Nebenberuflich selbstständig machen

Der Chef nervt, die täglichen Aufgaben sind extrem langweilig und die Kollegen waren auch schon einmal besser gelaunt – da kommt man schnell auf die Idee, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Allerdings will dieser Schritt gut überlegt sein, denn auch wenn du nur in geringem Umfang und im Nebenjob dein Vorhaben bzw. deine Tätigkeit planst und ausübst, kostet es trotzdem Zeit, Geld, Nerven und eine gute Geschäftsidee.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Traumphase
Gründung
Neonschild "Do something great", Artikelbild zu Nebenberuflich selbstständig, LEXROCKET Wissen
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© Clark Tibbs - unsplash.com

Selbstständig im Nebenerwerb: Das musst du wissen

Tatsächlich entscheidet sich die Mehrzahl der Existenzgründer dafür, sich mit ihrer Geschäftsidee zunächst als Sidepreneur nebenbei selbständig zu sein und nebenberuflich ein Kleingewerbe anzumelden oder freiberuflich zu arbeiten. Ein Grund dafür ist die Absicherung durch den (Noch-)Arbeitgeber. Denn wer hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig ist, genießt die Vorteile beider Welten: Das regelmäßige Einkommen, die Absicherung und sozialen Leistungen durch die Tätigkeit im Hauptjob und die Möglichkeit durch die Gründung, nebenbei seine Geschäftsidee zu verwirklichen.

Nebenerwerb: Wann spricht man von einem Nebenjob?

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, bedeutet aber auch, dass du nicht deine gesamte Energie und Arbeitskraft in die nebenberufliche Tätigkeit stecken kannst. Denn für die nebenberufliche Existenzgründung hat der Gesetzgeber klare Vorschriften erlassen, an denen du dich orientieren kannst, wenn du planst, dich nebenberuflich selbstständig zu machen und mit deiner Geschäftsidee durchzustarten.

Die Voraussetzungen:

  1. Einkommen: Die Einnahmen, die du durch deine nebenberufliche Selbstständigkeit erwirtschaftest, dürfen nicht höher sein als dein Arbeitsentgelt aus deiner regulären Tätigkeit als Angestellter. Es gilt somit als Verdienstgrenze für Sidepreneure.
  2. Arbeitszeit: Mehr als 18 Stunden pro Woche darfst du nicht für deine Existenzgründung aufwenden, sonst verübst du die selbstständige Tätigkeit nicht mehr nur in Teilzeit.
Unser Tipp

Aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen

Auch als Arbeitsloser kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen. – Einer Gründung steht also an sich nichts im Weg. Die Agentur für Arbeit setzt dabei jedoch die wöchentliche Arbeitszeit etwas niedriger an. Wenn du Arbeitslosengeld (ALG) I oder II beziehst, darfst du lediglich 15 Stunden pro Woche arbeiten und eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ohne deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Du kannst also auch aus der Arbeitslosigkeit nebenberuflich gründen. Zudem musst du beim Bezug von Arbeitslosengeld auf die Verdienstgrenze achten. Bekommst du ALG I liegt der Freibetrag bei 165 Eur0, bei ALG II, sind es sogar nur 100 Euro monatlich.

Nebenberuflich selbstständig: Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Sofern du noch für einige Zeit bei deinem Arbeitgeber bleiben möchtest, solltest du ihn bei deinem geplanten Vorgehen in Bezug auf die nebenberufliche Selbstständigkeit ins Boot holen – er wird das sicherlich zu schätzen wissen. Denn Offenheit und Fairness kommen gut an.

Es spricht außerdem nicht viel dagegen, deinen Vorgesetzten über die nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Denn verbieten kann er oder sie dir eine nebenberufliche Existenzgründung ohnehin nicht, solange du dich an einige Regelungen hältst:

  • Deine Geschäftsidee steht nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber.
  • Du nutzt deine Kontakte nicht dafür, Kunden für deine nebenberufliche Selbstständigkeit abzuwerben.
  • Du bringst trotz der nebenberuflichen Selbständigkeit vollen Einsatz in deinem Hauptjob.
  • Deine nebenberufliche Existenzgründung lässt dir trotzdem noch genug Zeit, um dich zu erholen.

