Nebenberuflich selbstständig machen: Chancen und Risiken im Überblick

Der Chef nervt, die täglichen Aufgaben sind langweilig und die Kollegen waren auch schon einmal besser gelaunt – da kommt man schnell auf die Idee, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Allerdings will dieser Schritt gut überlegt sein, selbst wenn du deine Tätigkeit nur in geringem Umfang und im Nebenjob planst. Trotzdem kostet es Zeit, Geld, Nerven und nicht zuletzt eine gute Geschäftsidee.

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Frau mit Schürze an einer Töpferscheibe Artikelbild von Lexware
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 |  Zuletzt aktualisiert am:02.02.2024

Selbstständig im Nebenerwerb: Das musst du wissen

Tatsächlich entscheidet sich die Mehrzahl der Existenzgründerinnen und -gründer dafür, sich mit ihrer Idee zunächst nebenberuflich, also als Sidepreneur, selbstständig zu machen und zum Beispiel ein Kleingewerbe anzumelden oder freiberuflich zu arbeiten. Ein Grund dafür ist die Absicherung durch den (Noch-)Arbeitgeber. Denn wer hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig ist, genießt die Vorteile beider Welten: Das regelmäßige Einkommen, die Absicherung und sozialen Leistungen durch die Hauptbeschäftigung sowie die Möglichkeit durch die Gründung nebenbei seine Geschäftsidee zu verwirklichen.

Nebenerwerb: Wann spricht man von einem Nebenjob?

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, bedeutet aber auch, dass du nicht deine gesamte Energie und Arbeitskraft in die nebenberufliche Tätigkeit stecken kannst. Denn für die nebenberufliche Existenzgründung hat der Gesetzgeber klare Vorschriften erlassen. An diesen kannst du dich orientieren, wenn du planst, dich nebenbei selbstständig zu machen und mit deiner Idee durchzustarten.

Die Voraussetzungen:

  1. Einkommen: Die Einnahmen, die du durch deine nebenberufliche Selbstständigkeit erwirtschaftest, dürfen nicht höher sein als dein Arbeitsentgelt aus deiner regulären Tätigkeit als Angestellter. Es gilt somit eine Verdienstgrenze für Sidepreneure.
  2. Arbeitszeit: Mehr als 18 Stunden pro Woche darfst du nicht für deine Existenzgründung aufwenden, sonst verübst du die selbstständige Tätigkeit nicht mehr nur in Teilzeit.

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Aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen

Auch als Arbeitsloser kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen. – Einer Gründung steht also an sich nichts im Weg. Die Agentur für Arbeit setzt dabei jedoch die wöchentliche Arbeitszeit etwas niedriger an. Wenn du Arbeitslosengeld I oder II beziehst, darfst du lediglich 15 Stunden pro Woche arbeiten und eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ohne deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Du kannst also auch aus der Arbeitslosigkeit nebenberuflich gründen. Zudem musst du beim Bezug von Arbeitslosengeld auf die Verdienstgrenze achten. Bekommst du ALG I liegt der Freibetrag bei 165 Euro, bei ALG II sind es sogar nur 100 Euro monatlich.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Tatsächlich entscheidet sich die Mehrzahl der Existenzgründerinnen und -gründer dafür, sich mit ihrer Geschäftsidee zunächst als Sidepreneur nebenbei selbstständig zu machen und nebenberuflich ein Kleingewerbe anzumelden oder freiberuflich zu arbeiten. Ein Grund dafür ist die Absicherung durch den (Noch-)Arbeitgeber.

Denn wer hauptberuflich angestellt ist und sich nebenberuflich auf den Pfad der Selbstständigkeit begibt, genießt die Vorteile beider Welten: Das regelmäßige Arbeitseinkommen, die Absicherung und sozialen Leistungen durch die Tätigkeit im Hauptjob sowie die Möglichkeit, durch die Gründung nebenbei seine Geschäftsidee zu verwirklichen. Sofern du noch für einige Zeit bei deinem Arbeitgeber bleiben möchtest, solltest du ihn bei deinem geplanten Vorgehen in Bezug auf die nebenberufliche Selbstständigkeit ins Boot holen – er wird das sicherlich zu schätzen wissen. Denn Offenheit und Fairness sind wichtig für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis.

Es spricht außerdem nicht viel dagegen, deinen Vorgesetzten darüber zu informieren, dass du dich nebenberuflich selbstständig gemacht hast. Denn verbieten kann er oder sie dir eine nebenberufliche Existenzgründung ohnehin nicht – solange du dich an einige Regelungen hältst:

  • Deine Geschäftsidee steht nicht in Konkurrenz zum Konzept deines Arbeitgebers.
  • Du nutzt deine Kontakte nicht dafür, Kunden für deine nebenberufliche Selbstständigkeit abzuwerben.
  • Du bringst trotz der nebenberuflichen Selbstständigkeit vollen Einsatz in deinem Hauptjob.
  • Deine nebenberufliche Existenzgründung lässt dir trotzdem noch genug Zeit, um dich zu erholen.

