OHG-Gründung: So gehst du vor
Wer ein Unternehmen gründen will, steht oft vor der Frage, welche Rechtsform sinnvoll ist. In unserem Artikel über Rechtsformen für Unternehmen haben wir dir einen kleinen Überblick gegeben, welche Optionen du hast. Nun beschäftigen wir uns explizit mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und deren Gründung. Wir erklären dir, worauf du bei einer OHG achten, welche Voraussetzungen du erfüllen und welche Fehler du vermeiden solltest.
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Wann musst du eine OHG gründen und für wen eignet sich die Rechtsform?
Du wirst beispielsweise automatisch eine offene Handelsgesellschaft, wenn du mit einer GbR die Höchstgrenze für den Umsatz überschreitest. Das sind aktuell 600.000 Euro im Jahr beziehungsweise 60.000 Euro Jahresgewinn. Weiterhin ist eine OHG-Gründung sinnvoll, wenn sich alle Beteiligten aktiv und gemeinschaftlich am Geschehen beteiligen wollen.
OHG-Gründung: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Wie bei jeder Firmengründung musst du auch bei der OHG bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig sind hier drei Faktoren, die du zu berücksichtigen hast:
1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags
Erst wenn der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wurde, wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Der Gesellschaftsvertrag ist eine rechtliche Voraussetzung. Beinhalten muss er unter anderem:
- Firmenname
- Unternehmenszweck
- Einlagenhöhe
- Informationen über die Gesellschafter
- Unternehmenssitz
- Dauer der Geschäftstätigkeit
- Gesellschafterrechte und -pflichten
- Gewinn- und Verlustrechnung
2. Handelsregistereintragung
Ein sogenannter Kann-Kaufmann ist verpflichtet, sich bei einer OHG-Gründung im Handelsregister eintragen zu lassen. Handelt es sich bei deiner Firma von vornherein um ein Handelsgewerbe, ist die Eintragung der OHG ins Handelsregister nicht zwingend notwendig. Im Fall der Fälle solltest du dich aber bei der Handelskammer erkundigen.
3. Gewerbeanmeldung
Wenn du im Handelsgewerbe tätig bist, musst du selbstverständlich dein Gewerbe auch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
4. Formale Voraussetzungen
Die bereits genannten Punkte sind notwendig, um nach der OHG-Gründung deine offene Handelsgesellschaft rechtskräftig zu machen. Im Vorfeld hast du allerdings folgende Formalia zu beachten, ohne die du sonst keine Handelsgesellschaft gründen kannst:
- Für eine OHG beträgt die Anzahl der Gründer mindestens zwei. Dabei ist es egal, ob die Gesellschafter juristische oder natürliche Personen sind. Du kannst demnach eine OHG nicht alleine gründen.
- Der Firmenname muss den Zusatz OHG bzw. offene Handelsgesellschaft beinhalten.
- Für eine OHG-Gründung ist kein Mindest- bzw. vorgeschriebenes Startkapital notwendig.
OHG gründen: Die Frage nach der Haftung
Im Schadenfall haftet die offene Handelsgesellschaft mit ihrem Kapital bzw. den Kapitalanteilen. Wie bei einer Personengesellschaft üblich, haften die einzelnen Gesellschafter komplett und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Die unbeschränkte Haftung bedeutet gleichzeitig, dass sich jeder Gläubiger direkt an die Gesellschafter wenden kann, um seine Ansprüche an Verbindlichkeiten einzufordern. Zudem sind sowohl deine Partner als auch du dazu verpflichtet, untereinander solidarisch und gemeinschaftlich zu handeln. Das heißt: Wer für Verbindlichkeiten nicht aufkommen kann, wird von den anderen Gesellschaftern finanziell unterstützt.
Wie gründet man eine OHG?
Wenn du eine OHG gründen möchtest, gibt es einen vorgeschriebenen Ablauf, den du einhalten solltest. LEXROCKET hat für dich die einzelnen Schritte aufgelistet, damit du bei deiner offenen Handelsgesellschaft-Gründung auch wirklich nichts vergisst.
Schritt 1: Einen Businessplan erstellen
Bevor du richtig loslegst, solltest du einen Businessplan erstellen. Dieser hilft dir dabei, deine Geschäftsidee auf Herz und Nieren zu prüfen. Dadurch vermeidest du potenzielle Komplikationen bereits im Vorfeld. Zudem ist er das A und O, wenn du externe Kapitalgeber:innen für die OHG-Gründung benötigst.
Schritt 2: Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Wir empfehlen dir sehr, dir einen fachkundigen Helfer zu suchen, der dich hierbei unterstützt. Gerade dann, wenn du nicht über das notwendige Knowhow über die Gründung einer OHG verfügst, ist dieses Vorgehen ratsam. Unterstützung findest du ebenfalls bei der Industrie- und Handelskammer sowie bei diversen Anlaufstellen für Existenzgründer. Dort kannst du dich ausführlich beraten lassen.
