Unternehmensform eG: Alles zur Genossenschaftsgründung

Du hast eine tragfähige Geschäftsidee und möchtest dich mit Gleichgesinnten selbstständig machen? Dich begeistert das Ziel, euch gemeinsam optimale Marktvorteile zu verschaffen und dafür ein basisdemokratisches sowie solidarisches Konzept zu wählen. Unter solchen Voraussetzungen ist die eingetragene Genossenschaft (eG) die ideale Rechtsform für dich und deine Mitstreiter. Sogar als Kleinunternehmer profitiert ihr von einer eG-Gründung und steigert eure Wettbewerbsfähigkeit. Wenn du erfahren möchtest, was eine Genossenschaft ist, wie das Genossenschaftsgesetz den Zweck einer eG als Rechtsform definiert und wann es Sinn macht, die Unternehmensform einer eG zu wählen, dann lies dich ein im Wissensportal von LEXROCKET.

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Gründung
Traumphase
Mehrere Personen schlagen ein, Artikelbild zu Genossenschaft gründen, LEXROCKET Wissen
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Definition

Was ist eine eG?

Mit dem § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) fängt alles an. Darin kannst du nachlesen, dass Sinn und Zweck der Gründung einer eingetragenen Genossenschaft stets die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft sowie der sozialen und kulturellen Belange der ordentlichen Mitglieder ist. Im Klartext heißt das: Eine eG als Gesellschaftsform beruht auf drei Prinzipien – Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Mindestens drei juristische oder natürliche Personen kooperieren laut Definition, um gemeinsame wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele zu erreichen. Als Zusammenschluss verfolgen sie ein Konzept, das ein Einzelner nicht oder nur sehr schwer erreichen könnte. Eine eG als Firma oder Unternehmen ist immer autonom und verwaltet sich deshalb selbst.

Grafik wie eine eG aufgebaut ist
Organe innerhalb einer Genossenschaft

Gründest du eine eG, also eine eingetragene Genossenschaft stehen dir Teile deines privaten Konsums sogar steuerfrei zur Verfügung. Beispielsweise kannst du genossenschaftliche Fahrzeuge privat nutzen, ohne ein Fahrtenbuch zu führen bzw. die Ein-Prozent-Regelung bei deiner Steuererklärung hinnehmen zu müssen.

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Wie funktioniert die Buchführung bei der eG?

Für die Buchführung einer eG gelten die gleichen Regeln wie für Kapitalgesellschaften (KG): Du musst einen Jahresabschluss erstellen, und zwar innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres. Wenn er vom Genossenschaftsverband geprüft ist, legst du ihn zusammen mit einem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats beim Genossenschaftsregister vor. Eine moderne Buchhaltungssoftware für Gründer hilft dir bei diesen Aufgaben.

Eigenschaften einer eingetragenen Genossenschaft

In mancher Hinsicht ist die eingetragene Genossenschaft, Abkürzung eG, einem Verein ähnlich, denn Gründer bzw. Mitglieder verfolgen gemeinsame Ziele und fördern durch Ihre Tätigkeit unter anderem soziale und kulturelle Belange. Anders als ein Verein ist eine eG jedoch auch auf wirtschaftliche Interessen ausgelegt. Juristisch betrachtet ist eine eG eine Kapitalgesellschaft, deren Gründer Startkapital einbringen müssen. Gut zu wissen ist es in diesem Zusammenhang, dass es keine rechtlichen Vorschriften gibt, die ein Mindestkapital vorschreiben. Du und die anderen Mitglieder bestimmen im Rahmen eines Gesellschaftervertrages, wie viel jeder von euch einbringen möchte. Jenes Vertragswerk muss noch vor Gründung von den Gründungsmitgliedern der eG gemeinsam erstellt werden.

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Welche sind die steuerrechtlichen Sonderregelungen für eG?

