So gründest du eine AG

Du möchtest dein eigenes Startup gründen und überlegst, welche Rechtsformen für Unternehmen in Frage kommen? Insbesondere, ob eine AG für dich überhaupt möglich ist und welche Voraussetzungen notwendig sind, um eine AG zu gründen, interessiert dich? Dann bist du bei LEXROCKET genau richtig. Wir beantworten dir hier die wichtigsten Fragen zur AG-Gründung.

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Gründung
Traumphase
Großes Gebäude mit verglaster Fassade, Artikelbild zu AG gründen, LEXROCKET Wissen
Foto: 
© Josh Calabrese - unsplash.com
Definition

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft (AG) hat folgende Eigenschaften:

  • Sie gehört – wie die GmbH – zu den Kapitalgesellschaften.
  • Sie ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die AG nimmt folglich selbst am Rechtsverkehr teil.
  • Sie ist Vertragspartei, genau wie die GmbH oder andere juristische Personen. Die Aktiengesellschaft wird also beispielsweise beim Immobilienerwerb selbst im Grundbuch eingetragen und nicht etwa der Vorstand oder Aufsichtsrat.

Die Aktiengesellschaft ist die Unternehmens- bzw. Rechtsform mit der größten Reputation im Wirtschaftsleben – keine andere Unternehmensform besitzt so hohes Ansehen wie die AG. Das liegt am hohen Grundkapital von € 50.000 Liquidität. Außerdem ist die wirtschaftliche Lage der AG durch die Publizitätspflichten transparent, sodass sich Anteilseigner:innen und Investor:innen jederzeit einfach und umfassend informieren können.

Wie bereite ich die AG-Gründung vor?

Bei jeder Unternehmensgründung sind vor dem Gründungsakt verschiedene Vorbereitungen nötig – und zwar unabhängig von der Rechts- bzw. Unternehmensform. Auch und gerade bei der Aktiengesellschaft solltest du vor der Gründung verschiedene Vorbereitungen treffen. Folge am besten dieser Checkliste:

  • Businessplans und Finanzierungsstrategie inkl. Liquiditätsplanung erstellen.
  • Rechtsgrundlagen schaffen, angefangen beim Unternehmens- bzw. Firmennamen, dem Firmensitz, der Satzung bis zu den später nötigen verschiedenen Verträgen (z.B.  Gewerberaummietvertrag, Vertrag über Erstellung des Webauftritts, Arbeitsverträge, Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen (Internet, Telefon), Vertrag über Webhosting für den Webauftritt usw.)
  • Marketingstrategie erstellen, angefangen beim Vertriebskonzept bis zur Reservierung der Domain für den Webauftritt der AG

Wie ist der Ablauf einer AG-Gründung?

Wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, entsteht eine sog. Vorgesellschaft. Entschließen sich die Gründer einer Aktiengesellschaft, eine AG zu gründen, dann entsteht als Vorgesellschaft die „Vor-AG“ bzw. die „AG in Gründung“ – genauso, wie bei der GmbH-Gründung die „Vor-GmbH“ bzw. die „GmbH in Gründung“ entsteht. Diese Vorgründergesellschaft hat das Ziel der späteren Gründung der Aktiengesellschaft (oder GmbH).

Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Die Vor-AG entsteht in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (siehe GbR gründen).
  2. Die Gründer legen die Satzung ihrer Aktiengesellschaft fest, die von einem Notar zu beurkunden ist. Die Satzung ist sozusagen der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft – bei der GmbH heißt er Gesellschaftsvertrag, bei der AG Satzung.
  3. Sobald die Satzung vorliegt, zeichnen die Gründer alle Aktien entsprechend ihrer Beteiligung an der AG. Mit der Zeichnung der Aktien ist die Pflicht für die Gründer verbunden, ihre Einlagen auch tatsächlich zu leisten und zwar auf das bereits nach Beurkundung der Satzung eingerichtete Geschäftskonto der AG.
  4. Als weiterer Schritt folgt dann die Bestellung des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers, was ebenfalls notariell zu beurkunden ist. Durch den bestellten Aufsichtsrat wird dann der Vorstand ernannt.
  5. Nun ist der Gründungsbericht zu erstellen und die Gründung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu prüfen (ggf. prüft der Gründungsprüfer zusätzlich).

