Societas Europaea (SE): Die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft
Zwischen Personengesellschaften wie der GbR und Kapitalgesellschaften wie der AG und GmbH gibt es eine Menge Rechtsformen. In diesem Beitrag stellen wir dir eine besondere Rechtsform vor, die es seit noch nicht einmal 20 Jahren gibt: die Societas Europaea – oder kurz: SE. Auch in Deutschland gibt es zahlreiche junge Firmen, die sich für die SE Unternehmensform entschieden haben: beispielsweise Zalando oder HelloFresh. Was die Gesellschaftsform SE genau ist, für wen die Gründung einer SE infrage kommt und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du in diesem Beitrag von LEXROCKET.
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Welche Vorteile hat die Gründung einer SE?
Die Europäische Gesellschaftsform SE ist mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie bietet etablierten Unternehmen allerdings einige zusätzliche Vorzüge. Die Vorteile der Societas Europaea sind unter anderem:
Voraussetzungen für die Gründung einer SE
Stehst du mit deinem Start-up noch in den Startlöchern, kommt die Gründung einer SE für dich aktuell wahrscheinlich noch nicht infrage. Es gibt nämlich konkrete Voraussetzungen, um eine SE zu gründen, die du zu Beginn mit Sicherheit noch nicht erfüllen können wirst:
- Juristische Personen: Die Unternehmensform SE darf nicht von natürlichen Personen gewählt werden. Ausschließlich juristische Personen sind dazu berechtigt; in Deutschland also eine GmbH oder AG. Außerdem muss jede Europäische Gesellschaft den Namenszusatz SE tragen.
- Bezug zum EU-Ausland: Für die Gründung einer SE ist eine bestehende wirtschaftliche Verbindung zu anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten zwingend notwendig. Konkret bedeutet das, dass ein Unternehmen sich mit einer anderen europäischen Firma vereint oder es dort bereits eigene Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen hat. Diese Verbindungen müssen seit mindestens zwei Jahren bestehen.
- Mindestkapital: Das Mindestkapital einer SE muss 120.000 Euro betragen. Die Summe übersteigt im Wesentlichen das geforderte Kapital einer AG, das bei 50.000 Euro liegt, und ebenso die 25.000 €, wenn man eine GmbH gründen möchte.
- Sitz und Hauptverwaltung im selben EU-Land: Des Weiteren sind SEs dazu verpflichtet, ihren Sitz sowie ihre Hauptverwaltung im selben EU-Land zu haben. Gründet sich eine SE in Deutschland, muss sie zusätzlich im deutschen Handelsregister eingetragen sein. Demnach sind Gesellschaften in Ländern aus der EU und in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dazu berechtigt, eine SE zu gründen.
Die vier Gründungsvarianten einer SE
Sind die Voraussetzungen für die SE Unternehmensform erfüllt, haben Unternehmen vier Optionen, um eine SE offiziell zu gründen:
- Verschmelzung: Zwei Aktiengesellschaften können zu einer SE fusionieren, wenn sie aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Bei mehreren Gesellschaften müssen mindestens zwei Unternehmen einen Mehrstaatenbezug besitzen, also ebenfalls wenigstens aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten kommen.
- Umwandlung: Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in der EU oder im EWR haben, dürfen sich in eine SE umwandeln.
- Holding: Möchten zwei Unternehmen nicht miteinander verschmelzen oder gänzlich umwandeln, besteht die Option, eine Holding zu bilden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben.
- Tochtergesellschaft: Schließlich ist auch die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen einer Holding möglich.
Hat ein Unternehmen eine der vier Optionen gewählt, muss es die geforderten Informationen wie Name, Datum, Sitz und Tätigkeitsbereich einreichen. Im Anschluss werden diese Angaben im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert.
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