Vorteile nebenberuflicher Selbstständigkeit

Die selbstständige Nebentätigkeit bedeutet zwar mehr Arbeit, kann dir dafür aber auch eine ganze Reihe an Vorteilen bringen – so beispielsweise:

Hohe Motivation

 

Wenn du Sidepreneur bist und selbstständig nebenberuflich arbeitest, hast du dir vermutlich ein Gebiet für die Gründung ausgesucht, das dir viel Freude macht und womöglich leicht von der Hand geht. Entsprechend fühlt sich die Arbeit zunächst gar nicht danach an und du wirst mit vollem Elan deiner Geschäftsidee und einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. Das ist ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit.

Keine finanziellen Sorgen

 

Im Gegensatz zu Gründern, die ausschließlich selbstständig sind, hast du immer noch das Einkommen aus deinem eigentlichen Job, wenn du hauptberuflich angestellt bist und dich nebenberuflich in die Selbstständigkeit begibst. Das nimmt in den ersten Wochen und Monaten einigen Druck aus dem Vorhaben, denn du musst nicht sofort nach der Gründung Gewinn für deine nebenberufliche Selbstständigkeit erwirtschaften.

Raum für Experimente

 

Die finanzielle Absicherung durch den Hauptjob bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich: So kannst du in aller Ruhe ausprobieren, ob deine Geschäftsidee etwas taugt oder ob du noch an der einen oder anderen Stellschraube drehen musst, um dich erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu machen.

Selbstbestimmtes Arbeiten

 

Selbstständig zu sein, bedeutet keinen Chef zu haben – das gilt natürlich auch dann, wenn du nebenbei selbstständig bist.

Erwerb neuer Kenntnisse

 

Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, lernt in jedem Fall neue Dinge. Ob es um Verhandlungen mit Lieferanten und Dienstleistern, Gespräche mit Kunden oder Fragen der Buchhaltung und Steuer geht – durch einen selbstständigen Nebenerwerb wirst du mit Sicherheit nicht dümmer. Im Gegenteil: Vermutlich lernst du viel bei deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit dazu und musst dich ggf. auch mit Dingen beschäftigen, die bisher keine Rolle bei deiner hauptberuflichen Tätigkeit für dich gespielt haben. Und genau darüber kann sich auch dein Arbeitgeber freuen. Denn die neuen Kenntnisse wirst du auch in deinem Hauptjob anwenden. Zumindest solange du nur nebenberuflich selbstständig bist und nicht komplett selbstständig auf eigenen Beinen stehst.

Die wichtigsten Schritte, um sich selbstständig im Nebenerwerb zu machen

Ob du im Nebenerwerb gründen möchtest oder gleich den Schritt in die komplette Selbstständigkeit wagst, macht meist im Hinblick auf die Gründung keinen Unterschied – jedenfalls was die Formalitäten bei der Selbstständigkeit angeht. Folgende Punkte solltest du unbedingt beachten, wenn du planst, dich nebenberuflich selbstständig zu machen:

Anmeldung

 

Du musst deine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden und damit die zuständigen Behörden darüber informieren, dass du eine Nebentätigkeit aufnimmst. Sofern du zunächst als Freiberuflerin oder Freiberufler starten möchtest, reicht in der Regel eine kurze Erklärung zur Selbstständigkeit dem Finanzamt gegenüber. Denn als Angehöriger der freien Berufe bist du auch von der Gewerbesteuer befreit. Wenn deine Selbstständigkeit nicht zu den freien Berufen zählt, kommst du allerdings nicht in den Genuss dieses Vorzugs. Du musst dein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Das Gewerbeamt informiert im nächsten Schritt sowohl das Finanzamt als auch die zuständige Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer über deine nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn bei diesen musst du dich ebenfalls anmelden und Beiträge zahlen, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst.

Formulare

 

Nach der Anmeldung beim Finanzamt erhältst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier trägst du so viele Informationen wie möglich zu deiner Geschäftsidee und deiner Selbstständigkeit ein, denn anhand dieses Bogens wird vom Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuer geschätzt. Du bekommst in diesem Schritt auch deine Steuernummer, die du zukünftig auf deinen Rechnungen angibst.

