Limited gründen: Diese Fakten solltest du kennen

Als Unternehmer möchtest du mit deiner originellen Dienstleistung oder deinem revolutionären Produkt endlich durchstarten. Du überlegst nur, welche Unternehmensform für die Gründung deines Startups geeignet ist. Von manchen Gründerkollegen hast du schon von der Limited gehört. Doch was ist das für eine Unternehmensform, welche Eigenschaften hat diese und was musst du zu der englischen Rechtsform alles wissen? Sollten deine Kenntnisse dazu noch limitiert sein, dann bist du hier genau richtig. Wir erklären dir, was du bei der Gründung einer Limited beachten musst.

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Gründung
Traumphase
Zwei Personen mit englischen Rechtsbüchern, Artikelbild zu Limited gründen, LEXROCKET Wissen
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© Mikhail Nilov - pexels.com
Definition

Was ist eine Limited?

Um eine Limited (Abkürzung: Ltd) zu gründen, musst du einige Fakten im Vorfeld kennen. Die Limited ist laut Definition eine nicht börsenorientierte, aber aktienbasierte Kapitalgesellschaft.

  • Vollständige Bezeichnung einer Limited ist „private company limited by shares“.
  • Es handelt sich bei der Limited (Ltd) um eine Rechtsform aus England.
  • Das heißt, dass bei der Gründung dieser Wirtschaftsgesellschaft, also der Limited, auch eine englische Satzung und ein englischer Gründungssitz erforderlich sind.
  • Kapitalgesellschaft auf Aktienbasis, die beschränkt haftbar ist. Ø Die Haftung begrenzt sich also nur auf das Firmenkapital.
  • Für das Gründungs- bzw. Stammkapital gibt es bei der Limited keinen festgelegten Mindest- bzw. Maximal-Betrag.
  • Du kannst die Rechtsform Limited nur innerhalb der EU gründen.
  • Um ein deutsches Äquivalent zu erhalten, müsstest du eine GmbH gründen oder eine UG gründen.

So gründest du eine Limited

Eine Limited (Ltd) in UK zu gründen ist im Vergleich zur Rechtsform GmbH oder zur UG in Deutschland einfacher.

  • Du kannst als natürliche oder auch als juristische Person eine englische Limited gründen.
  • Als Gründungsdokumente musst du dich um 1) das Memorandum of Association (=Gründungsurkunde) und 2) die Articles of Association (=Satzung) kümmern.
  • Die Angaben müssen auf dem Memorandum stehen:

    Ø Firmenname (Hierfür musst du im Vorfeld den richtigen Firmennamen finden)
    Ø Firmenadresse
    Ø Gesellschaftszweck
    Ø Haftungsbeschränkung
    Ø Die Höhe und Aufteilung des Gesellschaftskapitals
    Ø Vollständige Namen aller Gründungsgesellschafter und deren Anteile
  • Du kannst mit deinen Gesellschaftern der Limited die Satzung (Association) relativ frei zusammenstellen. Wie im Memorandum müssen auch im Gesellschaftsvertrag die Höhe des Stammkapitals und die Anteilsverwaltung enthalten sein.

    Zudem solltest du aufnehmen:
    Ø Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter.
    Ø Aufteilung der Gewinnausschüttung.
    Ø Zusammensetzung der Geschäftsführung sowie deren Aufgaben
  • Eine Limited/Ltd ist erst mit der Gründungsurkunde rechtskräftig („certificate of incorporation“). Geschäftsabschlüsse vor Rechtsfähigkeit sind nicht zulässig.
  • Um eine Limited/Ltd zu eröffnen, brauchst du einen Geschäftsführer (director) und einen oder mehrere Gesellschafter (shareholder), die namentlich im Gründungsvertrag stehen. Es ist also nicht möglich, eine Limited/Ltd anonym zu gründen.
  • Um eine Limited zu gründen, brauchst du nur ein Mindestkapital bzw. eine Einlage von einem Pfund. Das ist im Gegensatz zur GmbH beachtlich, da hier zur Gründung ein Mindestkapital von 25.000 € vorausgesetzt wird.
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Dauer einer Limited-Gründung

Im Normalfall dauert es zwischen einer und zwei Wochen, um eine Limited (Ltd) zu gründen.

