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Rechts­formen

einfach erklärt

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Definition

Definition: Was ist eine Rechtsform?

Eine Rechtsform ist der rechtliche Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit. Je nach Rechtsform unterscheiden sich unter anderem Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel die Steuerpflicht.

Rechtsform, Unternehmensform, Gesellschaftsform: Was ist der Unterschied?

„Rechtsform" und „Unternehmensform“ sind gleichbedeutend und können daher synonym verwendet werden. Der Begriff „Gesellschaftsform" dagegen meint nur jene Geschäftsformen, bei denen das Unternehmen als Gesellschaft eingetragen ist, also beispielsweise eine GmbH oder AG.

Warum ist die Wahl der Rechtsform so wichtig?

Jeder Unternehmer muss sich für eine Rechtsform entscheiden, denn diese gibt den Rahmen für den späteren Weg des Unternehmens vor. So hängen folgende Faktoren mit der Unternehmensform bzw. Rechtsform zusammen:

  • Höhe des Eigenkapitals
  • persönliche Haftung
  • Anzahl der Unternehmensgründer
  • bestimmte Steuervorteile
  • Außendarstellung

Aber auch die Befugnis, wer welche Entscheidungen treffen darf, bestimmte Rechte und Pflichten der Geschäftsführung und steuerliche Fragen wie Buchführung oder Jahresabschluss werden durch die gewählte Unternehmensform vorgegeben. Daher sollten Sie sich als angehender Unternehmer so früh wie möglich Gedanken über die passende Rechtsform machen.

Rechtsform-Übersicht: Unternehmensformen in Deutschland

Die Wahl der Rechtsform muss zu Beginn getroffen werden, ist aber nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt. Sie können als Gewerbetreibender – wenn es die unternehmerischen Gegebenheiten erfordern – später eine andere Unternehmensform wählen und selbst nach der Unternehmensgründung die Rechtsform wechseln. Ganz allgemein lassen sich die Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland in drei Gruppen einteilen:

  1. Einzelunternehmen. Hier fungieren Sie als Einzelgründer. Dazu gehören:

    • Freiberufler
    • Kleingewerbetreibende
    • Kaufmann e.k. als Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts
  2. Personengesellschaften. Hierbei handelt es sich um Teamgründungen. Diese Rechtsform setzt sich aus diesen Unternehmensformen zusammen:

    • GbR bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/ Kleingewerbetreibende)
    • OHG bzw. Offene Handelsgesellschaft
    • KG bzw. Kommanditgesellschaft
  3. Kapitalgesellschaften. Sie kommen als Rechtsformen für Unternehmen ebenfalls in Frage und gehören in der Regel auch zu den Teamgründungen. Zu ihnen gehören:

    • GmbH bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    • UG (haftungsbeschränkt) bzw. Unternehmergesellschaft
    • AG bzw. Aktiengesellschaft
    • KGaA bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien
    • SE bzw. Societas Europaea

Die häufigste Rechtsform, die Unternehmen in Deutschland wählen, ist die des Einzelunternehmers. Das zeigt sich auch in der Übersicht des Statistischen Bundesamtes „Rechtliche Einheiten nach zusammengefassten Rechtsformen 2018“. Demnach entschieden sich von insgesamt fast 3,5 Millionen Unternehmen stolze 2,1 Millionen für die Rechtsform Einzelunternehmer und gehören damit zur Gruppe der Einzelgründer. Die Rechtsform Personengesellschaft wählten nur ungefähr 400.000 Gewerbebetreibende und Kapitalgesellschaften immerhin noch ungefähr 740.000 Gewerbebetreibende.

Grafik mit einer Übersicht der Unternehmensformen in Deutschland

Die Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland im Einzelnen

Die genannten Unternehmensformen haben jeweils bestimmte Vor- und Nachteile, die Sie bei einem Vergleich der Geschäftsformen und der Rechtsformwahl individuell beurteilen sollten. Daher muss auch die Frage, welche Rechtsform für Ihre Geschäftsidee geeignet ist, bei jeder Gründung einzeln getroffen werden. Als Anhaltspunkt für die Rechtsformwahl kann folgende Rechtsform-Übersicht dienen:

Rechtsform Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen gilt als simpelste Unternehmensform bzw. Rechtsform in Deutschland und als die häufigste Rechtsform für Einzelgründer. Denn nach der Anmeldung beim Finanzamt (Freiberufler) oder beim Finanzamt und Gewerbeamt (Händler) können Sie sofort loslegen. Ein bestimmtes Mindestkapital brauchen Sie nicht. Dafür haften Sie als Einzelunternehmer aber uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.

Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / Personengesellschaft

Um eine GbR, die zu den Personengesellschaften zählt, zu gründen, braucht es mindestens zwei Gründer, die als Gesellschafter nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen haften. Es handelt sich also um eine Teamgründung von mehreren Gewerbetreibenden. Nachteil dabei: Die Haftung ist nicht beschränkt. Die Gründung der GbR dagegen ist relativ einfach und der des Einzelunternehmens vergleichbar. In der Regel genügt eine Gewerbeanmeldung. Sie benötigen als Gewerbetreibender einer GbR weder eine Eintragung ins Handelsregister noch eine Beglaubigung durch einen Notar ist bei einer GbR erforderlich.

Rechtsform Offene Handelsgesellschaft (OHG) / Personengesellschaft

Die Rechtsform OHG eignet sich dann, wenn zwei oder mehr Personen als Teamgründer gemeinsam Handel treiben möchten und ist damit als Rechtsform für den Einzelhandel bekannt. Das ist der große Unterschied zur Rechtsform GbR, die häufig dann gegründet wird, wenn Personen gemeinsam wirtschaftlich tätig werden, aber keinen Handel betreiben möchten (beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte). Auch für die OHG ist keine Mindesteinlage vorgeschrieben, allerdings haften hier die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen und nicht mit dem Gesellschaftsvermögen. Hin und wieder werden in einer OHG auch Prokuristen ernannt, die die Geschäftsführung vertreten dürfen. Eine OHG ist ebenfalls relativ schnell gegründet: Neben einer Anmeldung des Gewerbes braucht es bei dieser Rechtsform lediglich einen Eintrag ins Handelsregister, um den Vorgang abzuschließen.

Rechtsform Kommanditgesellschaft (KG)

Die letzte Unternehmensform aus der Reihe der Personengesellschaften ist die die KG. Diese Rechtsform wird für Unternehmen immer weniger gewählt. Die Rechtsform KG hat viele Gemeinsamkeiten mit der OHG – und einen beachtlichen Unterschied: Auch bei einer KG brauchen Sie mindestens zwei Gesellschafter, die zusammen die Teamgründung vornehmen: Kommanditist und Komplementär. Der große Unterschied zur OHG liegt in den jeweiligen Rollen dieser beiden Gesellschafter. Der Komplementär haftet nämlich persönlich und in unbeschränkter Höhe, während der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage haftet. Meist geht mit der unterschiedlichen Haftung auch eine unterschiedliche Entscheidungsbefugnis einher und der Komplementär übernimmt mehr Führungsverantwortung – und damit meist die Geschäftsführung – im Unternehmen. Um eine OHG zu gründen, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung und eine Eintragung ins Handelsregister. Vorsicht: Die Haftung des Kommanditisten wird häufig erst nach der Eintragung ins Handelsregister eingeschränkt, daher sollten Sie bei diesem Schritt schnell sein. Wenn Sie sich unsicher sind, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden sollten, können Sie die Rechtsformen-Übersicht als Hilfe zu Rate ziehen.

Sonderform: GmbH & Co. KG

Die Unternehmensform GmbH & Co KG gehört ebenfalls zu den Personengesellschaften und zählt als Sonderform der KG. Der Unterschied zur KG besteht bei einer GmbH & Co KG darin, dass der Komplementär eine GmbH und nicht ein persönlich haftender Gesellschafter ist.

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Kapitalgesellschaft

Die GmbH wiederum zählt zu den Kapitalgesellschaften und hat einen gewaltigen Vorteil gegenüber GbR, OHG und KG: Der oder die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern müssen ein Stammkapital vorweisen. Dieses Mindestkapital (Stammkapital) muss 25.000 Euro betragen und bei der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden – sofern es einen Mitgründer gibt. Denn tatsächlich kann eine GmbH auch nur von einem Einzelgründer gegründet werden (1-Personen-GmbH). Der Gründungsprozess der GmbH ist im Vergleich zu den Personengesellschaften recht aufwändig. So müssen Sie neben der Gewerbeanmeldung und der Eintragung ins Handelsregister noch weitere recht umfangreiche Formalitäten, wie beispielsweise einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, beachten. Das macht die Gründung dieser Unternehmensform relativ kostspielig.