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die Gestaltungsmöglichkeiten einer eingetragenen Genossenschaft sehr interessant. Mithilfe steuerrechtlicher Sonderregelungen kannst du reichlich Steuern sparen. Im Rahmen der sogenannten Rückvergütung darfst du dir und den Mitgliedern erzielte Überschüsse auszahlen und diese als Betriebsausgabe geltend machen. Suchst du als Gründer Hilfe, buche ein Gründerseminar oder wende dich mit deinen Fragen an deinen Steuerberater.

Gründerwissen zu Vorschriften, Kosten und Zeitaufwand

Die Gründung einer Unternehmensform eG bindet die Unternehmensführung an konkrete Rechtsvorschriften. Wenn du eine Genossenschaft gründest, deshalb fallen für dich bzw. dein Gründerteam auch Gründungskosten an. Die Höhe der Kosten machen sich an der Vollständigkeit der nötigen Unterlagen bzw. an der Größe der geplanten Genossenschaft fest. Am teuersten ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung deines/eures Gründungsvorhabens durch Sachverständige aus relevanten Prüfungsverbänden.

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Wie hoch sind die Kosten für die eG-Gründung?

Je nach Gründungsvorhaben musst du Gesamtkosten zwischen circa 900 und 2.500 Euro einplanen. Wenn der Prüfungsaufwand sehr hoch ist, können für die Gründung der eG sogar bis zu 4.000 Euro anfallen.

Zeitlicher Aufwand einer eG-Gründung

Als Gründer brauchst du Zeit, um die Unternehmensform einer eG registrieren zu lassen. Dafür solltest du einige Wochen einplanen. Mitunter gehen sogar Monate ins Land, wenn du die behördlichen Bearbeitungszeiten und alle relevanten Vorarbeiten miteinbeziehst. Je professioneller du und dein Gründerteam vorgehen, desto problemloser wird anschließend die Überprüfung der Rechtsfähigkeit durch Sachverständige ausfallen. Deshalb ist es sinnvoll, stets im Austausch mit dem Prüfungsverband zu stehen. Wenn dort erst einmal alle Hürden genommen sind und dein Gründungsvorhaben allen Anforderungen standgehalten hat, geht die Eintragung ins eG-Handelsregister relativ schnell. Schon nach Tagen seid ihr eine eingetragene Genossenschaft und könnt loslegen.

Beispiele für eingetragene Genossenschaften

Die Unternehmensform der eG ist eine Rechtsform für Gründer, aber auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer. Im Folgenden siehst du Beispiele eingetragener Genossenschaften:

  • Konsumgenossenschaften
  • Dienstleistungsgenossenschaften
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Kreditgenossenschaften
  • Volks- und Raiffeisenbanken
  • Einkaufsgenossenschaften (z. B. EDEKA)
  • Absatzgenossenschaften
  • Winzergenossenschaften
  • Energiegenossenschaften
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Bei eG nicht immer der Gewinn im Vordergrund

Bei Gründung einer eingetragenen Genossenschaft muss es der Geschäftsführung nicht immer um einen finanziellen Gewinn gehen. Beispielsweise können sich Interessierte zu einer Genossenschaft zusammenschließen, um gemeinsam einen Dorfladen zu gründen.

Eingetragene Genossenschaft: Ihre Vorteile und Nachteile

Wenn du Gründer eines Unternehmens bist, gibt es unterschiedliche Rechtsformen, die dafür infrage kommen. Jede birgt Vor- und Nachteile. Das gilt auch für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft. Im Folgenden kannst du das Pro und Contra einer eG nachlesen:

Vorteile
Nachteile
Bei Gründung der eingetragenen Genossenschaft brauchst du kein Mindestkapital
Es entstehen Kosten wegen der Mitgliedspflicht im genossenschaftlichen Prüfverband
Für ordentliche Mitglieder sind Teile des privaten Konsums steuerfrei
Angesichts des Stimmrechts aller Mitglieder hast du als Einzelner weniger Entscheidungsfreiheit
Gelebte Demokratie: jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines Geschäftsguthabens
Individuelle Förderung der Genossenschaftsmitglieder in der eG ist nicht möglich
Aktive Kontrolle durch den Prüfverband verringert Insolvenzgefahr dieser Rechtsform
Hohe Gewinne für einzelne Mitglieder sind nicht zu erwarten
Mieterträge bei Wohnungsgenossenschaften sind steuerfrei
Bei deinem Ausritt erhältst du nur den Nennwert deiner Geschäftsanteile zurück und nicht den gemeinen, also den tatsächlichen Wert
Stimmrecht bei investierenden Mitglieder kann ausgeschlossen werden
Schwierige Mitglieder sind nur sehr schwer wieder loszuwerden
Vorstand kann sozialversicherungspflichtig, als Mini-Jobber oder ehrenamtlich arbeiten
Ausschluss von Genossenschaftsmitgliedern durch andere Mitglieder ist fast nicht möglich
Austretende Genossenschaftsmitglieder erhalten nur den Nennwert ihrer Anteile zurück und nicht den tatsächlichen Wert. Im Todesfall eines Mitglieds müssen dessen Erben nur den Nennwert der Anteile versteuern

Haftungsfragen zur Unternehmensform der eG

Als Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft haftest du generell nicht mit deinem Privatvermögen. Allerdings haftet die Genossenschaft als Unternehmen für Verbindlichkeiten mit dem Vermögen der eG. Dieses besteht aus den Einlagen seiner Mitglieder. Haftungsregeln solltest du vor Gründung einer eingetragenen Genossenschaft in die Satzung aufnehmen. So lässt sich die zum Beispiel die Nachschusspflicht ausschließen, die dich und andere eG-Mitglieder anderenfalls zu einer Erhöhung des Kapitalanteils zwingen würde. Eine erweiterte Haftung bei Insolvenz lässt sich damit ebenso verhindern.

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Haftung und Formalien festlegen

Vor Gründung der Genossenschaft macht es in jedem Fall Sinn, sich über formale Inhalte zu einigen. Die Haftung ist dabei nur eines von vielen Themen, die im GenG, dem Gesetzestext von 1889, erfasst sind. Festlegen solltet ihr unter den Genossenschaftsmitgliedern außerdem, wer von euch die Funktion eines Gründers übernehmen möchte.

Schrittweise Gründung einer eG

Wenn du dich als Existenzgründer:in für die Rechtsform einer eG entscheidest, musst du für deren Gründung diverse Schritte beachten. Am Anfang steht immer eure visionäre Idee, die idealerweise mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister endet. Auf dem Weg dorthin müssen alle Beteiligten z. B. eine Satzung erarbeiten und einen Businessplan erstellen. Eurer Gründungsversammlung folgt zum Abschluss der Antrag zur Aufnahme in den Genossenschaftsverband. Online findest du übrigens zahlreiche Informationen bzw. Mustervorlagen zum Download, die euch bei der Gründung einer eingetragenen Genossenschaft helfen. Auch Mustersatzungen, z. B. für sogenannte Kleinstgenossenschaften mit nicht mehr als 20 Genossenschaftsmitgliedern, kannst du im Internet nachlesen.

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Mitglied in Genossenschaftsverband Pflicht

Deine geplante Genossenschaft muss zwangsläufig Mitglied in einem Genossenschaftsverband werden. In Deutschland gibt es 21 solcher Verbände. Sie prüfen alle zwei Jahre die eingetragenen Mitglieder, die eine eingetragene Genossenschaft gegründet haben. Ab einer Bilanzsumme von mehr als zwei Millionen Euro wird dein Unternehmen sogar jährlich geprüft.

Die eingetragene Genossenschaft und ihre Mitglieder

Um eine eG zu gründen, müssen mindestens drei Gründungsmitglieder vorliegen. Diese können natürliche oder juristische Personen, z. B. drei GmbHs sein. Ein oder mehrere Geschäftsführer vertreten dann die Körperschaft. Alternativ kannst du mit einem Partner plus einer gemeinsamen juristischen Person, z. B. einer GbR, ebenfalls eine eG gründen.