 

Steuern

 

Für das Finanzamt macht es keinen Unterschied, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig – Steuern musst du zahlen. Allerdings kannst du dich zu Beginn deiner Selbstständigkeit von der Umsatzsteuerbefreien lassen. Diese sogenannte Kleinunternehmerregelung gilt, wenn du als nebenberuflich Selbstständiger weniger als 22.000 Euro Umsatz (Achtung: nicht mit Gewinn verwechseln!) pro Jahr machst. Für die Einkommensteuer gibt es jedoch keine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen. Sowohl für deine Hauptbeschäftigung als auch für deinen Nebenjob musst du eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen, wenn du dich selbstständig gemacht hast. Gewerbesteuer wird in der Regel erst dann fällig, wenn du den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr überschreitest.

Rechtsform

 

Jedes Unternehmen in Deutschland braucht eine Rechtsform. Die Entscheidung, welche du für dein Unternehmen bzw. für deine nebenberufliche Selbstständigkeit wählen solltest, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Denn die Rechtsform hat zum Beispiel einen Einfluss auf deine Haftung sowie die Vorschriften zur Buchhaltung und Steuer wie z. B. der Einkommensteuererklärung. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler, die sich (nebenberuflich) selbstständig machen, werden Einzelunternehmer. Denn damit sind die wenigsten Anforderungen verbunden. Ob diese Rechtsform jedoch auch für dein Unternehmen passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Wir empfehlen dir, dich zum Einstieg genau über die einzelnen Rechtsformen zu informieren.

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Nebenberufliche Selbstständigkeit und Rechtsformen

Welche Rechtsform die richtige für deine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, hängt von Faktoren wie der Haftung, dem Mindestkapital, der Anzahl der beteiligten Personen und dem Verwaltungsaufwand ab. Wer sich nebenbei selbstständig macht, entscheidet sich häufig für ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH. Eine OHG beispielsweise ist für die nebenberufliche Selbstständigkeit eher ungeeignet, da sie erst bei mehreren 100.000 Euro Jahresumsatz Sinn macht und Nachteile bei der Haftung mit sich bringen kann. 

Versicherungen

 

Arbeitnehmern fällt vielleicht zunächst die Sozialversicherung ein, wenn sie an berufliche Versicherungen denken. Tatsächlich kannst du die Sozialversicherungen – also Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung – zunächst ignorieren, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Denn die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin durch deine Hauptbeschäftigung abgeführt. Bei der Krankenversicherung muss das nicht zwingend so sein. Solange du unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, werden die zusätzlichen Einnahmen, die du aus deiner Existenzgründung erwirtschaftest, auf deine Einkünfte aus deinem Hauptjob angerechnet. Das bedeutet konkret: Du musst höhere Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Solltest du familienversichert sein, musst du ebenfalls auf dein Einkommen aus der Selbstständigkeit achten – übersteigst du mit den Einnahmen aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit die monatliche Grenze, bist du krankenversicherungspflichtig. Für alle Einkünfte darüber musst du selbst eine Krankenversicherung abschließen.

Nebengewerbe ummelden: So funktioniert es

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig gemacht hast, können drei Ereignisse es nötig machen, dass du dein Nebengewerbe ummelden musst:

  • Du erweiterst dein Angebot innerhalb deines Nebengewerbes, was Produkte oder Dienstleistungen angeht.
  • Der Tätigkeitsbereich deines Nebengewerbes ändert sich.
  • Der Standort bzw. der Betriebssitz deines Unternehmens ändert sich innerhalb derselben Stadt.

Tritt einer dieser Fälle ein, musst du die neue Situation deines Nebengewerbes beim Gewerbeamt melden. Transparenz gehört zur Anzeigepflicht Gewerbetreibender und ist in der Gewerbeordnung geregelt. In manchen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeummeldung mittlerweile auch online möglich. Wichtig ist nur, dass du die Ummeldung deines Gewerbes zeitnah erledigst, sonst riskierst du Strafen von bis zu 1.000 Euro.

Ziehst du in eine andere Stadt um, ist es mit dem Ummelden deines Nebengewerbes nicht getan. Im ersten Schritt musst du dein Unternehmen im Gewerbeamt abmelden und im zweiten Schritt in der Behörde der neuen Stadt wieder anmelden. Wenn du dir unsicher bist, hilft dir die IHK mit einer Beratung für dein Nebengewerbe auf die Sprünge. Nicht immer entwickelt sich dein Unternehmen bzw. Gewerbe wie geplant und du entscheidest dich vielleicht, dein bestehendes Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe umzumelden. Das stellt kein Problem dar, auch diese Veränderung von Hauptgewerbe zu Nebengewerbe kannst du mithilfe des Gewerbeamtes ganz leicht durchführen.

Mit welchen Ideen kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?

