- Aktive und passive Gesellschafter
Stirbt der Inhaber eines Unternehmens, ist die KG-Gründung oft sinnvoll für die erbende Familie. Durch eine Einteilung in Komplementäre und Kommanditisten ist es jedem Familienmitglied möglich, sich aktiv oder passiv an dem Unternehmen zu beteiligen.
Ablauf: Wie gründe ich eine KG?
Du möchtest eine (Familien-/Immobilien-) KG gründen, bist dir aber nicht sicher, wie du am besten vorgehen sollst? In dieser Schritt-für-Schritt-Erklärung von LEXROCKET erklären wir dir, worauf du bei einer KG-Gründung achten musst.
# 1: Erstelle einen Businessplan und konkretisiere deine Geschäftsidee
Diesen Schritt solltest du gehen, bevor sich deine KG in der Gründung befindet. Dank eines Businessplans kannst du potenzielle Geldgeber von deiner Idee überzeugen und gleichzeitig für dich ein Schriftstück erstellen, indem du alle Gedanken konkret aufschreibst. So senkst du Risiken bereits im Vorfeld auf ein Minimum. Gleichzeitig ist es für Kapitalgeber stets relevant, alle Fakten zu einer Unternehmensgründung, in dem Fall die Gründung einer Kommanditgesellschaft, zu erkennen. Wie du einen Businessplan erstellst, haben wir dir in diesem umfassenden Ratgeber ausführlich erkläre.
# 2: Finde geeignete Geschäftspartner
Für eine KG-Gründung werden mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär benötigt. Hast du noch keinen passenden Geschäftspartner für deine Kommanditgesellschaft, musst du eine geeignete Person finden, die idealerweise auch dein Vertrauen genießt.
# 3: Der Gesellschaftsvertrag
Im Rahmen einer Kommanditgesellschaft-Gründung benötigst du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser Gesellschaftsvertrag ist sinnvoll, um alle Eventualitäten bereits im Vorfeld schriftlich festzuhalten. Dadurch klären alle Beteiligten sowohl ihre Rechte als auch ihre Pflichten. Gerade im Streitfall kannst du bei der Kommanditgesellschaft jederzeit auf den Gesellschaftsvertrag verweisen und bist rechtlich auf der sicheren Seite.
Wir empfehlen dir, bei einer KG-Gründung einen Notar zu konsultieren. Er kann dir nicht nur mit Rat und Tat zur Seite stehen, sondern dir ebenfalls bei den Formalia des Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft helfen. Er hilft dir zum Beispiel dabei, alle relevanten Inhalte in das Schriftstück aufzunehmen und dabei alle Regelungen zu beachten:
- Auflistung aller Komplementäre und Kommanditisten (Namen und Adressen) der KG
- Auflistung der Rechte, Pflichten und Rollen der einzelnen Gesellschafter innerhalb der Kommanditgesellschaft
- Geschäftsführung und Stellvertreter
- Name der Kommanditgesellschaft
- Sitz der Kommanditgesellschaft
- Gesellschaftszweck
- Dauer und Geschäftsjahr
- Gegenstand der Kommanditgesellschaft
- Gewinnverteilung
- Verlustverteilung und Beteiligungen
- Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen
- Ausschluss von Gesellschafter
- Haftungssummen
- Nachfolge
# 4: Einlagen und Eintrag ins Handelsregister
Bei einer KG-Gründung kommst du an einem Eintrag ins Handelsregister nicht vorbei. Bevor du jedoch zu der für dich zuständigen Behörde gehen kannst, musst du ein Geschäftskonto eröffnen und alle Kommanditisten müssen ihre Einlagen einzahlen.
Die Handelsregistereintragung erfolgt durch einen Notar. Es ist zwingend notwendig, dass alle Komplementäre und Kommanditisten den Eintrag vornehmen.
# 5: Anmeldungen bei den Behörden
Mit dem Handelsregister hast du aber noch nicht alle bürokratischen Hürden genommen.
Gewerbeanmeldung:
Da du im Handelsgewerbe tätig bist, musst du ein entsprechendes Gewerbe anmelden und dir somit eine Gewerbeerlaubnis holen. Dies solltest du zeitnah nach der KG-Gründung machen. Möglich ist eine Gewerbeanmeldung zum Beispiel Ordnungsämtern, Gewerbeämtern und Bürgerbüros.
Finanzamt:
Um geschäftsfähig zu sein, musst du beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Dafür musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
# 6: Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Du hast die KG-Gründung beinahe geschafft. Wurdest du steuerlich erfasst und hast einen Gewerbeschein, meldet sich innerhalb kurzer Zeit die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer bei dir. Wenn du eine KG gründen möchtest, bist du in Deutschland nämlich dazu verpflichtet, bei der IHK- Mitglied zu werden, ansonsten kannst du auch keine Kommanditgesellschaft gründen.
Die häufigsten Fehler bei einer KG-Gründung
Es gibt Fehler, die Gründer generell nicht begehen sollten – unabhängig davon, ob es sich um eine Kommanditgesellschaft oder eine andere Rechtsform handelt.
- Finanzen: Viele Firmengründer einer KG oder einer anderen Rechtsform unterschätzen den finanziellen Aufwand eines Gründungsvorhabens. Obwohl die Kosten bei einer Kommanditgesellschaft niedrig ausfallen, solltest du einen Finanzplan erstellen. Dieser dient dir für einen besseren Überblick. Zudem benötigst du ihn, wenn du externe Kapitalgeber benötigst.
- Standort: Vor der Wahl des Standorts solltest du eine Wettbewerbsanalyse durchführen. Diese zeigt dir nicht nur, wie es um die direkte Konkurrenz steht. Sie verdeutlich dir ebenfalls, ob dein präferierter Standort wirklich die beste Wahl für deine KG-Gründung ist.
- Überschätzung: Sei realistisch. Viele Gründer neigen zur Selbstüberschätzung und begehen dadurch Fehler, die unnötig sind. Selbstverständlich sollst du Vertrauen in dich, dein Angebot und deine KG haben. Aber nach der Gründung einer Kommanditgesellschaft musst du jede Entscheidung reflektieren, bevor du sie triffst. Lass dir Zeit. Gerade am Anfang verfügst du oft noch nicht über die Erfahrung, um aus dem Bauch heraus zu handeln.
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