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Aufsichtsrat innerhalb der eG

Vor Gründung kommt es auf die geplante Struktur der eG an. Wenn ihr gleich Organe wie den Aufsichtsrat und den Vorstand festlegen möchtet, dann benötigt ihr mindestens fünf Gründer – zwei für den Vorstand und drei für den Aufsichtsrat. Das macht Sinn bzw. ist gesetzlich immer dann vorgeschrieben, wenn ihr plant, mehr als 20 Genossenschaftsmitglieder aufzunehmen.

Unternehmenskonzept und Namensgebung

Wenn du eine eingetragene Genossenschaft planst, ist neben der Satzung ein Wirtschaftskonzept erforderlich, das die Tragfähigkeit deines Geschäftsbetriebs beschreibt. Hier formulierst du, welchem Zweck die Genossenschaft dienen soll und welche Tätigkeiten damit verbunden sind. Festgelegt werden hierin alle Ämter und Aufgaben, die jeder von euch innerhalb der Genossenschaft übernehmen wird. Vergiss nicht, der eG einen Namen zu geben: Er muss nichts mit der geplanten Tätigkeit zu tun haben, aber er ist wichtig für deine „Corporate Identity“. Satzung und Wirtschaftskonzept werden später dem genossenschaftlichen Prüfungsverband vorgelegt. Letzterer muss einen Businessplan für mindestens drei Jahre vorweisen. Darin wird unter anderem Folgendes beschrieben:

  • Alle geplanten Tätigkeiten
  • Art der Investitionen
  • Höhe der Eigenmittel
  • Geschätzte Einnahmen und Ausgaben
Unser Tipp

Satzung prüfen lassen

Es ist sinnvoll, beispielsweise die Satzung vorab durch einen Rechtsanwalt oder Notar mit Spezialisierung auf Genossenschaftsrecht prüfen zu lassen. So riskierst du später keine Probleme mit dem Prüfungsverband und kannst teure Korrekturen vermeiden.

Prüfung durch den Verband

Die Gründungsprüfung durch einen eingetragenen Prüfungsverband ist der wichtigste Schritt für eine erfolgreiche Gründung und deren Rechtsfähigkeit. Der Verband untersucht, ob deine zukünftige Genossenschaft alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Kontrolliert wird zudem dein eingereichtes Wirtschaftskonzept, denn es muss reale Erfolgsaussichten widerspiegeln. Erst wenn die Mitglieder des Prüfungsverbandes einen positiven Bescheid erteilen, steht der Gründung deiner eG nichts mehr im Weg. Erst jetzt kannst du eure eG offiziell im Genossenschaftsregister eintragen lassen.

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Eintragungsantrag durch Notar

Mithilfe eines Notars ist dieser letzte Schritt zur erfolgreichen Gründung einer eingetragenen Genossenschaft formal ganz leicht umzusetzen. Er stellt einen elektronischen Eintragungsantrag. Sobald dieser Eintrag registriert ist, bist du und deine Genossenschafts-Mitglieder von Amts wegen eine eG.

Fazit für Gründer

Selbst für Kleinunternehmer ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) ein interessantes Konzept. Mithilfe jener Rechtsform können auch sie gemeinsam vorteilhaft wirtschaften. Im Mittelpunkt müssen dabei immer die Interessen ihrer Genossenschaftsmitglieder stehen. Genossenschaften können sogar mit Darlehen der KfW-Bankengruppe gefördert werden. Außerdem ermöglicht die Unternehmensform der eG bei richtiger Gestaltung große finanziellen Vorteile. Infolgedessen wird diese Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft immer häufiger als Option zum Steuersparen eingesetzt. Nach heutigem Stand ist es deshalb nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber irgendwann gegensteuert.

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Generalversammlung für Auflösung der eG notwendig

Eine Genossenschaft kann nach § 78 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) jederzeit wieder aufgelöst werden. Dazu braucht es einen Beschluss der Generalversammlung, der mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.

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