Private Versicherungen für Existenzgründer: Für alle Eventualitäten gewappnet
Wenn du dir den Fuß brichst, zahlt die Krankenkasse deinen Aufenthalt im Krankenhaus. Kaufst du dir ein Auto, ist eine Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Und bei einem Unfall schreitet die Unfallversicherung ein. Passiert etwas, ist nicht nur guter Rat teuer. Nicht selten ist anschließend die gesamte Existenz gefährdet. Dabei gibt es spezielle Versicherungen für Gründer, die zu Beginn kostentechnisch erschwinglicher angesetzt sind und auf die du auf keinen Fall verzichten solltest. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Pflichtversicherungen du abschließen solltest, wenn du eine Firma gründen und Risiken vermeiden willst.
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Versicherungen für Unternehmensgründer: Was brauchst du als Privatperson?
In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, Leib, Leben und diverse persönliche Gegenstände abzusichern. Sinnvoll ist es allemal. Denn im Fall der Fälle hast du fachkundige Hilfe an deiner Seite. Was im Alltag normal ist, wird im Berufsleben leider oft unterschätzt. Wenn du dich selbstständig machen willst, gibt es neben den unternehmerischen Risiken auch persönliche Risiken. Deswegen solltest du als Existenzgründer zwingend über Versicherungen nachdenken, die dich, deine Arbeitskraft und natürlich dein Unternehmen schützen. Leider denken nicht alle so und versuchen oftmals, am falschen Ende zu sparen.
Im ersten Schritt solltest du nicht an deine Firma denken, sondern an dich selbst. Das klingt jetzt etwas widersprüchlich, doch letztendlich bist du das Unternehmen. Mit dir steht und fällt die gesamte Existenzgründung. Alle Risiken, die dich betreffen, betreffen auch dein Unternehmen. Gerade als Freiberuflerin oder Freiberufler agierst du außerdem als Einzelperson. Später beschäftigst du vielleicht Mitarbeitende, dann bist du nicht nur für deine Gesundheit verantwortlich, sondern auch für den Erhalt ihrer Jobs. Passiert dir etwas und der Betrieb muss schließen, ist sowohl dein Traum von der Selbstständigkeit vorbei als auch das Arbeitsverhältnis deiner Angestellten. Du findest diese Aussage mehr als dramatisch? Ist sie auch! Aber nur so wird deutlich, wie wichtig für Existenzgründer Versicherungen sind, die selbst aktivbetreffen.
Kranken- und Pflegeversicherung für Existenzgründer
Du hast die Wahl, dich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Du bist nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet, auch als Existenzgründer eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Kranken und Pflegeversicherung zählt außerdem zu den wichtigen Versicherungen für Unternehmen ebenso wie für Arbeitnehmer. Sofern du gesetzlich versichert bleiben möchtest, ist der Beitragssatz auf 14,6 Prozent (seit 2020) gedeckelt. Es ist jedoch möglich, dass die Krankenkassen einen zusätzlichen Betrag verlangen, der an dein Einkommen gekoppelt ist.
Die gesetzlichen Krankenversicherung fungiert auch als Pflegeversicherung. 2022 beträgt der Beitragssatz 3,05 Prozent, sofern du Kinder hast. Ohne Kinder erhöht er sich auf 3,4 Prozent.
Rentenversicherung
Viele Existenzgründer verfallen dem Irrglauben, dass sie nicht gesetzlich rentenversichert sind. Dabei stimmt das nicht ganz. Tatsächlich gibt es Berufsgruppen, die trotz Selbstständigkeit dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu zählen unter anderem:
- Handwerker
- Hebammen
- Lehrkräfte
- Künstler
- Publizisten
Alle anderen Existenzgründer haben die Wahl, entweder eine freiwillige Versicherung in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen. Die Beiträge sind nach oben gedeckelt. So zahlst du maximal 1283,40 Euro (West) oder 1.199,70 Euro (Ost). Selbstverständlich kannst du deinen freiwilligen Beitrag bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auch aufstocken. Informiere dich diesbezüglich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung, wie die aktuellen Zahlen sind und inwieweit eine Erhöhung für dich sinnvoll wäre. Eine Beratung wäre auch dahingehend sinnvoll, weil es Berufsgruppen gibt, die nur einkommensgerechte Beiträge zahlen müssen oder deren Beiträge abhängig davon sind, ob sie gleichzeitig in der Künstlersozialklasse Mitglied sind.
Arbeitslosenversicherung
Wenn Angestellte ihren Job verlieren, erhalten sie Arbeitslosengeld – je nach Dauer des Arbeitsverhältnis ALG 1 oder ALG 2. Bei Existenzgründern ist dies nicht der Fall. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann für dieses Risiko die Lösung sein. Innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Selbstständigkeit kannst du beider Arbeitsagentur einen Antrag auf eine solche freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Allerdings nur, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du musst im Vorfeld mindestens 12 von 30 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Bevor du dich selbstständig gemacht hast, hast du gemäß Sozialgesetzbuch III Entgeltersatzleistungen erhalten.
Wichtig: Bist du nebentätig selbstständig und befindest dich beispielsweise in Teilzeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kannst du den Antrag nicht stellen. Denn in diesem Fall bist du ja nicht nur Existenzgründer, sondern zahlst du ja bereits durch deinen anderen Job in die Versicherung ein.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sowohl für Beschäftigte als auch für Existenzgründer zählt die BU zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn dank ihr erhältst zu zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente eine monatliche Rente, sobald du deinen versicherten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn die Erwerbsminderungsrente greift wirklich nur dann, wenn du keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kannst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift – je nach Vertragsinhalt – schon deutlich früher!
Künstlersozialkasse (KSK)
Bei der Künstlersozialkasse handelt es sich um eine Versicherung für Existenzgründer, welche einen sogenannten freien Beruf ausüben:
- Heilberufe
- Rechts- steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Naturwissenschaftliche und technische Berufe
- Sprach- und informationsvermittelnde Berufe
- Diplom-Psychologen
- Heilmasseure
- Hebammen
- Hauptberufliche Sachverständige
Achtung: Die Entscheidung darüber, ob du einen freien Beruf ausübst, obliegt übrigens dem Finanzamt.
Erfüllst du als Existenzgründer die Voraussetzungen für die KSK, wirst du automatisch bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gemeldet. Wie ein Arbeitnehmer zahlst du lediglich die Hälfte der Beiträge, erhältst aber dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz.
Berufsständische Versorgungswerke
Übst du eine Tätigkeit aus, die in die Rubrik verkammerte freie Berufe fällt, musst du dich in den berufsständischen Vorsorgewerken versichern.
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Architekten
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerfachkräfte
- Wirtschaftsprüfer
- Buchprüfer
Für diese Existenzgründer handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung. Die Versorgungswerke ähneln den Sozialversicherungen.
Unfallversicherung für Unternehmen
Egal, ob als Freiberufler oder als Existenzgründer einer Firma: Die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft zählt zu den Pflichtversicherungen für Unternehmen.
Eine Unfallversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn die Unfallversicherung unterstützt dich bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Mit welchen weiteren Versicherungen du dein Unternehmen absichern solltest, erfährst du auch in diesem Beitrag zum Thema Unternehmensversicherungen.
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