Deine Limited muss in das englische Gesellschafts- bzw. Handelsregister (companies house) in Cardiff, Edinburgh oder Belfast eingetragen sein, da es sich bei der Limited um eine englische Rechtsform handelt.

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Gründung einer Limited nur in UK und nicht online möglich

Du kannst die Limited Company nur in Großbritannien gründen. Es ist zwar möglich, dass du deine Selbstständigkeit bzw. Ltd-Firma von deinem deutschen „Nebensitz“ oder deiner deutschen „Zweigniederlassung“ führst, der offizielle Hauptsitz und die Postadresse, die auf deiner Gründungsurkunde stehen, müssen sich jedoch in England, Wales, Schottland oder Nordirland befinden. Das „registered office“ in Großbritannien ist die Vertretung deiner Firma im UK.

Daraus resultiert, dass du die Limited nicht online gründen kannst. Du kannst dich zwar im Vorfeld ausführlich darüber informieren und Online-Angebote zur Beratung wahrnehmen, aber eine digitale Gründung einer Limited allein ist nicht möglich.

Falls du eine Limited (Ltd) gründen willst, verschaffe dir zusätzlich einen Überblick von allen anderen Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland sowie deren Eigenschaften.

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Eintragung im deutschen Handelsregister

Wenn du die Limited (Ltd) gründest und diese von Deutschland aus leiten willst, musst du für deine Firma eine Eintragung im deutschen Handelsregister durchführen.

Limited gründen: Vorteile und Nachteile

Es ist möglich, dass du als junger Start-Up-Unternehmer in Deutschland eine Limited gründest. Wäge vorher jedoch die Vor- und Nachteile der Unternehmensform einer Limited für dich ab.

1. Vorteile einer Limited

  • Um eine Limited (Ltd) zu gründen, hast du geringe Kosten bzw. du benötigst nur ein sehr geringes Gründungs-/Stammkapital: Du kannst bereits mit einem britischen Pfund (1 £) eine Limited (Ltd) gründen.
  • Du kannst die Limited (Ltd) schnell gründen: wenn du alle Voraussetzungen geklärt hast, kannst du die Gründung innerhalb von 24 Stunden erledigen.
  • Gründest du deine Limited (Ltd) in Großbritannien, benötigst du weder einen Notar noch einen Anwalt.
  • Eine Limited (Ltd) kann auch als Einpersonengesellschaft bestehen.
  • Du kannst den Gesellschaftsvertrag bzw. die Gesellschafter schnell und unkompliziert erneuern.
  • Die Gründung eines Limited ohne deutsche Niederlassung ist auch ohne notarielle Beglaubigung möglich.

2. Nachteile einer Limited

  • Gründest du eine Limited (Ltd) in Deutschland, musst du immer zwischen den britischen Gesetzen im Innenverhältnis und den deutschen Gesetzen im Außenverhältnis hin- und herspringen.
  • Du musst für deine deutsche Niederlassung der Limited Unternehmergesellschaft eine Handelsregistereintragung durchführen. Das bedeutet, der bürokratische und finanzielle Aufwand bleibt dir nicht erspart und die notarielle Beglaubigung ist in diesem Fall wieder nötig. Du musst dann auch alle wichtigen Dokumente von der englischen in die deutsche Amtssprache übersetzen.
  • Du musst mehr Zeit in die Buchführung investieren. Zum einem bist du laut Handelsgesetzbuch für die deutsche Finanzbehörde zur doppelten Buchführung nach GoBD verpflichtet, zum anderen musst du auch für das britische Finanzamt eine Bilanz führen. Was musst du sonst noch zur einfachen oder doppelten Buchführung wissen?
  • Für deine Limited (Ltd) brauchst du in Großbritannien eine Geschäfts- und Postadresse. Daher musst du auch mit Aufwand und Kosten für ein registered office in Übersee rechnen.

Diese Steuern musst du mit deiner Limited in Deutschland zahlen

Auch die deutschen Steuern kannst du durch die Limited (Ltd) nicht umgehen. Du hast zwar deinen offiziellen Firmensitz in Großbritannien, hast jedoch als Dienstleister ausschließlich deutsche Kunden oder du vertreibst dein Produkt nur in Deutschland, dann fällst du auch in das deutsche Steuersystem und musst für deine Selbstständigkeit Steuern bezahlen.

