Wissenswertes zum Firmenwagen
Bekommen Mitarbeitervon ihrem Chef oder der Chefin einen Firmenwagen, auch Dienstwagen, Firmenfahrzeug, Geschäftswagen oder Dienstfahrzeug genannt, beginnt häufig die Ungewissheit: Lohnt sich ein Firmenwagen überhaupt, wie muss ich das Auto versteuern und wer haftet bei einem Unfall? Das sind nur einige der Fragen, die sich dann stellen. Zur Unternehmensführung gehört, dass du dich mit deinem Startup irgendwann auch mit diesem Thema beschäftigen musst. Die gute Nachricht: Hier findest du die Antworten rund um das Thema Firmenwagen.
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Überlässt du als Arbeitgeber deinen Mitarbeitern den Firmenwagen, kannst du vorgeben, in welchem Umfang das Auto genutzt werden darf. Einige Chefs erlauben ausschließlich die berufliche Nutzung, also nur dienstliche Zwecke, während andere ihre Mitarbeiter auch privat mit dem Firmenwagen fahren lassen. Das sind also individuelle Vereinbarungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam aushandeln können und sollten.
In der Regel ist allen Verträgen gemeinsam, dass der Geschäftswagen zurückgegeben werden muss, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Mit dem Ende der Kündigungsfrist endet damit auch die Nutzung des Firmenwagens.
Vorteile eines Firmenwagens
Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter können von einem Geschäftswagen profitieren. Zum Beispiel so:
Kauf oder Leasing: Für welche Unternehmen lohnt sich was?
Für welche Unternehmen sich eher das Firmenwagen-Leasing lohnt und welche Firmen von einem Kauf des Dienstwagens profitieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Leasing lohnt sich zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber den Kreditrahmen seiner Bank nicht über Gebühr beanspruchen möchte.
Dienstwagenbesteuerung: Welche Steuern muss ich für den Firmenwagen zahlen?
Wenn der Firmenwagen auch privat genutzt werden darf, musst du ihn als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Denn ein Vorteil ist die Privatnutzung des Firmenwagens in jedem Fall. Du sparst dir nämlich einiges an Kosten. Zum Beispiel diese hier:
- Kosten für die Anschaffung des PKW
- Kosten für die Versicherung und Straßensteuer
- Kosten für Wartung, TÜV und Reparaturen
- Kosten für Treibstoff
- Wertverlust des Autos
Das Finanzamt betrachtet einen privat genutzten Dienstwagen daher wie eine Gehaltserhöhung oder zusätzliches Gehalt. Der Firmenwagen hat damit einen Einfluss auf dein Einkommen, das du im Rahmen der Steuererklärung versteuern musst.
Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung: Was ist günstiger?
Bei einem privat genutzten Geschäftswagen hast du die Wahl zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerung:
- Die 1-%-Regelung,
- Das Fahrtenbuch.
Du solltest dir vorab gut überlegen, welche Variante für dich die bessere ist, wenn du den Geschäftswagen auch privat nutzt. Hast du dich einmalentschieden, bist du für das laufende Jahr an die gewählte Besteuerung gebunden. Ausnahme: Du bekommst unterjährig einen anderen Firmenwagen. Dann kannst du dich wieder neu entscheiden.
Dienstwagen versteuern: So funktioniert die 1-%-Regelung
Wer sich für die 1-%-Regelung entscheidet, wählt die pauschale Variante der Versteuerung. Im Vergleich zum Fahrtenbuch ist diese Art, den Firmenwagen zu versteuern, weniger aufwändig – was für viele Dienstwagenfahrer durchaus ein Argument sein kann. Die Versteuerung eines Geschäftswagens mit Privatnutzung funktioniert dabei so: Ausgangspunkt ist der inländische Listenpreis.
Ebenfalls nicht gerade positiv für Arbeitnehmer: Zum Listenpreis zählt auch die Umsatzsteuer dazu, die beim Kauf des Geschäftswagens anfällt. Als Chef musst du die Umsatzsteuer gar nicht zahlen – deinen Mitarbeitern wird sie aber trotzdem auf den Wert des Autos und damit als zusätzliche Belastung aufgeschlagen.
