Steuerarten im Überblick für junge Unternehmen und Startups

Der Aufbau deines Startups ist in vollem Gange. Doch gerade in den ersten Zügen der Gründung hast du viele Dinge zu beachten. Als junger Gründer solltest du dir dabei von Anfang an bewusst sein, welche Steuerarten es gibt und welche Steuern du zahlen musst. Du solltest wissen, welche dich betreffen sowie über allgemeine Steuertipps für Existenzgründer hinaus informieren. Denn spätestens, wenn du dich über deinen ersten Gewinn freust, flattert ein Steuerbescheid bei dir rein.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

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Steuern
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Neonschild "Tax", Artikelbild für LEXROCKET Wissensbereich
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Überblick zur Umsatzsteuer

Unser Tipp

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwert- und Umsatzsteuer?

Grundsätzlich gilt diese Steuerart für jedes Unternehmen. Gleich vorneweg: Einen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer gibt es vom Prinzip her nicht. Beide Begriffe beziehen sich auf die gleiche Steuerart.

Sobald du mit deinem Start-up in Deutschland ein Produkt verkaufst oder du eine Dienstleistung anbietest, muss beides mit der Steuerart der Umsatzsteuer versehen werden. Der Steuersatz hierfür liegt in Deutschland entweder bei 7 % oder 19 % - je nach Produkt und Dienstleistung. Entscheidest du, dass dein Produkt 100 € Wert ist, musst du es mit der Steuerart der Umsatzsteuer für 119 € verkaufen. Von dem gesamten Umsatz, der sich aus dem Verkauf deiner Ware ergibt, wird die Vorsteuer abgezogen. Der Vorsteuerabzug bezieht sich auf die Umsatzsteuer, die du selbst als Gründer für betriebsbezogene Investitionen bezahlt hast. Nur die Differenz, die sich hieraus ergibt, ist Steuergegenstand und wird an das Finanzamt abgeführt. Wenn du jedoch mehr Vorsteuer bezahlt und weniger Umsatzsteuer eingenommen hast, bekommst du die Differenz der gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Keine Umsatzsteuer musst du bezahlen, wenn du folgende Umsatzgrenzen nicht überschreitest:

  • Im laufenden Geschäftsjahr hast du weniger als 50.000 € erwirtschaftet.
  • Im vorangegangenen Jahr hast du weniger als 22.000 € erwirtschaftet.

Wenn das für dich zutrifft, spricht man von der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Da du als Startup kein vorangehendes Geschäftsjahr angeben kannst, gilt für dein erstes Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 22.000 €.

Überblick zur Einkommensteuer

Gemäß dem deutschen Steuersystem wird das Geld, das du verdienst, ebenfalls versteuert. Allen Arbeitnehmern, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind, wird vom Gehalt die Lohnsteuer abgezogen. Du als Startup-Unternehmer stehst in keinem Angestelltenverhältnis, sondern du bist dein eigener Chef und erhältst daher keinen Lohn, sondern hast ein Einkommen aus deinem Unternehmen. Unter den verschiedenen Steuerarten wird dieser steuerliche Abzug als Einkommensteuer bezeichnet. Die Steuerarten der Einkommensteuer gilt für dich, wenn du mit deinem Startup als Freiberufler oder Gewerbetreibender zählst. Auch für Personengesellschaften gelten diese Steuern. Doch was macht einen Freiberufler, einen Gewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft aus? Um die unterschiedlichen Steuerarten und die jeweilige Besteuerung im Überblick zu behalten, musst du auch die verschiedenen Rechtsformen im Blick haben.

Hier die wichtigsten Kriterien:

Freiberufler
Gewerbetreibender
Personen­gesellschaften
  • geistig-schöpferische Arbeit
  • künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, beratende, unterrichtende, erziehende Berufe
  • medizinische Berufe: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, o. ä.
  • juristische Berufe: Anwälte, Notare, usw.
  • Ingenieure, Steuerberater, Architekten
  • die Tätigkeit muss selbstständig sein
  • die Gewinnerzielung muss beabsichtigt sein
  • Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein
  • z. B. Gastronomiebetreiber, Ladenbesitzer, selbstständige Handwerker
  • sind Vereinigungen mehrerer Personen zu einem Unternehmen
  • Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt
  • sind rechtlich nicht selbstständig
  • GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG - Offene Handelsgesellschaft
  • KG - Kommandit­gesellschaft
  • PartG - Partner­gesellschaft

Vor der Einkommensteuer werden von deinem Gewinn noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – sie mindern dein versteuerndes Einkommen. Was du dann genau an Steuern zu zahlen hast, hängt wiederum vom Steuersatz ab. In Deutschland variiert der Einkommensteuersatz zwischen 6% und 42%. Je höher dein Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz bzw. der zu versteuernde Betrag.