Die deutschen Steuerarten für Unternehmen im Überblick:

  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
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Jahresabschluss nach britischer Rechnungslegung

Obwohl du mit deiner Limited (Ltd) Teil des deutschen Steuersystems bist, musst du, da es sich um eine englische Rechtsform handelt, deinen Jahresabschluss nach britischer Rechnungslegung durchführen. Hole dir hierzu Unterstützung von einer Steuerfachkraft, welche auf britisches Recht und der Rechtsform Limited spezialisiert ist.

Mit welchem Bankkonto kannst du eine Limited gründen?

Viele Banken in Deutschland eröffnen nicht gerne ein Bankkonto für Kunden, die sich mit einer Limited/(Ltd) in die Selbstständigkeit gehen  wollen. Für viele Geldinstitute erscheint die Limited sehr risikoreich, da das nötige Mindestkapital so niedrig ist, weshalb sie die Kontoeröffnung ablehnen.  Hinzu kommt, dass es für Behörden oder Gläubiger aus Deutschland oder anderen Ländern schwierig ist, auf UK-Limited-Firmen zuzugreifen.

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Limited by Guarantee gründen

Im Unterschied zur Limited by Shares verteilt die Limited by Guarantee (LBG) keine Geschäftsanteile an die einzelnen Gesellschafter, sondern Garantien. Mit diesen versichern die Teilhaber, dass sie bei einer Insolvenz bis zu einer festgelegten Geldsumme für die Limited by Guarnatee haften. Insbesondere nicht-gewinnorientierte Betriebe wählen die Form der LBG, wie zum Beispiel Vereine oder NGOs.

Limited & Co. KG gründen

Du kannst die Limited (Ltd) auch als persönlich haftende Gesellschafter in eine Personengesellschaft einbeziehen. So entsteht die Limited & Co. KG. Das Haftungsrisiko der Gesellschaftsteilhaber bei einer Limited & Co. KG begrenzt sich dann auf den Firmenbesitz der Limited und der Kommanditgesellschaft. Auf diesem Weg ist das Privatvermögen der Gesellschafter abgesichert.

Was bringt eine irische Limited mit sich?

Wenn du mit dem Gedanken spielst, eine irische Limited zu gründen, solltest du hierfür auch einige Eigenschaften bzw. Fakten kennen:

  • Irland stellt ein weltweit gefragtes Land für Unternehmensstandorte dar.
  • Niedrige Unternehmenssteuer: Die Corporation Tax in Irland liegt bei 12,5 %. In Europa ist das einer der niedrigsten Steuersätze für Betriebe.
  • Neu gegründete Limiteds in Irland müssen in den ersten drei Jahren keine Unternehmenssteuern zahlen, wenn ihr Gewinn unter 320.000 Euro im Jahr beträgt.
  • In Irland gilt die Niederlassungsfreiheit.

Limited gründen nach dem Brexit?

Welche Änderungen der Brexit für Limiteds (Ltd) mit Zweigniederlassungen in Deutschland mit sich bringt, ist noch nicht vollständig geklärt. Einigt sich die EU mit Großbritannien diesbezüglich nicht, würde das ein Ende für diese Firmen mit der Rechtsform Limited in Deutschland bedeuten, da die Niederlassungsfreiheit nur für EU-Mitgliedsstaaten gilt. Entscheidet sich das Vereinte Königreich gegen diese Niederlassungsfreiheit, müssten sich viele deutsche Limiteds daraufhin eine GbR gründen oder eine OHG Gründung durchführen.

Fazit: Limited (Ltd) gründen Ja oder Nein?

Eine Limited (Ltd) zu gründen ist sowohl leicht als auch kompliziert. Die Limited (Ltd) ist eine britische Rechtsform, die du als deutscher Start-Up-Unternehmer gründen kannst. Du brauchst kein hohes Stammkapital und keinen Anwalt oder Notar. Ebenfalls die Bürokratie ist in Bezug auf die Limited (Ltd)-Gründung einfacher. Ein Limited-Unternehmen musst du allerdings in Großbritannien gründen. Daher stellt dein Limited-Unternehmen in Deutschland eine Art Zweigniederlassung dar. Hiermit beginnt der komplexere Teil, da du somit eigentlich sowohl ein deutscher als auch englischer Betrieb bist. Was die Buchführung, Handelsregistereintragung und Verwaltung deiner englischen Büros betrifft, machst du dir doppelte Arbeit.

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