Sich nebenberuflich selbstständig machen: Die Vorteile

Die selbstständige Nebentätigkeit bedeutet zwar mehr Arbeit, kann dir dafür aber auch eine ganze Reihe Vorteile bringen – zum Beispiel diese hier:

  • Hohe Motivation: Wenn du Sidepreneur bist und selbstständig nebenberuflich arbeitest, hast du dir vermutlich ein Gebiet für die Gründung ausgesucht, dass dir viel Freude macht und womöglich leicht von der Hand geht. So fühlt sich die Arbeit zunächst gar nicht danach an und du wirst mit vollem Elan deiner Geschäftsidee und einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. – Das ist ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit.
  • Keine finanziellen Sorgen: Im Gegensatz zu Gründern, die ausschließlich selbstständig sind, hast du immer noch das Einkommen aus deinem eigentlichen Job, wenn du hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig bist. Das nimmt in den ersten Wochen und Monaten einigen Druck aus dem Vorhaben, denn du musst nicht sofort nach der Gründung und in erster Linie Gewinn für deine nebenberufliche Selbstständigkeit erwirtschaften.
  • Raum für Experimente: Die finanzielle Absicherung durch den Hauptjob bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich. So kannst du in aller Ruhe ausprobieren, ob deine Geschäftsidee etwas taugt oder ob du noch an der einen oder anderen Stellschraube drehen musst, um erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu sein und diese weiterhin ausüben zu können.
  • Selbstbestimmtes Arbeiten: Selbstständig zu sein bedeutet keinen Chef zu haben – das gilt natürlich auch dann, wenn du nebenbei selbstständig bist.
  • Erwerb neuer Kenntnisse: Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, lernt in jedem Fall neue Dinge. Ob das Verhandlungen mit Lieferanten und Dienstleistern, Gespräche mit Kunden oder Fragen der Buchhaltung und Steuer sind  – durch einen selbstständigen Nebenerwerb wirst du mit Sicherheit nicht dümmer. Im Gegenteil: Vermutlich lernst du viel bei deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit dazu und musst dich ggf. auch mit Dingen beschäftigen, die bisher keine Rolle bei deiner hauptberuflichen Tätigkeit für dich gespielt haben. Und genau darüber kann sich auch dein Arbeitgeber freuen. Denn die neuen Kenntnisse wirst du auch in deinem Hauptjob anwenden. Zumindest solange du nur nebenberuflich selbstständig bist und nicht komplett selbstständig und auf eigenen Beinen stehst.

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Selbstständig im Nebenerwerb: Die Schritte

Ob du im Nebenerwerb gründen möchtest oder gleich den Schritt in die komplette Selbstständigkeit wagst, macht meist im Hinblick auf die Gründung keinen Unterschied – jedenfalls was die Formalitäten bei der Selbstständigkeit angeht. Folgende Punkte solltest du unbedingt beachten, wenn du planst, dich nebenberuflich selbstständig zu machen:

  • Anmeldung: Du musst deine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden und damit die zuständigen Behörden darüber informieren, dass du eine Nebentätigkeit aufnimmst. Sofern du zunächst als Freiberufler starten möchtest, reicht in der Regel eine kurze Erklärung zur Selbstständigkeit dem Finanzamt gegenüber. Denn als Angehöriger der freien Berufe bist du auch von der Gewerbesteuer befreit. Wenn deine Selbstständigkeit nicht zu den freien Berufen zählt, kommst du leider allerdings nicht in den Genuss dieses Vorzugs. Du musst dein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Das Gewerbeamt informiert im nächsten Schritt sowohl das Finanzamt als auch die zuständige Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer über deine nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn hier musst du dich ebenfalls anmelden und Beiträge zahlen.
  • Formulare: Nach der Anmeldung beim Finanzamt bekommst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier trägst du so viele Informationen wie möglich zu deiner Geschäftsidee und deiner Selbstständigkeit ein, denn anhand dieses Bogens wird vom Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuer geschätzt. Du bekommst in diesem Schritt auch deine Steuernummer, die du zukünftig auf deinen Rechnungen angibst.
  • Steuern: Für das Finanzamt macht es keinen Unterschied, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig bist – Steuern musst du zahlen. Allerdings kannst du dich zu Beginn deiner Selbstständigkeit von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diese sogenannte Kleinunternehmerregelung gilt, wenn du als nebenberuflich Selbstständiger weniger als 22.000 Euro Umsatz (Achtung: nicht mit Gewinn verwechseln!) pro Jahr machst. Für die Einkommenssteuer gibt es jedoch keine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen. Sowohl für deinen Hauptjob als auch für deinen Nebenjob musst du eine Steuererklärung abgeben und Einkommenssteuer zahlen. Gewerbesteuer wird in der Regel erst dann fällig, wenn du den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr überschreitest.
  • Rechtsform: Jedes Unternehmen in Deutschland braucht eine Rechtsform. Die Entscheidung, welche Rechtsform du für dein Unternehmen bzw. für deine nebenberufliche Selbstständigkeit wählen solltest, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Denn die Rechtsform hat zum Beispiel einen Einfluss auf deine Haftung und die Vorschriften zur Buchhaltung und Steuer wie z.B. der Einkommensteuererklärung. Viele Freiberufler, die sich selbstständig machen, werden Einzelunternehmer. Denn damit sind die wenigsten Anforderungen verbunden. Ob diese Rechtsform jedoch auch für dein Unternehmen passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Wir empfehlen dir zum Einstieg in die Thematik unseren Artikel zum Thema Rechtsformen für Unternehmen.
  • Versicherungen: Arbeitnehmern fällt vielleicht zunächst die Sozialversicherung ein, wenn sie an berufliche Versicherungen denken. Tatsächlich kannst du die Sozialversicherungen, also Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zunächst ignorieren, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Denn die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin durch deinen Hauptjob abgeführt. Bei der Krankenversicherung muss das nicht zwingend so sein. Solange du unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, werden die zusätzlichen Einnahmen, die du aus deiner Existenzgründung erwirtschaftest, auf deine Einkünfte aus deinem Hauptjob angerechnet. Bedeutet konkret: Du musst höhere Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst. Solltest du familienversichert sein, musst du ebenfalls auf dein Einkommen aus der Selbstständigkeit achten - übersteigst du mit den Einnahmen aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit die monatliche Grenze von 470 Euro (2022), bist du krankenversicherungspflichtig. Für alle Einkünfte darüber, musst du selbst eine Krankenversicherung abschließen. Mehr rund um das Thema private Versicherungen erfährst du in diesem Beitrag.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Selbstständigkeit neben dem Beruf