Da die Gründer ihre Einlagen geleistet haben, liegen die Voraussetzungen zur Anmeldung der AG zum Handelsregister vor. Diese kann durch die Gründer, den Aufsichtsrat und den Vorstand oder durch einen Anwalt oder Notar mit dem Hinweis erfolgen, dass der Vorstand frei über die erbrachten Einlagen verfügen kann. Nun erfolgt die Prüfung durch das Registergericht und bei positiver Prüfung, d.h. wenn alle Voraussetzungen die das Aktiengesetz (AktG) hinsichtlich der Gründung vorschreibt erfüllt sind, trägt das Registergericht die AG in das Handelsregister ein. Der Zustand der Vor-AG ist beendet und die Aktiengesellschaft nun vollständig gegründet. Dieser Rechtsformwechsel von der Vor-AG als GbR zur AG erfolgt identitätswahrend.

Unser Tipp

Satzung auf Bedürfnisse abstimmen

Was hier sehr einfach klingt, hat mitunter weitreichende Folgen: Eine Änderung der Satzung beispielsweise ist aufwändig. Denn hierfür muss eine Hauptversammlung einberufen werden. Außerdem bedarf jede Satzungsänderung der notariellen Beurkundung, was zu Mehraufwand und -kosten führt. Deshalb sollte nicht übereilt eine Satzung gemacht, sondern die Regelungen der Satzung sollten wirklich ausreichend abgewogen und auf die konkreten Bedürfnisse der AG abgestimmt werden – am besten mit einem auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt.

Nach der Entstehung der Aktiengesellschaft sind noch folgende Schritte zu unternehmen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung beim Finanzamt bzw. Erledigung steuerrechtlicher Formalitäten

Kosten bei der Gründung einer Aktiengesellschaft

Die Kosten für die AG-Gründung lassen sich nicht pauschal benennen. Denn sie hängen davon ab, welche anwaltlichen Leistungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden: Wenn der Anwalt nur die Satzung erstellen muss, sind die Gründungskosten niedriger, als wenn eine ausführliche anwaltliche Beratung und Begleitung des gesamten Gründungsprozesses erforderlich ist. Es gibt Anwälte, die sog. Gründungspakete anbieten – auch für eine AG-Gründung. Es lohnt sich also, im Internet zu recherchieren.

Wie bei Gründungen in anderen Unternehmens- und Rechtsformen entstehen weitere Kosten, z.B. für die Gewerbeanmeldung, die eine IHK-Pflichtmitgliedschaft auslöst, was zu weiteren Kosten führt. Auch die Handelsregistereintragung ist mit Kosten verbunden.

Wer kann eine Aktiengesellschaft gründen?

Eine Aktiengesellschaft kann gegründet werden von:

Vor- und Nachteile: AG als Rechtsform

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat Vor- und Nachteile.

Die Vorteile einer AG
Die Nachteile einer AG
Rechtsform mit höchster Reputation im Wirtschaftsleben: Banken gewähren einer AG eher Kredite als einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft
höherer Gründungsaufwand als bei anderen Rechtsformen (z. B. OHG, KG, UG)
Haftungsbegrenzung: Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, d. h. Gründer:innen haften nicht unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen (z. B. bei der GbR)
höheres Stammkapital als z. B. bei GmbH: die AG hat ein Stammkapital von € 50.000, die GmbH von € 25.000
Börsenfähigkeit: die AG kann an die Börse gehen, ohne vorher eine Umwandlung der Rechtsform vornehmen zu müssen (im Gegensatz zur GmbH)
dezentralisierte Verantwortung: da die Führung auf 3 Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Hauptversammlung) verteilt ist, können längere Entscheidungswege entstehen
leichte Übertragung von Unternehmensanteilen (Aktien) und zwar ohne notarielle Beurkundung (im Gegensatz zur GmbH)
höherer Verwaltungsaufwand: das Aktiengesetz (AktG) stellt hohe Anforderungen zum Schutz der Anleger:innen, was sich in höherem Verwaltungsaufwand z. B. bei der Einberufung der Hauptversammlung usw. niederschlägt
komfortable Finanzierung: d. h. Finanzierung auch ohne Kredite möglich durch (weitere) Platzierung von Aktien am Kapitalmarkt (Aktienemission)
umfangreiche Publizitätspflichten: das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG) legen der AG Publizitätspflichten auf, die zwar den Aktionär:innen und Investor:innen und der Rechtssicherheit dienen, aber auch dazu führen, dass sich Wettbewerber:innen über die Wirtschaftslage der AG informieren können (z. B. im Jahresabschluss)
hohe Unternehmenskontinuität: d. h. auch bei Gesllschafter:innenwechsel ist der Bestand der Gesellschaft nicht gefährdet und bei Tod eines Aktionärs besteht kein Risiko, da die Anteile auf die Erben übergehen
hohe Mitarbeiterbindung möglich, z. B. durch Ausgabe von Belegschaftsaktien