Schritt 3: Geschäftskonto eröffnen
Um ein Geschäftskonto für deine offene Handelsgesellschaft bei der Bank zu eröffnen, musst du folgende Unterlagen vorlegen können:
- Gesellschaftsvertrag der OHG-Gründung
- Handelsregistereintragung
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweise aller Gesellschafter
Schritt 4: Handelsregister
Wie bereits erwähnt, bist du bei einer offenen Handelsgesellschaft verpflichtet, direkt nach der Gründung einen Eintrag ins Handelsregister vorzunehmen.
Schritt 5: Gewerbeanmeldung
Als OHG ist es ebenfalls Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, da es sich stets um ein Handelsgewerbe handelt.
Schritt 6: Steuernummer beantragen
Die Beantragung einer Steuernummer tust du auf dem für dich zuständigen Finanzamt. Dort musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um deine Steuernummer für deine OHG zu erhalten.
Schritt 7: Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Direkt nach der OHG-Gründung musst du dich bei der zuständigen IHK anmelden. Auch dieser Vorgang ist für dich verpflichtend.
Schritt 8: Agentur für Arbeit
Die offene Handelsgesellschaft besteht aus mehr als nur den Gesellschaftern? Dann brauchst du eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit, um Mitarbeiter zu beschäftigen.
Schritt 9: Berufsgenossenschaft
Eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft sollte ebenfalls zeitnah nach der OHG-Gründung geschehen.
Die Vor-und Nachteile einer offenen Handelsgesellschaft
Buchhaltung einer OHG
Da es sich bei einer offenen Handelsgesellschaft um eine kaufmännische Firma handelt, musst du bei der OHG eine doppelte Buchführung machen. Das bedeutet:
- Erstellung einer Eröffnungsbilanz,
- Erstellung eines Jahresabschlusses,
- Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht aus,
- Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.
Wichtig ist zudem, dass du nach der OHG-Gründung Steuern zahlen musst – sowohl als Gesellschafter als auch als offene Handelsgesellschaft. Als Privatperson musst du deine Gewinne in deiner Einkommenssteuererklärung abgeben.
Als Unternehmen bzw. offene Handelsgesellschaft führst du folgende Steuern ab:
- Umsatzsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Lohnsteuer.
Einen Vorteil hat die OHG-Gründung jedoch im Bereich Buchhaltung: Deinen Jahresabschluss musst du nicht veröffentlichen.
Wie wird eine OHG aufgelöst?
Du solltest dich nicht nur mit Fragen rund um das Thema OHG-Gründung beschäftigen, sondern ebenfalls mit dem Fall einer Auflösung der offenen Handelsgesellschaft. Eine solche ist nur gemäß § 131 HGB (Handelsgesetzbuch) möglich:
- Wenn du im Vorfeld beschließt, wie lange die OHG bestehen bleiben soll, kannst du sie auflösen, wenn die Zeit abgelaufen ist.
- Wenn die Gesellschafter der OHG einen entsprechenden Beschluss aufsetzen
- Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.
- Wenn eine gerichtliche Entscheidung dies verlangt.
Wurde die OHG-Gründung ohne eine natürliche Person vollzogen, dann sind zudem folgende Optionen möglich, um die OHG aufzulösen:
- Wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde und der dazugehöre Beschluss rechtskräftig ist.
- Tritt § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein – also durch eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
Die häufigsten Fehler bei der Gründung einer OHG
Bevor du eine offene Handelsgesellschaft-Gründung vollziehst, solltest du folgende Fehler berücksichtigen, die nur zu oft gemacht werden. Wenn du diese verhinderst, ist es bereits die halbe Miete:
1. Augen auf bei der Partnerwahl:
Fehler passieren zwar auch während einer OHG-Gründung. Doch der größte Fehler überhaupt ist es, sich falsche Partner zu suchen, denen du nicht vollkommen vertrauen kannst.
2. Businessplan nicht fertig durchdacht:
Der Businessplan soll dir dabei helfen, deine Geschäftsidee auszuformulieren. Er bringt dir jedoch nicht, wenn du nicht alle Blickwinkel berücksichtigst. Beispielsweise die Steuern. Diese werden nur allzu gern im Finanzierungsplan übersehen.
3. Privathaftung nicht verstanden
Sei dir darüber im Klaren, dass du nach einer OHG-Gründung mit deinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kannst!
4. Gewinnverteilung nicht vertraglich festgehalten
Den Gesellschaftsvertrag gibt es nicht umsonst. Er ist eine Hilfestellung, um alle Eventualitäten schriftlich festzuhalten – so auch die Gewinnverteilung innerhalb der OHG!
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