Theoretisch weißt du jetzt, was du beachten musst, wenn du dich nebenbei selbstständig machen willst – dir fehlt nur noch die zündende Idee, mit was? Hier ein paar konkrete Tipps: Du könntest zum Beispiel: 

  • nebenberuflich in der Pflege und Betreuung selbstständig werden
  • dich nebenberuflich im Handwerk selbstständig machen (als Schreiner/in, Gärtner/in, Friseur/in …)
  • nebenberuflich einen Online-Shop erstellen und betreiben
  • dich freiberuflich bzw. im Nebenjob als Content Creator, Social-Media-Manager/in, Programmierer/in, Kosmetiker/in, Fotograf/in, Musiker/in, Maler/in, Designer/in, Event-Planer/in … selbstständig machen
  • oder auch ganz unspektakulär eine Gewerbeanmeldung als Steuerberater/in veranlassen und eigenständig Auftraggeber im Bereich der Buchführung betreuen

Im Grunde genommen sind dir keine Grenzen gesetzt, wenn du über das fachliche Know-how verfügst. Sind deine Umsätze nicht zu hoch, kannst du in diesen Bereichen ein Kleingewerbe anmelden und von den Regelungen für Kleinunternehmer profitieren. Mit einem Umsatz unter 22.000 Euro jährlich bist du beispielsweise von der Umsatzsteuer befreit.

Info

Welche Versicherungspflichten habe ich, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Ob deine nebenberufliche Selbstständigkeit Einfluss auf deine Krankenversicherung hat, hängt von deinem Arbeitseinkommen und den individuellen Gegebenheiten ab (z. B. der wirtschaftlichen Bedeutung der Nebentätigkeit, der Beschäftigung von Mitarbeitern). Wichtig ist, dass du deine Krankenkasse über die Art, den Umfang und die Nachrangigkeit deiner Nebentätigkeit informierst. Die Krankenkasse muss dann die Tätigkeit als nebenberuflich anerkennen.

Solltest du irgendwann deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausbauen, hat das Folgen für die Krankenversicherungspflicht und die Sozialversicherungspflicht. Für beide Versicherungen bist du dann selbst verantwortlich.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Selbstständigkeit neben dem Beruf

Wer sich neben der Arbeit selbstständig machen möchte, muss nicht nur an die entsprechenden Genehmigungen denken, sondern wälzt meist auch einige Probleme. Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema „nebenberufliche Selbstständigkeit“ gesammelt und beantwortet.

Mit welchen Ideen oder Tätigkeiten kann ich mich neben dem Beruf selbstständig machen?

 

Nicht alle Ideen oder Vorhaben eignen sich, um sich damit nebenberuflich selbstständig zu machen. Am besten ist es, wenn du dir zunächst ein tragfähiges Geschäftsmodell deiner nebenberuflichen Tätigkeit überlegst und einen Businessplan erstellst. So weißt du auch schnell, welche Investitionen auf dich zukommen und kannst dein Vorhaben gegebenenfalls noch einmal überdenken.

Kann ich mich auch ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?

 

Klingt zunächst vielleicht etwas abwegig, ist aber tatsächlich möglich: Auch ohne Hauptjob kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen. So können beispielsweise Studentinnen und Studenten nebenberuflich ein Gewerbe gründen oder als Freiberufler arbeiten. Wichtig ist dabei, dass die oben beschriebenen Grenzen eingehalten werden.

Sollte ich ein Unternehmen gründen, wenn ich mich neben der Arbeit selbstständig machen möchte?

 

Du musst nicht zwingend eine GmbH gründen, wenn du neben dem Job selbstständig sein möchtest. Ob du dich für oder gegen eine bestimmte Rechtsform entscheidest, hängt von deinen Plänen ab. Als Angehöriger der freien Berufe könnte es sich mehr lohnen, als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin zunächst selbstständig zu sein. Wenn du dir unsicher bist, welche Unternehmensform die richtige für dich sein könnte, kannst du einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten gibt es für Nebengewerbe?

 

Wenn du noch in der Planungsphase deines Nebenerwerbs bist, solltest du bei deiner Kommune oder deinem Landkreis nachfragen, ob dort Zuschüsse oder Fördermittel beantragt werden können. Ein guter Ansprechpartner für diese Frage ist außerdem die IHK.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit den Hauptberuf zu machen?

 

Wann der Zeitpunkt gekommen ist, um von der nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln, hängt von vielen unterschiedlichen Kriterien ab. Hinweise darauf, dass die Zeit reif ist, sind zum Beispiel:

  • Eine regelmäßige Auftragslage
  • Routine bei der Bearbeitung von Aufträgen
  • Der Wunsch, mehr Zeit für das eigene Business zu haben

Grundsätzlich sollte der Schritt von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit aber gut überlegt sein, denn sobald du mit deinem Business nicht mehr nur in Teilzeit selbstständig bist, ändern sich die Rahmenbedingungen und damit auch die Steuerbelastung sowie die Beiträge zu den Versicherungen.

 

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