Wer sich neben dem Beruf selbstständig machen möchte, muss nicht nur an die entsprechenden Genehmigungen denken, sondern wälzt meist auch einige Probleme. Unser Service für dich: Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit gesammelt und geben dir eine kurze Antwort, mit der du weiterarbeiten kannst.

Mit welchen Ideen oder Tätigkeiten kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?

Das ist in der Tat eine wichtige Frage, denn nicht alle Ideen oder Vorhaben eignen sich dafür, um sich damit selbstständig zu machen. Am besten ist es, wenn du dir zunächst ein tragfähiges Geschäftsmodell deiner nebenberuflichen Tätigkeit überlegst und einen Businessplan erstellst. So weißt du auch schnell, welche Investitionen auf dich zukommen und kannst dein Vorhaben gegebenenfalls noch einmal überdenken.

Kann ich mich auch ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?

Klingt zunächst vielleicht etwas abwegig, ist aber tatsächlich möglich: Auch ohne Hauptjob kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen. So können beispielsweise Studenten nebenberuflich ein Gewerbe gründen oder als Freiberufler arbeiten. Wichtig ist dabei, dass die oben beschriebenen Grenzen eingehalten werden.

Sollte ich ein Unternehmen gründen, wenn ich mich neben dem Beruf selbstständig machen möchte?

Du musst nicht zwingend eine GmbH gründen, wenn du neben dem Job selbstständig sein möchtest. Ob du dich für oder gegen eine bestimmte Rechtsform entscheidest, hängt von deinen Plänen ab. Als Angehörige:r der freien Berufe könnte es sich mehr lohnen, als Einzelunternehmer:in zunächst selbstständig zu sein. Wenn du dir unsicher bist, welche Unternehmensform die richtige für dich sein könnte, kannst du einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Mit der Steuerberatersuche findest du schnell einen passenden Partner.

Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten gibt es für das Nebengewerbe?

Wenn du noch in der Planungsphase deines Nebenerwerbs bist, solltest du bei deiner Kommune oder deinem Landkreis nachfragen, ob dort Zuschüsse oder Fördermittel beantragt werden können. Ein guter Ansprechpartner für diese Frage ist außerdem die IHK. Oder du nutzt direkt den Fördermittel-Finder von LEXROCKET, um passende Förderprogramme für Sidepreneure zu finden.  

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit den Hauptberuf zu machen?

Wann der Zeitpunkt gekommen ist, um von der nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln, hängt ebenfalls von vielen unterschiedlichen Kriterien ab. Hinweise darauf, dass die Zeit reif ist, sind zum Beispiel

  • Eine regelmäßige Auftragslage
  • Routine bei der Bearbeitung von Aufträgen
  • Der Wunsch, mehr Zeit für das eigene Business zu haben

Grundsätzlich sollte der Schritt von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit aber gut überlegt sein, denn sobald du mit deinem Business nicht mehr nur Teilzeit selbstständig bist, ändern sich die Rahmenbedingungen und damit auch die Steuer und die Beiträge zu den Versicherungen.

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