Darüber hinaus gibt es weitere Vor- als auch Nachteile, die jedoch anhand des konkreten Einzelfalles zu ermitteln und nicht allgemeingültig sind.

Organe einer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft hat drei Organe:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Hauptversammlung

Das wesentliche Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist der Vorstand. Seine Mitglieder werden nicht von den Aktionären, sondern vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand kann weitgehend frei agieren – weder der Aufsichtsrat noch die Hauptversammlung können ihm Weisungen erteilen. Zwar wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat beaufsichtigt und der Aufsichtsrat kann einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte bestimmen, aber weisungsbefugt gegenüber dem Vorstand ist er nicht.

Der Aufsichtsrat hat die Aufsicht über den Vorstand. Über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmen auch die Arbeitnehmer, wenn die AG den Regeln des Mitbestimmungsrechts unterliegt. Die Aufsicht über den Vorstand beinhaltet eine kontrollierende Beratung und Überwachung des Vorstands.

Die Aktionär:innen als Gesellschafter:innen sind in der Hauptversammlung vertreten. Sie haben keinen Einfluss auf das operative Tagesgeschäft der AG. Die Hauptversammlung ist ein reines Beschlussorgan. Das bedeutet, dass sie Beschlussvorlagen nur zustimmen oder ablehnen, aber in die laufende Geschäftsführung nicht eingreifen kann.

Wie viel Kapital benötige ich zur Gründung einer AG?

Das Stammkapital der AG beträgt 50.000 Euro. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft muss es entweder als Barvermögen oder als Sacheinlage mit einer Bewertung in ähnlicher Höhe erbracht werden, wobei auch eine Mischform aus beiden möglich ist. Als Sacheinlage kommen Vermögensgegenstände in Betracht, deren Wert zu taxieren und zu dokumentieren ist. Das Aktiengesetz regelt, dass der Wert der Sacheinlage grundsätzlich durch einen externen Gründungsprüfer festzustellen ist.

Wie viele Personen sind für die Gründung einer AG notwendig?

Früher waren mehrere Personen für eine AG-Gründung nötig – heute gibt es keine Mindestanzahl für die Gründer:innen mehr. Eine Gründung ist auch durch eine Einzelperson möglich. Dann entsteht die sog. „Kleine AG“ bzw. „Ein-Person-AG“ (nicht zu verwechseln mit der sog. „Ich-AG“). Wenn eine Einzelperson eine Aktiengesellschaft gründet, ist der Gründer zugleich Aktionär und Vorstand. Außerdem braucht es Personen für den Aufsichtsrat – diese Personen müssen aber nicht Mitgründer sein. Der Vorteil einer solchen „Ein-Person-AG“ liegt darin, dass die AG nicht von Anfang an zu einem börsennotierten Unternehmen werden muss, sondern dies erst zu einem späteren Zeitpunkt werden kann.

Wie lange dauert eine Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)?

Wie lange es dauert, eine Aktiengesellschaft zu gründen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Verlauf der AG-Gründung kann unterschiedlich lang sein und ist einzelfallabhängig: Besteht z.B.  Beratungsbedarf beim Firmennamen oder der Satzung usw., dann dauert die Gründung länger, denn du brauchst mehr Zeit, um die Voraussetzungen für die Eintragung im Handelsregister zu erfüllen. Verzögerungen können auch eintreten, wenn du nicht sofort einen Notartermin erhältst.