Grundfreibetrag beachten

Bei der Einkommensteuer gibt es jedoch auch einen sogenannten Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass du unter bestimmten Umständen keine Einkommensteuer zahlen musst und somit eine Steuerbefreiung erhältst – was vor allem in den ersten, meist noch weniger stabilen Jahren eines Start-Ups, ein schöner Vorteil ist.

Du zahlst im gesamten Jahr keine Einkommensteuer, wenn du

  • nicht verheiratet bist und weniger als 9.408 € Einkommen hast.
  • verheiratet bist und mit deinem/deiner Partner*in weniger als 18.816 € Einkommen hast.

Bei Personengesellschaften mit mehreren Teilhabern wird das Einkommen nicht im Gesamten sondern individuell betrachtet. Jeder Gesellschafter muss seinen Gewinnanteil in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Aber auch hier gilt die Regel: Je höher die Einnahmen des Gesellschafters, desto höher fällt die Besteuerung aus bzw. ist der Steuersatz.

“Einkommensteuer“ für Kapitalgesellschaften

Neben den oben gelisteten Unternehmensformen gibt es auch noch die Kapitalgesellschaften. Die bekannteste Art der Kapitalgesellschaft ist die GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Weitere Formen der Kapitalgesellschaft sind:

Für alle Kapitalgesellschaften gelten folgende Kriterien:

  • Sie ergeben sich aus einem Zusammenschluss mehrerer Personen, die bereits eine anerkannte rechtliche Selbstständigkeit mitbringen.
  • Sie dürfen als juristische „Person“ unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden, d.h. sie sind juristisch selbstständig.
  • Sie müssen nur eingeschränkt haften.

Genau wie Personengesellschaften zahlen Kapitalgesellschaften auf ihr Einkommen Steuern. Doch hier spricht man eben nicht von der Steuerart der Einkommen-, sondern von der Körperschaftsteuer. Im Gegensatz zur Einkommensteuer liegt die Körperschaftsteuer bei einer Pauschale bzw. einem Steuersatz von 15%. Zudem gibt es hier keinen Freibetrag bzw. Steuerbefreiung.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Egal ob Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer: Gemein haben diese beiden Steuerarten, dass auf den Steuersatz prozentual noch Kirchensteuer von 8% (in Bayern & Baden-Württemberg) bzw. 9% (in allen anderen Bundesländern) und der Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzukommen. Es spielt also keine Rolle, ob du dein Startup als freiberufliches bzw. gewerbliches Unternehmen, als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft führst. Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sind immer fällig. Hinweis: Zum Jahr 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler abgeschafft. Mehr dazu erfährst du beim Bundesfinanzministerium.

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Überblick über die Gewerbesteuer

Um für dich als Startup die Übersicht der Steuerarten zu vervollständigen, solltest du noch die Gewerbesteuer kennen. Wie du vielleicht schon aus dem Namen schließen kannst, betrifft dich diese Steuerart nur, wenn dein neues Unternehmen die oben genannten Kriterien erfüllt, du dieses beim Gewerbeamt angemeldet und eine Gewerbeerlaubnis erhalten hast. Dies gilt für Gewerbetreibende, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Auch Einzelkaufleute müssen diese Steuer bezahlen. Mit einer freiberuflichen Leistung musst du dich nicht beim Gewerbeamt melden und hast in diesem Fall auch keine Steuerpflicht in Bezug auf die Gewerbesteuer, hast also eine Steuerbefreiung der Gewerbesteuer.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Auch hier gibt es wieder einen Freibetrag. Wenn du diesen nicht überschreitest, musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Das ist dann der Fall, wenn du mit deinem Start-Up weniger als 24.500 € im Jahr (=“Gewerbeertrag“) erwirtschaftest. Kannst du als Beispiel einen Gewerbeertrag bei einer Höhe von 57.500 € für dich verzeichnen, wird hiervon der Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Daraus resultiert der bereinigte Gewerbeertrag von 33.000 €, von dem dann die Gewerbesteuer abgezogen wird. Hier liegt der gesetzliche Steuersatz bei 3,5%.  Zusätzlich wird noch der Hebesatz erhoben, der aber abhängig von dem Standort, der Länder oder der Gemeinde, in der dein Gewerbe gemeldet ist, variiert.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?

Du fragst dich jetzt, worin der Unterschied zwischen den Steuerarten der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer besteht? Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer, das heißt sie geht zu 100% an die Gemeinde, in der dein Start-Up gemeldet ist. Die Körperschaftsteuer geht hingegen zu 40% an den Bund und zu 60% an das Bundesland, in dem du mit deinem Startup tätig bist. Mehr zum Thema „Steuern" erfährst du auch hier.

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