Minijob Krankenversicherung: Für wen gelten Kosten und Pflichten?
In deinem neu gegründeten Unternehmen läuft es nun schon seit einigen Monaten sehr gut und du hast ein starkes Team hinter dir, das alle Aufgaben gut erledigt. Dennoch bleiben einige Arbeiten auf der Strecke, wofür du 520-Euro-Kräfte einstellen willst. Als Arbeitgeber hast du bezüglich deiner Mitarbeiter einiges an Bürokratie zu beachten. Da in Deutschland das Thema Versicherungen eine große Rolle spielt, musst du als Chef das Versicherungs-1x1 kennen. Aber nicht nur du. Auch als Arbeitnehmer stellt man sich die Frage, ob man bei einem 520-Euro-Job krankenversichert ist? Im folgenden Beitrag erfährst du als Arbeitgeber, welche Fakten zur Krankenversicherung wichtig sind und ob Minijobber krankenversichert sind.
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Welche Regelungen gelten im Allgemeinen?
Von Beginn an musst du als Gründer wissen, ob deine Angestellten auf Minijob-Basis krankenversicherungspflichtig sind oder nicht. Grundsätzlich gilt: Sobald du Minijobber in einem Beschäftigungsverhältnis auf 520-Euro-Basis einstellst, müssen diese, wie alle Arbeitnehmer, krankenversichert sein. Sie unterliegen einer Versicherungspflicht. Seit 2009 besteht in Deutschland gemäß § 193 III VVG gesetzlich die Pflicht zur Krankenversicherung. Du als Arbeitgeber musst aber die Kosten für die Krankenversicherung von 520-Euro-Jobber nicht übernehmen. Einen Minijob ohne Krankenversicherung auszuführen ist allerdings nicht möglich. Daher sind die 520-Euro-Kräfte selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Informiere dich weiterhin, was neben dem Wissen über die Krankenversicherung noch zu einer guten Unternehmensführung gehört.
Welche pauschalen Beträge müssen Arbeitgeber zahlen?
Abgesehen vom Lohn, den du deinen 520-Euro-Kräften bezahlst, musst du dennoch mit einigen Versicherungskosten rechnen. Solange sich der Verdienst unter 520 Euro beläuft, zahlst du für deine Minijobber zwar keine Krankenversicherung, aber Sozialversicherung.
- Rentenversicherungspflicht: Als Arbeitgeber musst du deine Minijobber bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung registrieren. Das bedeutet, dass du Beiträge für die deutsche Rentenversicherung abführst, egal ob deine Angestellten unter oder über 520 Euro verdienen. Deine Minijobber können zwar auf die Rentenversicherung verzichten, hier gilt also keine Versicherungspflicht, dies müssen sie jedoch in einem schriftlichen Antrag bestätigen. Du zahlst als Arbeitnehmer 15 % Rentenversicherung.
- Krankenversicherung: Diese zahlst du nur dann, wenn deine Minijobber mehr als 520 Euro verdienen. Aber auch dann zahlst du nur 13 %. Für die restlichen 87 % müssen deine Arbeitnehmer selbst aufkommen. Auf die Krankenversicherung kann man auch als Minijobber nicht verzichten, hier gilt eine Versicherungspflicht.
- Pauschale Lohnsteuer: 2 %.
- Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung: Wenn du Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis auf 520-Euro-Basis einstellst, zahlst du für diese Sozialversicherungsabgaben keine Beiträge.
Neben den Versicherungen ist auch das Thema Steuern für dich als Startup-Unternehmer immer aktuell. Verschaffe dir einen Überblick, welche Steuerarten für dein Unternehmen wichtig sind.
Diese Optionen bestehen für Beschäftige
Es gibt verschiedene Varianten, wie Arbeitnehmer einer geringfügigen Beschäftigung die Krankenversicherung zahlen:
1. Die Krankenversicherung als Familienversicherung zum Minijob
Deine Angestellten auf 520-Euro-Basis müssen eigenständig keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie über Eltern oder Ehepartner familienversichert sind. Hier musst du jedoch auch sicherstellen, dass deine Minijobber die 520-Euro-Grenze nicht überschreiten.
2. Die freiwillige Krankenversicherung zum Minijob
Sind deine Beschäftigen ausschließlich auf 520-Euro-Basis angestellt, üben keinen Hauptberuf sondern nur den Minijob aus und sind nicht mehr Teil der Familienversicherung, müssen sie sich freiwillig bei einer Krankenversicherung melden. Dies kann entweder eine gesetzliche oder private Behörde sein. Freiwillig bezieht sich in diesem Fall auf die freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.
- Die gesetzliche Krankenversicherung zum Minijob: Entscheiden sich deine 520-Euro-Kräfte dazu, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, müssen sie für den gesamten Beitragssatz, also für alle Kosten der Krankenversicherung, selbst aufkommen. Das bedeutet, dass sie sowohl den Betrag für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer selbst bezahlen.
- Die private Krankenversicherung zum Minijob: Für 520-Euro-Kräfte, die sich bei einer privaten Krankenkasse versichern, entfällt der Pauschalbetrag für Arbeitgeber.
3. Die Krankenversicherung von Studenten zum Minijob
Stellst du Studierende als 520-Euro-Kräfte ein, musst du berücksichtigen, wie alt diese sind. Unter 25 Jahren sind sie in der Regel mit den Eltern familienversichert. Ab 25 Jahren fallen Studierende aus der Familienversicherung heraus und sie müssen sich zu einem Studenten-Tarif selbst versichern. Hierbei haben sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
4. Die Krankenversicherung von Rentner zum Minijob
Stellst du als Arbeitgeber Rentner ein, läuft deren Krankenversicherung entweder weiterhin über den Rentenversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkasse oder aber über die private Krankenversicherung, die bereits vorher bestand.
5. Die Krankenversicherung bei Kleingewerbe und 520-Euro-Job
Hast du hauptberuflich als Selbstständiger ein Kleingewerbe angemeldet, besteht für dieses ebenfalls die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, du musst dich für dieses Hauptarbeitsverhältnis selbst vollständig krankenversichern. Deine Krankenversicherung von deinem Hauptberuf gilt dann auch für den Minijob. Du hättest eventuell Anspruch auf eine Familienversicherung, wenn dein Verdienst aus beiden Einkünften weniger als 525 Euro im Monat betragen würde. Dies ist jedoch bei einem Minijob plus Kleingewerbe eher unrealistisch.
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