Rechtsform Unternehmergesellschaft (UG) / Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer UG läuft im Hinblick auf die Formalitäten so ab wie die Gründung einer GmbH, die wir bereits oben in unserer Gesellschaftsformen Übersicht beschrieben haben. Allerdings gibt es einen gewaltigen finanziellen Unterschied: Das Stammkapital, das Sie bei der Gründung einer UG einbringen müssen, liegt nur bei einem Euro pro Gesellschafter. Ein solches Kapital bei dieser Unternehmensform ist ein echtes Schnäppchen, denn die rechtlichen Vorzüge – besonders die beschränkte Haftung – gelten auch bei einer UG.

Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) / Kapitalgesellschaft

Wenn Sie eine AG gründen möchten, müssen Sie sich auf viel Bürokratie und hohe Kosten gefasst machen. Nicht nur deshalb ist diese Gesellschaftsform im Vergleich zu anderen eher etwas für Unternehmen, die schon lange am Markt präsent sind – wohl nur wenige Startups werden sich für diese Rechtsform entscheiden. Für die Gründung einer AG benötigen Sie ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro, wobei damit die persönliche Haftung nicht komplett vom Tisch ist. Denn in bestimmten Konstellationen muss der Vorstand auch persönlich für Schulden einstehen. Eine AG benötigt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Gewerbeanmeldung und eine Eintragung ins Handelsregister sowie weitere, teils sehr umfangreiche Formalitäten.

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Rechtsformen im Überblick: Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesellschaftsformen in Deutschland

Einige Fragen tauchen immer wieder auf, wenn es um das Thema Geschäftsformen bei Firmengründung in Deutschland geht. Daher haben wir diese gesammelt und geben Ihnen nicht nur eine Übersicht der Rechtsformen und Gesellschaftsformen, sondern auch eine kurze Antwort darauf.

Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich Fragen zur Rechtsform habe?

Meist kann die jeweilige Industrie-und Handelskammer bei Fragen rund um die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen weiterhelfen. Aber auch die jeweiligen Branchenverbände sind ein guter Ansprechpartner. Daneben können außerdem Rechtsanwälte sowie Steuerberater bei der Wahl der richtigen Unternehmensform helfen – allerdings gegen Bezahlung.

Kann ich in Deutschland die Rechtsform Ltd wählen?

Die Limited (Ltd) ist eine Unternehmensform nach englischem Recht. Bis vor Kurzem konnte man eine Ltd als Niederlassung in Deutschland gründen, wenn es einen Hauptsitz in England gab. Im Zuge des Brexit wird diese Unternehmensform nun jedoch nicht mehr anerkannt, da die Niederlassungsfreiheit nur für Unternehmen innerhalb der EU gilt.

Was ist eine juristische Person?

Bestimmte Unternehmensformen können als juristische Personen handeln. So bezeichnet man beispielsweise AGs oder GmbHs als juristische Personen, da ihre gesetzlichen Vertreterbestimmte Rechte und Pflichten haben. Eine juristische Person in diesem Sinn kann zum Beispiel Arbeitsverträge abschließen, Gehaltszahlungen anweisen oder aber von Geschäftspartnern verklagt werden.

Zusammenfassung

Rechtsformen zusammengefasst

  • Eine Rechtsform beschreibt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens.
  • Die beiden Benennungen “Rechtsform” und “Unternehmensform” sind synonym zueinander.
  • Die Rechtsform gibt den Rahmen für den späteren Weg des Unternehmens vor. So hängen folgende Faktoren mit der Unternehmensform zusammen: Höhe des Eigenkapitals, persönliche Haftung, Anzahl der Unternehmensgründer , bestimmte Steuervorteile und Außendarstellung.
  • Die Rechtsform kann auch noch nach der Gründung des Unternehmens geändert werden.
  • Bei der Frage nach der richtigen Rechtsform können Sie sich zum Beispiel an die jeweilige Industrie-und Handelskammer, die jeweiligen Branchenverbände, Rechtsanwälte sowie Steuerberater wenden.