Unternehmensform eG: Alles zur Genossenschaftsgründung
Du hast eine tragfähige Geschäftsidee und möchtest dich mit Gleichgesinnten selbstständig machen? Dich begeistert das Ziel, euch gemeinsam optimale Marktvorteile zu verschaffen und dafür ein basisdemokratisches sowie solidarisches Konzept zu wählen. Unter solchen Voraussetzungen ist die eingetragene Genossenschaft (eG) die ideale Rechtsform für dich und deine Mitstreiter. Sogar als Kleinunternehmer profitiert ihr von einer eG-Gründung und steigert eure Wettbewerbsfähigkeit. Wenn du erfahren möchtest, was eine Genossenschaft ist, wie das Genossenschaftsgesetz den Zweck einer eG als Rechtsform definiert und wann es Sinn macht, die Unternehmensform einer eG zu wählen, dann lies dich ein im Wissensportal von LEXROCKET.
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Gründest du eine eG, also eine eingetragene Genossenschaft stehen dir Teile deines privaten Konsums sogar steuerfrei zur Verfügung. Beispielsweise kannst du genossenschaftliche Fahrzeuge privat nutzen, ohne ein Fahrtenbuch zu führen bzw. die Ein-Prozent-Regelung bei deiner Steuererklärung hinnehmen zu müssen.
Eigenschaften einer eingetragenen Genossenschaft
In mancher Hinsicht ist die eingetragene Genossenschaft, Abkürzung eG, einem Verein ähnlich, denn Gründer bzw. Mitglieder verfolgen gemeinsame Ziele und fördern durch Ihre Tätigkeit unter anderem soziale und kulturelle Belange. Anders als ein Verein ist eine eG jedoch auch auf wirtschaftliche Interessen ausgelegt. Juristisch betrachtet ist eine eG eine Kapitalgesellschaft, deren Gründer Startkapital einbringen müssen. Gut zu wissen ist es in diesem Zusammenhang, dass es keine rechtlichen Vorschriften gibt, die ein Mindestkapital vorschreiben. Du und die anderen Mitglieder bestimmen im Rahmen eines Gesellschaftervertrages, wie viel jeder von euch einbringen möchte. Jenes Vertragswerk muss noch vor Gründung von den Gründungsmitgliedern der eG gemeinsam erstellt werden.
Gründerwissen zu Vorschriften, Kosten und Zeitaufwand
Die Gründung einer Unternehmensform eG bindet die Unternehmensführung an konkrete Rechtsvorschriften. Wenn du eine Genossenschaft gründest, deshalb fallen für dich bzw. dein Gründerteam auch Gründungskosten an. Die Höhe der Kosten machen sich an der Vollständigkeit der nötigen Unterlagen bzw. an der Größe der geplanten Genossenschaft fest. Am teuersten ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung deines/eures Gründungsvorhabens durch Sachverständige aus relevanten Prüfungsverbänden.
Zeitlicher Aufwand einer eG-Gründung
Als Gründer brauchst du Zeit, um die Unternehmensform einer eG registrieren zu lassen. Dafür solltest du einige Wochen einplanen. Mitunter gehen sogar Monate ins Land, wenn du die behördlichen Bearbeitungszeiten und alle relevanten Vorarbeiten miteinbeziehst. Je professioneller du und dein Gründerteam vorgehen, desto problemloser wird anschließend die Überprüfung der Rechtsfähigkeit durch Sachverständige ausfallen. Deshalb ist es sinnvoll, stets im Austausch mit dem Prüfungsverband zu stehen. Wenn dort erst einmal alle Hürden genommen sind und dein Gründungsvorhaben allen Anforderungen standgehalten hat, geht die Eintragung ins eG-Handelsregister relativ schnell. Schon nach Tagen seid ihr eine eingetragene Genossenschaft und könnt loslegen.