Nehmen wir also an, dein Mitarbeiter bekommt einen Firmenwagen, der 60.000 Euro wert ist. Ein Prozent davon sind 600 Euro und damit der geldwerter Vorteil, der in seinem Fall angesetzt wird. Diese 600 Euro musst du zusätzlich pro Monat mit seinem Arbeitslohn versteuern.
Das ist aber noch nicht alles. Die Fahrten zu seinem Arbeitsort muss der Arbeitnehmer noch einmal extra zahlen. Aktuell werden hierfür pro Kilometer 0,03 Prozent des Listenpreises in Brutto fällig.
Firmenwagen versteuern: So führt man ein Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist die Variante für Dienstwagenfahrer, die nicht die pauschale, sondern die tatsächliche Versteuerung wünschen. Denn mit diesem Instrument zahlt man nur für den Weg, den man auch tatsächlich mit dem Firmenwagen fährt.
Die Berechnung ist dabei noch recht einfach: Nehmen wir an, dass mit dem Firmenwagen pro Jahr insgesamt 40.000 Kilometer gefahren werden. Davon entfallen lediglich 3.000 Kilometer auf die Privatnutzung. Die Kosten, die im Jahr für den Firmenwagen aufgelaufen sind, liegen bei 11.000 Euro.
Um die Kosten für jeden gefahrenen Kilometer zu berechnen, gehst du folgendermaßen vor: Du teilst den Geldbetrag durch die Anzahl der Kilometer, also 11.000 : 40.000 = 0,275.
Um die tatsächlichen Aufwendungen für den Dienstwagen zu ermitteln, multiplizierst du diese Zahl mit der Anzahl der Kilometer, die privat gefahren wurden. Macht in unserem Beispiel 3.000 x 0,275 = 825. Es wurde also lediglich ein Anteil von 825 Euro an den Kosten verursacht. Und nur diese 825 Euro müssen in der Steuererklärung für den Firmenwagen angegeben werden – und zwar für das gesamte Jahr. Das ist ein deutlicher Unterschied zur 1-%-Regelung, bei der m vorangehenden Beispiel schon 600 pro Monat zusätzlich versteuert werden mussten.
Was dir schon verrät, wann sich welche Variante lohnt: Bist du nicht viel mit deinem Firmenwagen privat unterwegs, ist das Fahrtenbuch vermutlich die kostengünstigere Alternative. Fährst du dagegen viel und ausgiebig auch in deiner Freizeit mit dem Geschäftswagen herum, kann sich die 1-%-Regelung und die damit einhergehende Versteuerung eher lohnen. Einen ersten Überblick über die verschiedenen Arten der Versteuerung des Dienstfahrzeugs und wie diese sich auf das Brutto- und Nettogehalt auswirken, geben sogenannte Firmenwagenrechner, die du überall im Netz finden kannst.
Führst du ein Fahrtenbuch, musst du genau darauf achten, dass alle Angaben enthalten sind, nämlich:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und bei Ende der Fahrt
- Reiseziel
- Reisezweck (ggf. inklusive Kunde oder Ansprechpartner, der besucht wurde)
Außerdem wichtig: Das Finanzamt akzeptiert keine Fahrtenbücher, die nachträglich verändert werden können. Die gute alte Excel-Tabelle fällt damit flach, ebenso ein einfacher Block, den einige Dienstwagenfahrer noch immer in der Ablage der Fahrertür haben.
Stattdessen solltest du ein elektronisches Fahrtenbuch führen oder alternativ eine App nutzen. Am besten besprichst du dieses Thema mit deinem Steuerberater, da gerade die elektronischen Varianten kostspielig sein können.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Firmenwagen
Das Thema Firmenwagen kann ganz schön umfangreich sein. Vor allem Arbeitnehmer, die sich das erste Mal mit diesem Thema beschäftigen, stellen sich häufig folgende Fragen zum Firmenwagen, auf die wir direkt eine Antwort liefern:
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