Meisterpflicht im Handwerk: Regelungen rund um den Meistertitel

Du kannst gut mit Werkzeug umgehen, bist kreativ und mit den eigenen Händen etwas zu erschaffen liegt dir schon immer im Blut. Eigentlich bist du der geborene Meister im Handwerk. Deshalb hast du die Entscheidung getroffen, dein Talent und deine Passion zum Beruf zu machen und mit einem Handwerksbetrieb durchzustarten. Sicher hast du schon von der Meisterpflicht im Handwerk gehört.

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Gründung
Traumphase
Person mit Handschuh in einer Werkstatt beim Sägen eines Skateboards, Artikelbild zu Meisterpflicht im Handwerk, LEXROCKET Wissen
Foto: 
© Yaroslav Shuraev - pexels.com

Handwerkliches Unternehmen: Welche Optionen bei der Gründung gibt es?

Damit deine Karriere auch Hand und Fuß hat, musst du also im Vorfeld klären, für welches Handwerksgewerbe ein Meisterbrief verpflichtend ist. In der Handwerksbranche unterscheidet man zwischen:

  • 1. Handwerksberufe mit Meisterpflicht,
  • 2. Handwerksberufe ohne Meisterpflicht,
  • 3. Handwerksähnliche Berufe.

Du kannst dich also auf drei verschiedenen Arten mit und ohne Meisterbrief selbstständig machen.

1. Meisterpflichtige Handwerksberufe

Jeder, der sich in einem kreativen oder schaffenden Beruf verwirklichen will, weiß, dass die Begriffe Handwerk und Meister eng zusammengehören. Das Handwerk hat in Deutschland eine lange Tradition und der Meistertitel ist nach wie vor ein Zertifikat für Qualität. Bereits seit 1935 muss man einen Meisterbrief vorweisen, damit man sich mit seinem Handwerksberuf selbstständig machen kann. Gesetzlich festgelegt sind alle Bestimmungen bezüglich Ausbildung, Meisterprüfung und Meisterbrief in der Handwerksordnung (HWO) von 1953. In dieser Ordnung findest du auch eine offizielle Liste für jedes Handwerk, bei dem die Meisterpflicht besteht. Die Anlage A verzeichnet alle Handwerksberufe, für die du, im Falle einer Selbstständigkeit, eine Meisterprüfung ablegen musst.

Hier findest du eine Auswahl von meisterpflichtigen Gewerken nach Branchen:

Klassisches Bauwesen/Handwerk
  • Maurer und Betonbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Straßenbauer
  • Schornsteinfeger
  • Gerüstbauer
  • Metallbauer
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Tischler
  • Fliesen-, Platten-, Mosaikleger (seit 2020)
  • Betonstein- & Terazzohersteller (seit 2020)
  • Estrichleger (seit 2020)
  • Parkettleger (seit 2020)
  • Rollladen- & Sonnenschutztechniker (seit 2020)
Gestalterische Handwerker
  • Brunnenbauer
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Stuckateur
  • Maler und Lackierer
  • Glaser und Glasbläser
  • Friseur
  • Drechsler & Holzspielzeugmacher (seit 2020)
  • Böttcher/Fassbauer (seit 2020)
  • Behälter- & Apparatebauer (seit 2020)
  • Glasveredler (seit 2020)
  • Raumausstatter (seit 2020)
Elektronische/mechanische Handwerker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Zweiradmechaniker
  • Informationstechniker
  • Kraftfahrzeugmechaniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Elektrotechniker
  • Elektromaschinenbauer
  • Schilder- & Lichtreklamehersteller (seit 2020)
  • Orgel- & Harmoniumbauer (seit 2020)
Medizinbezogenes Handwerk
  • Chirurgie-Mechaniker
  • Augenoptiker
  • Hörakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker
Lebensmittel-Handwerk
  • Bäcker
  • Konditor
  • Fleischer

2. Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Demgegenüber gibt es Handwerksberufe, mit denen du dich ohne Meisterbrief selbstständig machen kannst. In der Gewerbeordnung findest du diese Berufe in der Anlage B Abschnitt 1 „Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht“. Auch eine Auswahl an nicht meisterpflichtigen Berufen lässt sich nach Branchen kategorisieren:

Schmuck-Handwerk
  • Uhrmacher
  • Graveur
  • Gold- und Silberschmied
  • Edelsteinschleifer
Gestalterisches Handwerk
  • Metallbildner
  • Metall- & Glockengießer
  • Holzbildhauer
  • Korb- und Flechtwerkgestalter
  • Glas- & Porzelanmaler
  • Keramiker
  • Instrumentenmacher
Mechanik-Handwerk
  • Schneidwerkzeugmechaniker
Textil-Handwerk
  • Maßschneider
  • Textilgestalter
  • Modisten
  • Kürschner
  • Schuhmacher
Lebensmittel-Handwerk
  • Brauer und Mälzer
  • Weinküfer
Handwerk im Medien-Bereich
  • Fotograf
  • Buchbinder
  • Drucker
Unser Tipp

Freiwillige Meisterprüfung möglich

Du kannst auch für einen zulassungsfreies Handwerk freiwillig die Meisterprüfung ablegen. Der Meisterbrief verdeutlicht deine Qualifikationen und Fähigkeiten. Dies kann dir bei der Neukundengewinnung hilfreich sein.