Beispiele für eingetragene Genossenschaften
Die Unternehmensform der eG ist eine Rechtsform für Gründer, aber auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer. Im Folgenden siehst du Beispiele eingetragener Genossenschaften:
- Konsumgenossenschaften
- Dienstleistungsgenossenschaften
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Kreditgenossenschaften
- Volks- und Raiffeisenbanken
- Einkaufsgenossenschaften (z. B. EDEKA)
- Absatzgenossenschaften
- Winzergenossenschaften
- Energiegenossenschaften
Eingetragene Genossenschaft: Ihre Vorteile und Nachteile
Wenn du Gründer eines Unternehmens bist, gibt es unterschiedliche Rechtsformen, die dafür infrage kommen. Jede birgt Vor- und Nachteile. Das gilt auch für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft. Im Folgenden kannst du das Pro und Contra einer eG nachlesen:
Haftungsfragen zur Unternehmensform der eG
Als Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft haftest du generell nicht mit deinem Privatvermögen. Allerdings haftet die Genossenschaft als Unternehmen für Verbindlichkeiten mit dem Vermögen der eG. Dieses besteht aus den Einlagen seiner Mitglieder. Haftungsregeln solltest du vor Gründung einer eingetragenen Genossenschaft in die Satzung aufnehmen. So lässt sich die zum Beispiel die Nachschusspflicht ausschließen, die dich und andere eG-Mitglieder anderenfalls zu einer Erhöhung des Kapitalanteils zwingen würde. Eine erweiterte Haftung bei Insolvenz lässt sich damit ebenso verhindern.
Schrittweise Gründung einer eG
Wenn du dich als Existenzgründer:in für die Rechtsform einer eG entscheidest, musst du für deren Gründung diverse Schritte beachten. Am Anfang steht immer eure visionäre Idee, die idealerweise mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister endet. Auf dem Weg dorthin müssen alle Beteiligten z. B. eine Satzung erarbeiten und einen Businessplan erstellen. Eurer Gründungsversammlung folgt zum Abschluss der Antrag zur Aufnahme in den Genossenschaftsverband. Online findest du übrigens zahlreiche Informationen bzw. Mustervorlagen zum Download, die euch bei der Gründung einer eingetragenen Genossenschaft helfen. Auch Mustersatzungen, z. B. für sogenannte Kleinstgenossenschaften mit nicht mehr als 20 Genossenschaftsmitgliedern, kannst du im Internet nachlesen.
Die eingetragene Genossenschaft und ihre Mitglieder
Um eine eG zu gründen, müssen mindestens drei Gründungsmitglieder vorliegen. Diese können natürliche oder juristische Personen, z. B. drei GmbHs sein. Ein oder mehrere Geschäftsführer vertreten dann die Körperschaft. Alternativ kannst du mit einem Partner plus einer gemeinsamen juristischen Person, z. B. einer GbR, ebenfalls eine eG gründen.
Unternehmenskonzept und Namensgebung
Wenn du eine eingetragene Genossenschaft planst, ist neben der Satzung ein Wirtschaftskonzept erforderlich, das die Tragfähigkeit deines Geschäftsbetriebs beschreibt. Hier formulierst du, welchem Zweck die Genossenschaft dienen soll und welche Tätigkeiten damit verbunden sind. Festgelegt werden hierin alle Ämter und Aufgaben, die jeder von euch innerhalb der Genossenschaft übernehmen wird. Vergiss nicht, der eG einen Namen zu geben: Er muss nichts mit der geplanten Tätigkeit zu tun haben, aber er ist wichtig für deine „Corporate Identity“. Satzung und Wirtschaftskonzept werden später dem genossenschaftlichen Prüfungsverband vorgelegt. Letzterer muss einen Businessplan für mindestens drei Jahre vorweisen. Darin wird unter anderem Folgendes beschrieben:
- Alle geplanten Tätigkeiten
- Art der Investitionen
- Höhe der Eigenmittel
- Geschätzte Einnahmen und Ausgaben
Prüfung durch den Verband
Die Gründungsprüfung durch einen eingetragenen Prüfungsverband ist der wichtigste Schritt für eine erfolgreiche Gründung und deren Rechtsfähigkeit. Der Verband untersucht, ob deine zukünftige Genossenschaft alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Kontrolliert wird zudem dein eingereichtes Wirtschaftskonzept, denn es muss reale Erfolgsaussichten widerspiegeln. Erst wenn die Mitglieder des Prüfungsverbandes einen positiven Bescheid erteilen, steht der Gründung deiner eG nichts mehr im Weg. Erst jetzt kannst du eure eG offiziell im Genossenschaftsregister eintragen lassen.
Fazit für Gründer
Selbst für Kleinunternehmer ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) ein interessantes Konzept. Mithilfe jener Rechtsform können auch sie gemeinsam vorteilhaft wirtschaften. Im Mittelpunkt müssen dabei immer die Interessen ihrer Genossenschaftsmitglieder stehen. Genossenschaften können sogar mit Darlehen der KfW-Bankengruppe gefördert werden. Außerdem ermöglicht die Unternehmensform der eG bei richtiger Gestaltung große finanziellen Vorteile. Infolgedessen wird diese Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft immer häufiger als Option zum Steuersparen eingesetzt. Nach heutigem Stand ist es deshalb nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber irgendwann gegensteuert.
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