So gründest du eine AG
Du möchtest dein eigenes Startup gründen und überlegst, welche Rechtsformen für Unternehmen in Frage kommen? Insbesondere, ob eine AG für dich überhaupt möglich ist und welche Voraussetzungen notwendig sind, um eine AG zu gründen, interessiert dich? Dann bist du bei LEXROCKET genau richtig. Wir beantworten dir hier die wichtigsten Fragen zur AG-Gründung.
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Die Aktiengesellschaft ist die Unternehmens- bzw. Rechtsform mit der größten Reputation im Wirtschaftsleben – keine andere Unternehmensform besitzt so hohes Ansehen wie die AG. Das liegt am hohen Grundkapital von € 50.000 Liquidität. Außerdem ist die wirtschaftliche Lage der AG durch die Publizitätspflichten transparent, sodass sich Anteilseigner:innen und Investor:innen jederzeit einfach und umfassend informieren können.
Wie bereite ich die AG-Gründung vor?
Bei jeder Unternehmensgründung sind vor dem Gründungsakt verschiedene Vorbereitungen nötig – und zwar unabhängig von der Rechts- bzw. Unternehmensform. Auch und gerade bei der Aktiengesellschaft solltest du vor der Gründung verschiedene Vorbereitungen treffen. Folge am besten dieser Checkliste:
- Businessplans und Finanzierungsstrategie inkl. Liquiditätsplanung erstellen.
- Rechtsgrundlagen schaffen, angefangen beim Unternehmens- bzw. Firmennamen, dem Firmensitz, der Satzung bis zu den später nötigen verschiedenen Verträgen (z.B. Gewerberaummietvertrag, Vertrag über Erstellung des Webauftritts, Arbeitsverträge, Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen (Internet, Telefon), Vertrag über Webhosting für den Webauftritt usw.)
- Marketingstrategie erstellen, angefangen beim Vertriebskonzept bis zur Reservierung der Domain für den Webauftritt der AG
Wie ist der Ablauf einer AG-Gründung?
Wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, entsteht eine sog. Vorgesellschaft. Entschließen sich die Gründer einer Aktiengesellschaft, eine AG zu gründen, dann entsteht als Vorgesellschaft die „Vor-AG“ bzw. die „AG in Gründung“ – genauso, wie bei der GmbH-Gründung die „Vor-GmbH“ bzw. die „GmbH in Gründung“ entsteht. Diese Vorgründergesellschaft hat das Ziel der späteren Gründung der Aktiengesellschaft (oder GmbH).
Der Ablauf ist wie folgt:
- Die Vor-AG entsteht in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (siehe GbR gründen).
- Die Gründer legen die Satzung ihrer Aktiengesellschaft fest, die von einem Notar zu beurkunden ist. Die Satzung ist sozusagen der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft – bei der GmbH heißt er Gesellschaftsvertrag, bei der AG Satzung.
- Sobald die Satzung vorliegt, zeichnen die Gründer alle Aktien entsprechend ihrer Beteiligung an der AG. Mit der Zeichnung der Aktien ist die Pflicht für die Gründer verbunden, ihre Einlagen auch tatsächlich zu leisten und zwar auf das bereits nach Beurkundung der Satzung eingerichtete Geschäftskonto der AG.
- Als weiterer Schritt folgt dann die Bestellung des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers, was ebenfalls notariell zu beurkunden ist. Durch den bestellten Aufsichtsrat wird dann der Vorstand ernannt.
- Nun ist der Gründungsbericht zu erstellen und die Gründung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu prüfen (ggf. prüft der Gründungsprüfer zusätzlich).
Da die Gründer ihre Einlagen geleistet haben, liegen die Voraussetzungen zur Anmeldung der AG zum Handelsregister vor. Diese kann durch die Gründer, den Aufsichtsrat und den Vorstand oder durch einen Anwalt oder Notar mit dem Hinweis erfolgen, dass der Vorstand frei über die erbrachten Einlagen verfügen kann. Nun erfolgt die Prüfung durch das Registergericht und bei positiver Prüfung, d.h. wenn alle Voraussetzungen die das Aktiengesetz (AktG) hinsichtlich der Gründung vorschreibt erfüllt sind, trägt das Registergericht die AG in das Handelsregister ein. Der Zustand der Vor-AG ist beendet und die Aktiengesellschaft nun vollständig gegründet. Dieser Rechtsformwechsel von der Vor-AG als GbR zur AG erfolgt identitätswahrend.
Nach der Entstehung der Aktiengesellschaft sind noch folgende Schritte zu unternehmen:
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung beim Finanzamt bzw. Erledigung steuerrechtlicher Formalitäten
Kosten bei der Gründung einer Aktiengesellschaft
Die Kosten für die AG-Gründung lassen sich nicht pauschal benennen. Denn sie hängen davon ab, welche anwaltlichen Leistungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden: Wenn der Anwalt nur die Satzung erstellen muss, sind die Gründungskosten niedriger, als wenn eine ausführliche anwaltliche Beratung und Begleitung des gesamten Gründungsprozesses erforderlich ist. Es gibt Anwälte, die sog. Gründungspakete anbieten – auch für eine AG-Gründung. Es lohnt sich also, im Internet zu recherchieren.
Wie bei Gründungen in anderen Unternehmens- und Rechtsformen entstehen weitere Kosten, z.B. für die Gewerbeanmeldung, die eine IHK-Pflichtmitgliedschaft auslöst, was zu weiteren Kosten führt. Auch die Handelsregistereintragung ist mit Kosten verbunden.
Wer kann eine Aktiengesellschaft gründen?