3. Handwerksähnliche Gewerbe

Als dritte Option hast du die Möglichkeit, einen handwerklichen Betrieb ohne Meisterpflicht zu führen, indem du dich für ein handwerksähnliches Gewerbe entscheidest. Die vollständige Liste steht in der Handwerksordnung Anlage B, Abschnitt 2. Im Folgenden sind einige handwerksähnliche Tätigkeiten nach Branchen zusammengestellt:

Handwerksähnliche Berufe in der Baubranche:

  • Bodenleger
  • Fuger (im Hochbau)
  • Betonbohrer & Betonschneider
  • Kabelverleger im Hochbau
  • Rohr- & Kanalreiniger
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster oder Türen)
  • Eisenflechter
  • Metallschleifer & -polierer

Handwerksähnliche Berufe in der Textil- und Kosmetikbranche:

  • Theater- & Ausstattungsmaler
  • Theaterkostümnäher
  • Änderungsschneider
  • Kosmetiker
  • Maskenbildner
  • Theaterplastiker
  • Requisiteur

Handwerksbetrieb gründen ohne Meister?

Vielleicht fragst du dich, ob du ein Unternehmen mit einem zulassungspflichtigen Handwerk auch ohne eine Meister-Qualifikation gründen kannst? Grundsätzlich lässt sich diese Frage mit „Ja“ beantworten. Damit du den sogenannten Meister-Zwang umgehen kannst, musst du hierfür einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Nach deinem erfolgreichen Gesellen-Abschluss musst du mindestens für sechs Jahre in deinem Beruf gearbeitet haben.
  • Altgesellenregelung: Du hast für mindestens vier Jahre eine leitende Funktion ausgeführt. Das bedeutet, dass du ein Team von Junggesellen betreut hast und für Projekte verantwortlich warst. Laut der Altgesellenregelung bist du einem Meister gleich.
  • Als letzte Ausnahmegenehmigung im Handwerk ohne Meister-Qualifikation hast du die Option mit einem Betriebsleiter. Du kannst in deinem Start-Up mehrere Mitarbeitende anstellen, die einen Meisterbrief vorzeigen können. Vergibst du die Stelle des Betriebsleiters an einen Meister, umgehst du ebenfalls den Meister-Zwang.

Wie kann man den Meister-Zwang umgehen?

Info

Neuregelung zur Umgehung des Meister-Zwangs

Diese Neuregelung gilt seit 2004 und ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO) in den Paragrafen 7b und 8 definiert.

Bestandsschutz: Neueinführung Meisterpflicht

Im Jahr 2004 hat die Regierung 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht befreit. Ausschlaggebend hierfür war, dass sich die Regierung eine Steigerung der Unternehmensgründungen erhofft hat. Diese Entscheidung hatte allerdings nur für ca. 15 Jahre bestand. Über den Lauf der Zeit hat sich die politische Meinung zur Wiedereinführung wieder zur Einführung der Meisterpflicht gewendet. Deshalb hat die Politik 2020 in einem neuen Gesetz 12 Gewerke ohne Meister zur Meisterpflicht zurückgeführt. Diese Berufe sind:

  1. Fliesenleger, Plattenleger, Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazohersteller
  3. Estrichleger
  4. Parkettleger
  5. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  6. Drechsler- und Holzspielzeugmacher
  7. Böttcher (Fassbauer)
  8. Behälter - und Apparatebauer
  9. Glasveredler
  10. Raumausstatter
  11. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  12. Orgel- und Harmonium-Bauer

Für diese Berufsgruppen besteht allerdings der sogenannte „Bestandsschutz“. Das bedeutet: Gewerke, die zwischen 2004 und 2019 ohne Meisterbrief gegründet wurden, haben auch weiterhin ohne Meister-Qualifikation bestand und das Recht auf Ausübung.

Mit welchen Kosten musst du rechnen?

Wenn du dich zur Selbstständigkeit im Handwerk entscheidest, musst du mit einigen Kosten rechnen. Zum einen musst du die schulischen Kosten für den Meisterbrief einplanen, zum anderen kommen weitere bürokratische Kosten auf dich zu, wenn du einen Handwerksbetrieb gründen willst.

Fazit

Willst du in Deutschland ein handwerkliches Unternehmen gründen, hast du drei Optionen:

1. Du kannst ein Handwerk wählen, in dem die Meisterpflicht gilt. Dann musst du im Regelfall eine Weiterbildung zum Meister absolvieren.

2. Falls du keine Meisterprüfung ablegen willst, kannst du dich auch für ein Handwerk ohne Meisterpflicht entscheiden.

3. Als letzte Option kannst du dich auch für ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterbrief entscheiden.

Zudem hast du mit der Altgesellenregelung oder der Einstellung eines Betriebsleiters mit Meister die Möglichkeit, ein Unternehmen mit zulassungspflichtigem Handwerk selbst ohne Meister zu gründen. Mit dem Bestandsschutz unterliegen 12 Berufe wieder der Meisterpflicht, die in einem Beschluss von 2004 hiervon befreit waren. Willst du im Handwerk selbstständig sein, musst du jedoch mit einigen Kosten rechnen, bevor du vollständig durchstarten kannst. Je nach Branche oder Berufsgruppe belaufen sich deine Ausgaben zwischen 5.000 – 12.000 Euro.

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