Wenn alle Voraussetzungen für die Handelsregistereintragung erfüllt sind, dann hängt es von der Auslastung des Registergerichts ab, wie schnell oder langsam die AG im Handelsregister eingetragen und damit die letzte Phase der Gründung abgeschlossen ist.

Aber auch durch einen von dir verursachten Fehler kann sich die Gründung verzögern: Wenn du beispielsweise vergisst, an deinem Firmensitz am Briefkasten das Namensschild deiner AG anzubringen und dich die Post vom Registergericht nicht erreicht. Das Registergericht schreibt dich wegen der Registrierungsgebühren an, deren Begleichung Voraussetzung für die Eintragung im Handelsregister ist. Wenn dich diese Zahlungsaufforderung aber nicht erreicht, weil dein Briefkastenschild nicht mit dem Firmennamen versehen ist, vollzieht sich die HR-Eintragung nicht. Dann verzögert sich deine Gründung bzw. dauert viel länger als eigentlich notwendig.

Wie bei den Kosten hängt es also auch hier von deinem konkreten Einzelfall und den Umständen ab, wie viel Zeit für die AG-Gründung nötig ist.

Pflichten einer AG gegenüber ihren Aktionären

Das Aktiengesetz gesteht den Aktionären verschiedene Rechte zu, beispielsweise:

  • Rechte zur Hauptversammlung (HV): z. B. Teilnahme an der Hauptversammlung oder Ergänzung der Tagesordnung, Stimmrecht, Auskunftsrecht
  • Rechte hinsichtlich der Beschlüsse der Hauptversammlung: z. B. gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit getroffener Beschlüsse
  • Rechte zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Vorstand & Aufsichtsrat: z. B. Erzwingung einer Haftungsklage gegen den Aufsichtsrat oder Vorstand
  • Rechte hinsichtlich von Vermögensinteressen: z.B. Anspruch auf Gewinne, Dividende oder Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen
Zusammenfassung

AG im Überblick

Die Aktiengesellschaft ist die Rechts- bzw. Unternehmensform mit der höchsten Reputation im Wirtschaftsverkehr. Diesem hohen Ansehen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Der Kosten- und Verwaltungsaufwand ist höher als bei anderen Rechtsformen – nicht nur bei der Gründung, sondern auch im laufenden Betrieb. Das resultiert beispielsweise aus den Publizitätspflichten.

Ob sich die AG-Gründung für deine Geschäftsidee wirklich eignet, solltest du genau prüfen: Wenn schon von Anfang an klar ist, dass dein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht und später an die Börse soll, dann solltest du eine AG gründen und nicht erst mit einer GmbH starten, die dann später in eine AG umgewandelt wird. Zwar kann die AG nicht nur durch Gründung entstehen, sondern auch durch Umwandlung (z. B. einer GmbH) oder Verschmelzung (mit einem anderen Unternehmen). Das ist aber aufwändig und kostenintensiv. Und wer von vornherein weiß, dass seine Geschäftsidee ein Big Business wird, der ist gut beraten, gleich in der Rechtsform der AG zu starten.

Unabhängig davon, ob du ein „small or big business“ hast – lasse dich von einer oder einem spezialisierte:n Rechtsanwält:in bei der Gründung beraten. Manche Anwält:innen bieten „Gründungspakete“ an, hier lohnt die Recherche im Internet. Achte aber darauf, dass es sich nicht um Anwälte ohne entsprechende Spezialisierung handelt, sondern um auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwälte, z.B. einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Fachanwaltstitel ist kein Must-Have, du kannst auch eine:n Anwält:in ohne Fachanwaltstitel beauftragen. Dann frage aber bitte nach der Spezialisierung, denn ein Anwalt oder eine Anwältin, der hauptsächlich Verkehrsunfälle oder Ehescheidungen als Mandate hat, wäre nicht der richtige für dein Gründungsvorhaben einer Aktiengesellschaft.

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