Eine Aktiengesellschaft kann gegründet werden von:
- natürlichen Personen: d.h. von Privatpersonen, auch von einer Einzelperson
- juristischen Personen: z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- rechtsfähigen Personengesellschaften: z.B. Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)
Vor- und Nachteile: AG als Rechtsform
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat Vor- und Nachteile.
Darüber hinaus gibt es weitere Vor- als auch Nachteile, die jedoch anhand des konkreten Einzelfalles zu ermitteln und nicht allgemeingültig sind.
Organe einer Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft hat drei Organe:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung
Das wesentliche Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist der Vorstand. Seine Mitglieder werden nicht von den Aktionären, sondern vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand kann weitgehend frei agieren – weder der Aufsichtsrat noch die Hauptversammlung können ihm Weisungen erteilen. Zwar wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat beaufsichtigt und der Aufsichtsrat kann einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte bestimmen, aber weisungsbefugt gegenüber dem Vorstand ist er nicht.
Der Aufsichtsrat hat die Aufsicht über den Vorstand. Über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmen auch die Arbeitnehmer, wenn die AG den Regeln des Mitbestimmungsrechts unterliegt. Die Aufsicht über den Vorstand beinhaltet eine kontrollierende Beratung und Überwachung des Vorstands.
Die Aktionär:innen als Gesellschafter:innen sind in der Hauptversammlung vertreten. Sie haben keinen Einfluss auf das operative Tagesgeschäft der AG. Die Hauptversammlung ist ein reines Beschlussorgan. Das bedeutet, dass sie Beschlussvorlagen nur zustimmen oder ablehnen, aber in die laufende Geschäftsführung nicht eingreifen kann.
Wie viel Kapital benötige ich zur Gründung einer AG?
Das Stammkapital der AG beträgt 50.000 Euro. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft muss es entweder als Barvermögen oder als Sacheinlage mit einer Bewertung in ähnlicher Höhe erbracht werden, wobei auch eine Mischform aus beiden möglich ist. Als Sacheinlage kommen Vermögensgegenstände in Betracht, deren Wert zu taxieren und zu dokumentieren ist. Das Aktiengesetz regelt, dass der Wert der Sacheinlage grundsätzlich durch einen externen Gründungsprüfer festzustellen ist.
Wie viele Personen sind für die Gründung einer AG notwendig?
Früher waren mehrere Personen für eine AG-Gründung nötig – heute gibt es keine Mindestanzahl für die Gründer:innen mehr. Eine Gründung ist auch durch eine Einzelperson möglich. Dann entsteht die sog. „Kleine AG“ bzw. „Ein-Person-AG“ (nicht zu verwechseln mit der sog. „Ich-AG“). Wenn eine Einzelperson eine Aktiengesellschaft gründet, ist der Gründer zugleich Aktionär und Vorstand. Außerdem braucht es Personen für den Aufsichtsrat – diese Personen müssen aber nicht Mitgründer sein. Der Vorteil einer solchen „Ein-Person-AG“ liegt darin, dass die AG nicht von Anfang an zu einem börsennotierten Unternehmen werden muss, sondern dies erst zu einem späteren Zeitpunkt werden kann.
Wie lange dauert eine Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)?
Wie lange es dauert, eine Aktiengesellschaft zu gründen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Verlauf der AG-Gründung kann unterschiedlich lang sein und ist einzelfallabhängig: Besteht z.B. Beratungsbedarf beim Firmennamen oder der Satzung usw., dann dauert die Gründung länger, denn du brauchst mehr Zeit, um die Voraussetzungen für die Eintragung im Handelsregister zu erfüllen. Verzögerungen können auch eintreten, wenn du nicht sofort einen Notartermin erhältst.
Wenn alle Voraussetzungen für die Handelsregistereintragung erfüllt sind, dann hängt es von der Auslastung des Registergerichts ab, wie schnell oder langsam die AG im Handelsregister eingetragen und damit die letzte Phase der Gründung abgeschlossen ist.
Aber auch durch einen von dir verursachten Fehler kann sich die Gründung verzögern: Wenn du beispielsweise vergisst, an deinem Firmensitz am Briefkasten das Namensschild deiner AG anzubringen und dich die Post vom Registergericht nicht erreicht. Das Registergericht schreibt dich wegen der Registrierungsgebühren an, deren Begleichung Voraussetzung für die Eintragung im Handelsregister ist. Wenn dich diese Zahlungsaufforderung aber nicht erreicht, weil dein Briefkastenschild nicht mit dem Firmennamen versehen ist, vollzieht sich die HR-Eintragung nicht. Dann verzögert sich deine Gründung bzw. dauert viel länger als eigentlich notwendig.
Wie bei den Kosten hängt es also auch hier von deinem konkreten Einzelfall und den Umständen ab, wie viel Zeit für die AG-Gründung nötig ist.
Pflichten einer AG gegenüber ihren Aktionären
Das Aktiengesetz gesteht den Aktionären verschiedene Rechte zu, beispielsweise:
- Rechte zur Hauptversammlung (HV): z. B. Teilnahme an der Hauptversammlung oder Ergänzung der Tagesordnung, Stimmrecht, Auskunftsrecht
- Rechte hinsichtlich der Beschlüsse der Hauptversammlung: z. B. gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit getroffener Beschlüsse
- Rechte zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Vorstand & Aufsichtsrat: z. B. Erzwingung einer Haftungsklage gegen den Aufsichtsrat oder Vorstand
- Rechte hinsichtlich von Vermögensinteressen: z.B. Anspruch auf Gewinne, Dividende oder Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen
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